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"Soldaten müssen in Recht und Ordnung eingehegt bleiben"
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"Kein Schießbefehl: Soldaten müssen in Recht und Ordnung eingehegt bleiben" - Wolfgang Schneiderhan, Generalinspekteur der Bundeswehr, zu Gast beim Bund Katholischer Unternehmer in Köln.

Bei der Frage, ob Oberst Georg Klein die Hilfe von Militärseelsorgern in Anspruch nimmt, wird Wolfgang Schneiderhan sehr nachdenklich. „Natürlich spricht Georg Klein auch mit Pfarrern, so wie ich es bei meinem letzten Besuch in Afghanistan auch getan habe“, erklärt der Generalinspekteur der Bundeswehr und ergänzt: „Was Oberst Klein derzeit zu verarbeiten hat, ist gigantisch.“

Doch auch das, was die Militärseelsorge leistet, ist nach Ansicht von Deutschlands obersten Soldaten „unvorstellbar, und die Rolle der Militärseelsorge spielt bei den Soldaten eine weitaus größere Rolle als allgemein angenommen“. Nicht nur im Fall des mittlerweile weithin bekannten Oberst Klein, der den folgenschweren Befehl zur Zerstörung zweier von den Taliban entführter Tanklastwagen gegeben hat. Insgesamt, so Schneiderhan, werde die Militärseelsorge von einem überwiegenden Teil in der Bundeswehr sehr positiv aufgenommen, auch und gerade von denen, die kirchenfern oder fremd seien. „Ich weiß nicht, wie ich die Gespräche mit den Angehörigen getöteter Soldaten führen hätte können, wenn ich nicht die Hilfe von Militärseelsorgern gehabt hätte“, gibt der bekennende Katholik Schneiderhan ein persönliches Beispiel aus seiner Arbeit und fügt sogleich ein weiteres „ganz starkes Signal“ hinzu: „Es gibt zahlreiche Taufen von Soldaten, die sich ganz bewusst vor ihren Kameraden zu ihrem Glauben bekennen.“

Für seine Ausführungen bekommt der seit sieben Jahren als Generalinspekteur eingesetzte Schneiderhan an diesem Abend in der Luftwaffenkaserne im Kölner Stadtteil Wahn viel Applaus – und vor allem viel Verständnis, was er andernorts derzeit vielleicht nicht in dieser Form erhält. Schließlich referiert der Vier-Sterne General dieser Tage hier nicht nur vor Soldaten und Offizieren, sondern vor allem vor zahlreichen Mitgliedern der Kölner Diözesangruppe des Bundes Katholischer Unternehmer. Da gibt es zwar auch die ein oder andere kritische Nachfrage, aber eben nicht von einem der „im Augenblick etwa 8,5 Millionen deutschen Verteidigungsminister“, wie der Kölner BKU-Vorsitzende Fritz Roth mit bitterer Ironie so treffend bei der Begrüßung angemerkt hatte.

Schneiderhan nimmt diesen versteckten Hinweis auf aktuelle Debatten später auf, um über die vielfach diskutierte vermeintliche Diskrepanz zwischen der mit breiter politischer Mehrheit beschlossenen Auslandseinsätze einerseits und der – wie im Falle Afghanistans – vielfach kolportierten mangelnden Akzeptanz durch die Bevölkerung andererseits einen Bogen zur grundsätzlichen Entscheidungsfindung zu schlagen. „Es gibt keinen Automatismus für Einsätze, sondern jeweils einen politischen Mandatierungsprozess, bei dem die militärische Führung beratend zur Verfügung steht“, erinnert der bislang am längsten amtierende deutsche Generalinspekteur und unterstreicht: „Deutschland als souveräner Staat muss immer mit seinem Parlament darüber entscheiden, ob es sich im Sinne der Kategorien Prävention, Intervention oder Postvention an einem Einsatz beteiligt.

