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60 Jahre Demokratiemängel - Interview mit Hans Herbert von Arnim
Weitere Themen: Allgemein, Bildung, Reformen



Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim lehrt als pensionierte Universitätsprofessor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und ist Mitglied des dortigen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung.
Freie Welt.Net sprach mit Prof. von Arnim über die Defizite des Grundgesetzes und die Mängel der Demokratie in Deutschland.

Lesen Sie heute den ersten Teil des großen Interviews.

FreieWelt.Net: Professor von Arnim, in ihrem neuesten Aufsatz sprechen Sie von den Demokratiemängeln in Deutschland in der Zeit von 1949 bist heute.

Prof. von Arnim:
Politiker und Medien kommen zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes nur allzu gern in Festtagslaune und streichen die Sternstunden der zweiten deutschen Republik heraus. Ich möchte dagegen auf die Schattenseiten unserer Demokratie eingehen, die neben den vollmundigen Erfolgsmeldungen in aller Regel ausgeblendet werden. Diese andere Seite unserer Geschichte zu betonen scheint mir legitim. Manchen wird meine Kritik vielleicht zu hart erscheinen. Aber schon das Sprichwort sagt: Ist die Rute verbogen, kann man sie nur richten, indem man sie nach der anderen Seite biegt. Um die Demokratie, also die „Herrschaft des Volkes, durch das Volk und für das Volk“ (Abraham Lincoln), ist es in Deutschland schlecht bestellt.

FreieWelt.Net: Welche Ursachen sehen Sie dafür?

Prof. von Arnim: Das hängt mit der Entstehungsgeschichte unseres Grundgesetzes zusammen, aber auch mit der Entwicklung danach. Dies möchte ich - statt der bei uns üblichen Sicht der Herrschenden und ihrer Wortführer - aus der Perspektive der Bürger darstellen, die in einer Demokratie eigentlich maßgeblich sein sollte. Drei Faktoren haben die Haltung des Parlamentarischen Rates wesentlich mitbestimmt, als er 1948/49 das Grundgesetz konzipierte: die politische Lage, die relevanten Akteure und das herrschende Vorverständnis. Die politische Lage war durch das niedergedrückte Selbstbewusstsein der Menschen nach dem militärischen und politischen Zusammenbruch, durch die Teilung Deutschlands und den Ausbruch des kalten Krieges gekennzeichnet, dessen Frontlinie Deutschland zerschnitt und es in die sowjetische und drei westliche Besatzungszonen aufspaltete.
Ein Hauptakteur war natürlich der Parlamentarische Rat selbst. Auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer, die schon bald nach dem Zusammenbruch inthronisiert worden waren, übten erheblichen Einfluss auf den Inhalt des Grundgesetzes aus. Wichtige nichtdeutsche Akteure waren die drei westlichen Besatzungsmächte. Sie dekretierten den Erlass des Grundgesetzes, nahmen Einfluss auf seinen Inhalt und stellten sein Inkrafttreten unter den Vorbehalt ihrer Genehmigung.
Das Vorverständnis des Rats war von einem gewaltigen Misstrauen gegenüber dem Volk beherrscht, das Hitler zugejubelt hatte und das man erst zur Demokratie erziehen müsse. Der spätere Bundespräsident Theodor Heuss verglich das Volk in den Beratungen gar mit einem bissigen Hund, vor dem man sich hüten müsse (Heuss: „cave canem“). Waren es aber nicht die Parteien, die am 23. 3. 1933 im Reichstag mit großer Mehrheit das Ermächtigungsgesetz beschlossen und so Adolf Hitler die unumschränkte Herrschaft übertragen hatten? Und hatte Heuss nicht selbst für das Ermächtigungsgesetz gestimmt? Drängt sich dann nicht die Frage auf, ob die verächtliche Äußerung über das Volk nicht vielleicht auch aus der psychischen Verdrängung der eigenen früheren Verantwortung resultiert?
Die Kehrseite der Verteufelung des Volkes war eine gezielte Hervorhebung der Parteien. Sie entsprang ebenfalls der Reaktion auf Weimar, nämlich der damaligen Parteienverachtung, die ihren Gipfel in der vernichtenden Parteien- und Parlamentarismuskritik eines Carl Schmitt gefunden hatte. Die 61 Väter und vier Mütter des Grundgesetzes verankerten die Parteien deshalb - erstmals in der deutschen Geschichte - in einer Verfassung.
Und noch ein drittes Element prägte die Befindlichkeit des Parlamentarischen Rates: Seine Mitglieder waren in der Aufbruchstimmung nach Überwindung der Nazidiktatur von Idealen und Gemeinsinn erfüllt und glaubten, diese auch bei späteren Politikergenerationen voraussetzen zu können. Das ganze Grundgesetz atmet die Pflicht von Amtsträgern, ihre Macht nur im Sinne des Gemeinwohls zu gebrauchen, eine Pflicht, die auch im Amtseid von Bundespräsidenten, Kanzlern und Ministern zum Ausdruck kommt. Sie alle schwören bei Amtsantritt feierlich, ihre ganze Kraft „dem Wohle des deutschen Volkes“ zu widmen, „seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden“.
Viele Inhalte und auch Defizite des Grundgesetzes kann man ziemlich genau auf die genannten drei Faktoren zurückführen.

FreieWelt.Net: Wurde deshalb auf die „Verfassungsgebung durch das Volk“ verzichtet?

Prof. von Arnim: Die deutsche Teilung und der Oktroi der Besatzungsmächte veranlassten den Parlamentarischen Rat, die Bezeichnung „Verfassung“ zu vermeiden und nur von „Grundgesetz“ zu sprechen, das er als bloßes Provisorium verstand

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Später - nach der erhofften Wiedervereinigung - sollte ihm die erforderliche demokratische Legitimation gegeben werden. Das kam auch in der Präambel und in Art. 146 GG zum Ausdruck.
Auf das Misstrauen gegenüber den Bürgern geht es zurück, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Rates nicht vom Volk für diese Aufgabe gewählt wurden, sondern von den Parlamenten der westlichen Bundesländer, bei deren Wahl der Erlass des Grundgesetzes aber noch gar nicht zur Debatte gestanden hatte. Auch der vom Rat ausgearbeitete Grundgesetzentwurf wurde dem Volk nicht zur Abstimmung vorgelegt. Eine solche Volksabstimmung hatten die Besatzungsmächte zwar zunächst verlangt. In westlichen Demokratien gelten seit jeher nur solche Verfassungen als anerkennenswerte Grundlage des Gemeinwesens, die sich das Volk selbst gegeben hat. Die Verfassungsgebung durch das Volk ist nun einmal elementarer Ausdruck seiner Souveränität. Bei den damals schon erlassenen Landesverfassungen war diese Bedingung denn auch erfüllt. Hinsichtlich des Grundgesetzes aber bestanden die Besatzungsmächte schließlich doch nicht auf ihrer Forderung.
Der „horror populi“ schlug sich auch in der Wahl des Bundespräsidenten nieder. Dieses merkwürdige Verfahren, das die Wahl formal in die Hand einer nur zu diesem Zweck geschaffenen so genannten Bundesversammlung legt, entsprang der zentralen Intention des Parlamentarischen Rates, auf keinen Fall eine Direktwahl des Bundespräsidenten zuzulassen. Tatsächlich vollzieht die Bundesversammlung heutzutage lediglich die längst getroffenen Entscheidungen von Parteiführungen - am 7. 6. 2009 von Angela Merkel und Guido Westerwelle.
Dem tief sitzenden Misstrauen und der Sorge um die Verführbarkeit des Volkes durch radikale Rattenfänger in der labilen Situation der ersten Nachkriegsjahre verdanken wir auch, dass der Parlamentarische Rat dem „großen Lümmel“ Volk direkte Demokratie auf Bundesebene, also die ergänzende Gesetzgebung mittels Volksbegehren und Volksentscheid, vorenthielt, obwohl solche Volksrechte in den Nachkriegsverfassungen der Länder ganz selbstverständlich waren.