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“ Diese drei Begriffe sind für den 1946 in Oberschwaben geborenen vielfach ausgezeichneten Militär die wesentlichen Koordinaten für die deutsche Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Dabei sei die Prävention als Konfliktvorsorge im wesentlichen eine Aufgabe der Politik und Diplomatie. Doch bereits bei der Fähigkeit zur Intervention spiele der Einsatz militärischer Mittel – auch als Kampfeinsatz – zur Herstellung von Sicherheit und Frieden eine herausragende Rolle. Und zuletzt komme auch bei der Postvention im Sinne der Krisennachsorge, Stabilisierung sowie des zivilen Aufbaus dem Militär eine entscheidende Rolle zu. Wie kam es zu diesen Koordinaten? Vor dem Hintergrund des 20. Jahrestags des Mauerfalls merkt Schneiderhan an, dass es nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und dem Ende der bipolaren, also in zwei Machtblöcke geprägten Welt, sich eine monopolare Welt gebildet habe, in der Deutschland zunächst in einer komfortablen Situation auf die Friedensdividende gesetzt habe. „Wir wollten Frieden auf der Welt, und wir wollten zufrieden gelassen werden.“ Auch wenn sich einiges an Hoffnungen erfüllt habe wie etwa die Entstehung eines Europas der Sicherheit, musste Deutschland schnell realisieren, dass es dennoch um die globale Sicherheit nicht gut bestellt ist. Der „brisante Mix von Herausforderungen“ habe sich aus dem Aufleben traditioneller Konflikte und ethnischer Verwerfungen einerseits sowie durch neue Bedrohungen wie Mangel an Demokratie, Mangel an staatlicher Führung, fundamentalem Dschihadismus, weltweiter Vernetzung von Kriminalität und nuklearen Herausforderungen ergeben. Die Folge: „Die Zuverlässigkeit internationaler Abkommen wurde und wird untergraben, es kommt zu regionaler und teilweise globaler Instabilität.“ Die Konsequenz: „Sicherheitspolitik lässt sich nicht mehr als kollektive Verteidigung nach dem Angriff auf einen einzelnen definieren, sondern nun geht es um den Sprung zur kollektiven Verteidigung.“

Deutschland habe aus Sicht von Schneiderhan die richtigen Schlüsse gezogen, die sich zudem genau in ihrer ersten praktischen Erprobung datieren ließen: „Der Einsatz auf dem Balkan Ende der 1990er Jahre wurde zur Chiffre für den Wandel deutscher Außen- und Sicherheitspolitik, für unsere Fähigkeit, Versöhnungsfähigkeit in multiethischen Strukturen mit wirtschaftlicher Perspektive zu gewährleisten.“ Was Schneider in diesem Zusammenhang aber auch ganz bewusst unterstreicht, ist der Hinweis darauf, dass die Rückkehr Deutschlands auf die internationale Bühne sowie die damit verbundene aktive Teilhabe in internationalen und supranationalen Institutionen keinesfalls das ist, was von manch wortgewaltigen Kritikern linker Provenienz gern behauptet wird: „Der Balkaneinsatz ist eben keine Chiffre für die Militarisierung deutscher Außen- und Verteidigungspolitik.“

Da liegt angesichts der täglichen Nachrichten wiederum die Frage nach Afghanistan nahe, und der General geht auch direkt darauf ein - mit sehr starken Worten. „Dort vom Krieg zu sprechen, ist eine oberflächliche Betrachtungsweise. Wir Soldaten sind in Kampfhandlungen gegen Verbrecher, und Verbrecher müssen Verbrecher bleiben, wir sollten sie nicht durch den Begriff Krieg aufwerten.“ Schließlich agierten die ISAF-Soldaten in einem asymmetrischen Kampf, in denen die hasserfüllten Gegner noch nicht einmal die Fahne und die Angehörigen des Roten Kreuzes respektierten. Was sich für manchen Kritiker möglicherweise nun wie eine spitzfindige Haarspalterei lesen mag, ist aber eine enorm gravierende, sehr beeindruckende Unterscheidung, die so manchem selbst ernannten Verteidigungsexperten mit Lagerfeuererfahrung ins Stammbuch geschrieben werden müsste. „Viele Unterscheidungen lassen sich aus Deutschland heraus sehr leicht treffen“, merkt Schneiderhan mit hintergründiger Kritik an. Lässt sich hierzulande wirklich nachvollziehbar und belastbar darüber diskutieren, was es heißt, jeden Tag in Unsicherheit handeln zu müssen? Was es bedeutet, erst im Nachgang eines Einsatzes zu wissen, ob es sich um einen guten oder schlechten Zivilisten gehandelt hat, der sich deutschen Soldaten oder einem Lager genähert hat? Unerträglich sei es für Soldaten, wenn in der Heimat so diskutiert werde, als würde die Bundeswehr auf ein „technisches Hilfswerk mit Bewaffnung reduziert“. Gleichwohl betont der Generalinspekteur sogleich unmissverständlich, dass es keinen Schießbefehl für die Soldaten geben dürfe. „Die Soldaten müssen eingehegt bleiben in Recht und Ordnung, denn nur so wächst auch die Überzeugung, dass wir keine Besatzer sind.“ 