Freie Welt.Net: Ist dies auch der Grund für die starke Rolle der Parteien in Deutschland?

Prof. von Arnim: Das Grundgesetz gesteht den Parteien in Art. 21 ausdrücklich nur eine begrenzte Rolle zu. Sie sollen an der politischen Willensbildung des Volkes, also nicht auch das Staates, lediglich mitwirken und sie nicht beherrschen. Natürlich streben die Parteien - wie jegliche Macht - darüber hinaus, und diesem Expansionsdrang hatte Gerhard Leibholz, ein überaus einflussreicher Staatsrechtslehrer, schon zu Beginn der Republik die verfassungsrechtliche Legitimierung geliefert. Seine Doktrin vom umfassenden Parteienstaat lief quasi auf eine Vergötterung der Parteien hinaus. Das Volk wurde weginterpretiert und durch die Parteien ersetzt; das bereitete die theoretische Grundlage, das Volk vollends zu entmachten. Gleichzeitig setzte Leibholz die Parteien mit dem Staat in eins, was der Aneignung des Staates durch die Parteien den Schein der Rechtfertigung gab.
Kein Wunder, dass die Parteien Leibholz von Anfang an ins BVerfG wählten, die Wahl immer wieder erneuerten und auch seinen Schüler Julius Rinck nach Karlsruhe entsandten. Jahrzehntelang drückte ihre Parteienstaatsdoktrin der Rechtsprechung den Stempel auf. Inzwischen ist das Gericht davon zwar wieder abgerückt. Die früheren Urteile wirken aber immer noch fort. Dieser Teil der Geschichte des Gerichts wird von den Parteien meist unterdrückt. Sonst wären die Konsequenzen unabweisbar, und der öffentliche Druck, die früheren Urteile bei der ersten Gelegenheit zu revidieren, würde übermächtig.

FreiWelt.Net: Welche Konsequenzen hat diese Aneignung des Staates durch die Parteien?

Prof. von Arnim: Eine Folge der Gleichsetzung der Parteien mit dem Staat ist die allmähliche Erosion des Ethos politischer Amtsträger, also der Verpflichtung aufs Gemeinwohl. Diese Bindung wurde ohnehin allmählich gelockert: durch den so genannten Wertewandel von den Pflicht- hin zu den Selbstentfaltungswerten und durch die Entwicklung zum Berufspolitiker, dem das eigene Hemd oft näher ist als der Gemeinwohlrock. Die Lockerung wurde durch Theorien wie die von Leibholz auch noch normativ abgesegnet. Eine andere Folge ist die Permissivität gegenüber der grassierenden parteipolitischen Ämterpatronage, die weite Bereiche des öffentlichen Dienstes, Teile der Richterschaft und der öffentlich-rechtlichen Medien erfasst. Dabei hatte der Parlamentarische Rat in seiner Verdammung solcher „Parteibuchwirtschaft“ keinerlei Klarheit vermissen lassen. Nach Art. 33 II GG darf bei Besetzung öffentlicher Ämter niemand auf Grund seines Parteibuchs bevorzugt oder benachteiligt werden. Doch die Verfassungsgerichte, die dieser Vorschrift eigentlich Geltung verschaffen müssten, sitzen selbst im Glashaus.
Bei der Gestaltung von Verfassungen stellt sich ein zentrales Problem: Über das Fundament des Gemeinwesens, also die Verfassung im formellen und materiellen Sinn, sollten idealerweise Personen entscheiden, bei denen keine eigenen Interessen ihre Objektivität trüben. Der Staatsphilosoph John Rawls hat dafür das Bild gebraucht, Verfassungsgeber sollten - ähnlich der Augenbinde der Justitia - hinter einem Schleier des Nichtwissens entscheiden, also die Konsequenzen ihrer Entscheidungen für ihre eigene Position nicht kennen. Doch unser Dilemma ist, dass diejenigen, die von der Verfassung eigentlich gezügelt werden sollten, selbst mitten im Staat an den Hebeln der Macht sitzen und ihre Belange direkt in die Verfassungen einbringen können. Und die Erosion des Gemeinsinns schwächt die Hemmung gegen den Missbrauch dieser Schlüsselposition zum eigenen Vorteil. Auch die Opposition wird oft „gleichgeschaltet“. Geht es um die Interessen der Politiker und die Macht ihrer Organisationen, neigen diese zu fraktionsübergreifenden politischen Kartellen und entziehen sich so der Kontrolle durch die Wähler. Welche Partei soll der Bürger noch wählen, wenn alle in die Absprachen eingebunden sind? So werden Politiker mit ihren gemeinsamen Berufsinteressen zur „politischen Klasse“, die selbst über ihren Status und den ihrer Organisationen entscheidet.

FreieWelt.Net: Wie funktioniert dieses Kartell der politischen Klasse konkret?

Prof. von Arnim:
Dass die politische Klasse in eigener Sache entscheidet, ist hinsichtlich der Abgeordnetendiäten, bei denen der Parlamentarische Rat noch an eine bloße Aufwandsentschädigung gedacht hatte, und hinsichtlich der staatlichen Parteienfinanzierung, die sich der Rat noch gar nicht hatte vorstellen können, inzwischen anerkannt - auch vom BVerfG selbst. Ein Beispiel für Auswüchse, die solche „Selbstbedienung“ hervorbringen kann, ist die steuerfreie Kostenpauschale von Bundestagsabgeordneten von jährlich 46416 Euro (= 3868 Euro monatlich). Ein anderes Beispiel ist die Aufblähung der Parlamentsfraktionen und Stiftungen der Parteien, deren öffentliche Gelder in den letzten vier Jahrzehnten vervierzigfacht wurden. Vor kurzem wurde nach deutschem Vorbild sogar eine europäische Parteien- und Stiftungsfinanzierung eingeführt. Die Mittel sind seit 2007 um 75% gestiegen. Auch das Wahlrecht ist ein Geschöpf der politischen Klasse. Die Parteien haben alle Schlüsselentscheidungen inne und die Bürger ausgeschlossen:
Vor der Wahl entscheiden sie, wer Abgeordneter wird. Wen immer sie in ihren Hochburg-Wahlkreisen aufstellen, der ist schon „gewählt“. Denn Vorwahlen gibt es nicht. In meinem kürzlich veröffentlichten Buch „Volksparteien ohne Volk“ habe ich Ross und Reiter genannt und etwa die Kandidaten in 100 Bundestagswahlkreisen aufgelistet, die bereits weit vor der Bundestagswahl schon ihr mandat sicher hatten.
Wen die Parteien auf vordere Listenplätze setzen, dem kann der Wähler erst recht nichts mehr anhaben. Bei Europawahlen stehen lange vor der Wahl regelmäßig drei Viertel der 99 deutschen EU-Abgeordneten namentlich fest. Dazu gehörten bei der Wahl am 7. 6. 2009 zum Beispiel die ersten 22 auf der Wahlliste der SPD; sie konnten selbst bei einem schwachen Ergebnis ihrer Partei von vornherein sicher sein, ins Europäische Parlament einzuziehen. Die Europawahl als „Direktwahl“ zu bezeichnen, ist eine semantische Verschleierung der wahren Verhältnisse. Nicht die Bürger bestimmen, wer Abgeordneter wird, sondern die Parteien. Diese demonstrieren auch ganz ungeniert, wer die Pfründe verteilt, indem sie sich von ihren Abgeordneten dafür regelrecht bezahlen lassen. Die auf diese Weise erhobenen „Parteisteuern“ machen über 50 Millionen Euro im Jahr aus.
Nach der Wahl entscheiden oft Parteiführungen hinter dem Rücken der Wähler in Koalitionsabsprachen, wer die Regierung bildet. Der Wähler kann zwar die Größe der Fraktionen bestimmen. Das aber wird dadurch zum großen Teil entwertet, dass keineswegs feststeht, dass die Partei mit den meisten Stimmen auch an der Regierung beteiligt wird. Seitdem die Linke auch im Westen Erfolg hat, ist die Ungewissheit des Bürgers, wem seine Wahlstimme zur Regierung verhilft, noch größer geworden. Das Fünfparteiensystem potenziert die Koalitionsmöglichkeiten und minimiert den Einfluss der Bürger. Kann der Wähler aber schlechte Regierungen und Abgeordnete nicht mehr mit dem Stimmzettel nach Hause schicken, verflüchtigt sich die Verantwortung. Das mag für die politische Klasse zwar komfortabel sein, demokratisch aber ist es nicht.