Eine Überzeugung, die viele deutsche Soldaten in Auslandseinsätzen erfüllt haben oder nach wie vor durch ihren Dienst wachsen lassen. „Bei den Wahlen im Kongo, am Horn von Afrika, vor der Küste des Libanon und in Teilen Somalias ist das Eiserne Kreuz ein Zeichen für Sicherheit und Verständigung“, weiß Schneiderhan aus seinen vielen Besuchen vor Ort. Und auch in Afghanistan werde es dazu kommen, wenn es gelinge eine selbst tragende afghanische Sicherheit aufzubauen. Dabei werde allerdings immer wieder übersehen, dass das nicht von Heute auf Morgen gelingen kann in einem Land, das auf den Trümmern von 30 Jahren Krieg aufgerichtet werden muss. Keine Frage, die strategische Kommunikation über das Engagement in einem scheinbar weit von Deutschland entfernt liegendem Land, das aber so rasch einen nicht nur regionalen Flächenbrand entfachen könnte, müsse verbessert werden. „Dazu gehört laut Wolfgang Schneiderhan eben nicht nur die Diskussion über Auslandseinsätze, sondern auch „der Mut, über Werte und Ordnung und unser Bekenntnis dazu zu sprechen“. Spannend wird es sein, wie sich die neue Bundesregierung im Besonderen sowie der neu gewählte Bundestag im Allgemeinen dazu positionieren und welche klaren Impulse die Verantwortlichen in der Politik insgesamt in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen werden, um die Akzeptanz und das Selbstverständnis der regional und global mitverantworteten deutschen Friedenspflicht und Friedensverantwortung zu verstetigen.

Foto: Oliver Lang/ddp



Constantin Graf von Hoensbroech, 14.10.2009 12:03 | Kommentare (3)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (3)

Insider, 29.11.2009 08:18
Anstatt Schießbefehl werden Menschen zusammenbombt, nach Plan und keiner will gefußt haben, unglaublich. Hier die Chronologie der Bombennacht von Kunduz:

CHRONOLOGIE DER BOMBENNACHT IN KUNDUZ

20.00 bis 22.30 Uhr

20.00 Uhr Ein afghanischer Informant meldet dem Bundeswehr-Camp in Kunduz
die Entführung zweiter Tanklaster aus einem Nato-Versorgungskonvoi bei
Aliabad südlich vom Feldlager der Bundeswehr.

21.14 Uhr Uhr Auf Anforderung des deutschen Camps trifft ein
B1-Bomber(Einsatzname "Bone 22")über der Region Kunduz ein, der zuvor eine
andere Operation mit deutscher Beteiligung im Norden der Region unterstützt
hat.

22.00 Uhr Der Informant der Bundeswehr meldet sich erneut und gibt an, die
beiden Tanklaster steckten auf einer Sandbank fest.

22.30 Uhr Der B1-Bomber kann die beiden Laster nicht finden. Im Nachhinein
stellt sich heraus, dass der afghanische Informant eine unklare Angabe des
Orts durchgegeben hatte.

22.30 bis 1.30 Uhr
0.00 Uhr "Bone 22" lokalisiert die beiden Trucks auf einer Sandbank und
sendet die ersten Schwarz-Weiß-Videobilder an die Kommandozentrale im
deutschen Camp. Dort sitzen der Chef des Lagers, Oberst Georg Klein, und
Oberfeldwebel W., der im Funkverkehr mit dem Einsatznamen "Roter Baron"
auftritt. Die beiden Deutschen hocken vor einem "Rover"-Sichtgerät, einer
Art Laptop mit Verbindung zur Kamera des Flugzeugs und verfolgen die Bilder.

0.48 Uhr "Bone 22" meldet sich bei der Einsatzzentrale (Funkcode "Trinity")
der Nato-Flotte. Der Bomber braucht neuen Treibstoff. Die Zentrale gibt
Erlaubnis für die Rückkehr zur Basis ("RTB").

0.50 Uhr Aus dem deutschen Camp fragt "Roter Baron" erneut bei der
Nato-Luftzentrale nach Luftunterstützung an. Von dort wird zurückgefunkt,
dass eine direkte Feindberührung Voraussetzung für den Einsatz eines
Kampfflugzeugs über Kunduz sei. Der deutsche Oberfeldwebel erklärt daraufhin
per Funk, es bestehe Feindkontakt, im Nato-Jargon "troops in contact" oder
TIC genannt, obwohl sich gar keine Nato-Soldaten oder afghanische Kräfte in
der Nähe der beiden Tanker befinden.

1.08 Uhr Zwei F-15-Jagdbomber treffen über der Region ein. "Dude 15" und
"Dude 16", so die Codenamen der Piloten, melden sich beim Kommandeur des
deutschen Camps und liefern wieder Live-Bilder, welche die Deutschen auf dem
"Rover"-Schirm verfolgen können. Einer der Piloten meldet: keine "friendly
forces", also deutsche oder afghanische Truppen in der Nähe der Trucks. Nahe
den Tankern sieht der Pilot rund 50 Aufständische, so seine Meldung. Der
deutsche Oberfeldwebel bittet die US-Piloten, sechs Bomben fertig zu machen
und in möglichst hoher Höhe über dem Tatort zu kreisen.

1.30 Uhr "Roter Baron" gibt Einsatzdetails zum Bombenabwurf weiter, erwähnt
ausdrücklich, dass die Zeit dränge und keine alliierten Kräfte in der Nähe
seien.

1.30 bis 2.30 Uhr
1.33Uhr Einer der F-15-Piloten bittet das deutsche Feldlager um weitere
Aufklärung des Tatorts. "Red Baron" hingegen gibt an die Piloten den
eindeutigen Befehl des deutschen Oberst Georg Klein zum Abwurf von Bomben
weiter. Sie sollen direkt auf die Sandbank gezielt werden.

1.36 Uhr Der Pilot fragt per Funk an, ob er eine Schleife in niedriger Höhe
über die Tanker fliegen soll, um "die Personen auseinander zu scheuchen".
"Roter Baron" lehnt dies ab.

1.46 Uhr Der Pilot fragt per Funk, ob die Personen um die Tanker eine
"unmittelbare Bedrohung" darstellen. Der Zustand des "imminent threat" ist
die Voraussetzung für einen Bombenabwurf durch die Nato. Obwohl zu diesem
Zeitpunkt weder Nato-Soldaten in der Nähe der Tanker sind und diese fast 15
Kilometer vom deutschen Camp entfernt feststecken, bestätigt "Roter Baron"
die Anfrage und legitimiert damit den Angriff.

1.50 Uhr Zwei Bomben vom Typ GBU-38 werden abgeworfen.

2.28 Uhr Die beiden F-15-Jets fliegen erneut über den Tatort und melden 56
Tote, ohne jedoch weitere Details zu nennen. 14 Personen würden in Richtung
Norden fliehen.

Im Morgengrauen
Im Morgengrauen treffen afghanische Sicherheitskräfte am Tatort ein. Leichen
sind ka...


Insider, 27.11.2009 16:03
Seit dem 26.11.2009 ist nun Herr Schneiderhan seines Amtes enthoben, nicht ein Schießbefehl hat ihn zu Fall gebracht, sondern sein eigenmächtiges Handeln, nämlich den neuen Verteidigungsminister zu Guttenberg über die wahren Ereignisse am 04.09.2009 am Fluß Kunduz, nachts, als rund 140 Menschen zu Tode gebombt wurden auf deutschen Befehl, im Unklaren gelassen zu haben bis die Bildzeitung das Video eines amerikanischen Bombers und weitere Details am 26.11.2009 veröffentlichte.