Lesen Sie auch den zweiten Teil des Interviews über das Wahlsystem und direkte Demokratie.


Prof. Hans Herbert von Arnim veröffentlicht einen Ausatz zu dem Thema in der "Neuen Juristischen Wochschau"

zur Vita von Prof. von Arnim auf HfV Speyer

Das Interview führten Beatrix von Oldenburg und Norman Gutschow

Foto: Hans Herbert von Arnim



Redaktion FreieWelt.net, 12.10.2009 08:55 | Kommentare (15)

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Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (15)

Kritikus, 30.05.2010 21:58
Was heißt hier "Demokratiemängel" ...???

Unsere Politiker tun, was sie wollen, sie sind an nichts gebunden!! Noch nicht einmal an Ihren Amtseid!! Sie genießen die absolute Narrenfreiheit! Deshalb genießt die BRD den Ruf des korruptesten Landes der Welt - als offizielle Studie:

Hier der Beweis:

"Leserbrief vom 13.07.2004 an die Neue Presse Coburg

Amtseide sind „Augenwischerei“

Letzte Woche leistete der neue Bundespräsident Horst Köhler seinen Amtseid ab. Es ist der Gleiche, den auch der Kanzler und seine Minister bei Amtsantritt gemäß Artikel 56 Grundgesetz leisten müssen. Der Eid lautet: „Ich schwöre, dass ich Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widme, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wende, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Ob mit oder ohne Gottesbezug, man muss diesen Eid leider als Augenwischerei betrachten. Bereits im Jahr 2002 erkundigte ich mich beim Deutschen Bundestag nach der rechtlichen Bedeutung des Amtseides. Die Antwort war ernüchternd, erklärt aber so manchen Missstand in dieser Republik: „Die Ableistung des Amtseides zieht keine rechtlichen Konsequenzen nach sich: weder kommt eine strafrechtliche Verfolgung bei Verletzung einer durch den Eid übernommenen Verpflichtung in Frage, noch hat die Vereidigung Auswirkungen auf die Begründung oder Ausgestaltung des Amtes. Sie dient allein der Feierlichkeit und Öffentlichkeit des Verspre-chens.“
Auf gut Deutsch heißt das: Die Amtsinhaber können machen, was sie wollen, sind an ihr Amtsversprechen nicht gebunden und können bei Verstoß auch nicht belangt werden. Es wird nur deshalb geleistet, damit das Volk glaubt, die Amtsinhaber müssten in unser aller Interesse handeln. Welchen verbindlichen Wert also hat dieser so wortgewaltige Eid, der beliebig gebrochen werden kann? Er ist Augenwischerei, mehr nicht. Weiß man das, braucht man sich über manche Handlungen unserer Volksvertreter nicht mehr zu wundern. Aufwachen, deutscher Michel!


Martin B. (Namen und Adresse bekannt)

-------------------
Man kann diese Information nicht oft genug unters Volk bringen!!!