Deutsche Soldaten haben im Ausland nichts zu suchen, jedenfalls nicht unter solchen Bedingungen. Mal sehn was sonst noch in der Sache selbst zutage gefördert wird, wer noch in die sache verstrickt ist, vielleicht mit Blick auf die Budestagswahl am 27.09.2009 ein "Brillantfeuerwerk" am afghanischen Himmel bestellt hat aus Berlin, denn das Video des amerikanischen Bomners dauert 52 Min., da kann man mal mit der ganzen Welt die Lage besprochen haben, oder ?


Insider, 15.10.2009 13:39
Wie gut das doch tut, dass der oberste Soldat der Bundeswehr versichert, dass es keinen Schießbefehl geben würde. Herr Schneiderhahn weiß aber auch, dass es eines solchen Befehls gar nicht bedarf, denn warum sollte ein Soldat schlechter behandelt werden vom System als alle anderen Staatsdiener.

Der Finanzbeamte, der bewusst und gewollt ohne gültige Rechtsgrundlagen Steuern erhebt und beitreibt, handelt rechtsstaatswidrig, gesetzeswidrig, grundgesetzwidrig und begeht objektiv schwere Straftaten.

Das interessiert nur niemanden auf deutschem Boden und das schon seit 60 Jahren...

Das Gleiche gilt für nahezu sämtliche Finanzrichter, die solches Tun ihrer "Kollegen Finanzbeamten" selbst praktiziert haben und als Richter noch intensiver praktizieren. Sie beugen das Recht, ein Verbrechenstatbestand, der laut § 339 StGB nicht unter einem Jahr Freiheitsentzug bestraft werden muss.

Polizeien der Länder und des Bundes arbeiten wissentlich ohne gültige Polizeigesetze, da diese gegen das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen. Wen interessiert dieses niemanden. Wird deswegen gegen den Gesetzgeber, die ohne Gesetzesgrundlage handelnden Polizeibeamten ermittelt oder gegen die Gerichte, die dieses gesetzlose Treiben einfach nicht bemängeln, geschweige denn abstellen...

Das BVerfG nimmt seit 1956 die meisten Verfassungsbeschwerden gar nicht zur Entscheidung an, dabei ist das einfache BverfGG ein nichtiges Gesetz, was den Tatbestand des Annahmeverfahrens anbelangt. Art. 19 Abs. 4 GG ist ein absolutes Freiheitsgrundrecht und kann einfachgesetzlich nicht eingeschränkt werden, also auch nicht durch ein Annahmeverfahren gemäß der §§ 93a bis 93d BverfGG. Außerdem verstößt das Annahmeverfahren gegen den 7. Leitsatz der sog. Südweststaatentscheidung des BverfG aus dem Jahr 1951, in der es heißt:

Das Bundesverfassungsgericht muß, wenn eine Rechtsvorschrift mit dem Grundgesetz nicht unvereinbar ist, ihre Gültigkeit positiv feststellen, soweit dies angängig ist. Das ist immer der Fall, wenn es sich um Bundesrecht handelt., Zitatende

Mit dem verfassungswidrigen Annahmeverfahren unterläuft der einfache Gesetzgeber, der an das GG per Artikel 1.3. GG zwingend gebunden ist, den Artikel 19.4 GG und das BverfG unterläuft seine eigene bindende Rechtsprechung von damals, auf diese Weise können alle verfassungswidrigen und sogar ungültigen Gesetze weiter für rechtswidriges Tun und Lassen der Staatsdiener gegen die Bevölkerung missbraucht werden. ( siehe: http://forschungsschiff-pirol.org/ und suche nach Annahmeverfahren BverfG )

Aber glauben wir an dieser Stelle Herr Schneiderhahn, dass die Soldaten keinen Schießbefehl haben, ob sie ihn demnächst erhalten werden und von wem, bleibt dahingestellt.



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