Amadeus, 13.12.2009 19:20
Lieber Arno Kunath, ich stimme Ihren Ausführungen voll und ganz zu!!!
Aber wenn der Deutsche Michel eines Tages dann doch mal aufwacht.......!!!!???
Ja, wir leben in einer Parteiendiktatur!!


Claus Pichlo, 17.10.2009 15:26
Herr Professor v. Arnim zählt die wesentlichen Demokratiemängel auf und sagt unter anderem:
„…Sie (die Besatzungsmächte) dekretierten den Erlass des Grundgesetzes, nahmen Einfluss auf seinen Inhalt und stellten sein Inkrafttreten unter den Vorbehalt ihrer Genehmigung“.
Das ist klar. Ich glaube aber, dass das genau der Hauptgrund dafür ist, dass wir heute Demokratiemängel zu beklagen haben, die aber von Anfang an (1949) da waren. Genau der Sachverhalt, dass wir bis heute mit einem von den Siegermächten uns verordneten Grundgesetz für die drei Besatzungszonen leben müssen und nicht unter einer Verfassung die wir selbst als Volk in freier Entscheidung ( nach einem Friedensvertrag) uns gegeben haben.
Außerdem leben wir noch aus einem anderen Grunde mit eingeschränkter Souveränität (also praktisch ohne Souveränität), nämlich mit den (Knebel)Verträgen der Siegermächte, die sich in ihrer immer noch gültigen Fassung, als Teil des sog. 2+4-Vertrages, bis auf den heutigen Tag erhalten haben.
Wir sind noch nach 60 Jahren ein Volk unter Fremdherrschaft, eine Situation die Demokratie völlig ausschließt ― eine reine Scheindemokratie.

Diese furchtbare Tatsache aber traut sich niemand dem Volke zu beichten, weil die deutsche Nachkriegspolitik diese Situation durch Kollaboration mit den Siegermächten von Anfang an selbst mit herbeigeführt hat.
Entsprechend ist auch die Politik in unserem Lande ―absolut undemokratisch weil in Deckung mit dem Willen der Siegermächte und nicht mit dem Wähler – bzw. gar Volkswillen in Deutschland. Siehe unter vielen anderen Beispielen besonders die Kriegpolitik Deutschlands. (Verteidigung unserer Freiheit am Hindukusch). Dieser Ausspruch, neben vielen andern, war ein schallender Schlag in das Gesicht jedes Demokraten! Eine Verhöhnung des GG und all unserer mühsam erarbeiteten Werte.

Ganz besonders krass kommt diese Fremdbestimmung der deutschen Politik auf dem Gebiet der Vertriebenenpolitik, z.B. gegenüber den Täterstaaten Polen und Tschechien, zum Ausdruck. (15 Millionen Vertriebene, 2,2 Millionen dabei umgekommen). Die deutsche Vertriebenenpolitik erscheint gegenüber den Landsleuten aus Ostdeutschland (es ist nicht Mitteldeutschland gemeint) brutal und absolut ohne jeglichen Sinn und Verstand, weil sie gegen die Interessen des deutschen Volkes gerichtet ist! In Wirklichkeit aber entspricht sie den Vorgaben der Siegermächte wie sie im „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990“ (2+4-Vertrag) festgelegt wurden!! Und dieser Vertrag basiert auf dem sog. Überleitungsvertrag der in Wirklichkeit heißt: »Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen« in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht im BGBl. Teil II am 31.3.1955.
Dass bedeutet, dass wir immer noch unter Besatzungsrecht leben. Besatzungsrecht schließt Demokratie und Souveränität aber aus!
Ein Volk das also keine Souveränität in seinen Entscheidungen nach außen wie auch nach innen besitzt, kann keine Demokratie sein, logischerweise.

Wer das nicht glaubt, sollte sich unbedingt einmal die Arbeit von Herrn Hans-Peter Thietz (FDP), ehemaliger Abgeordneter der letzten, frei gewählten Volkskammer der DDR und des Europa-Parlaments ansehen, die er unter folgendem link findet:
http://www.miprox.de/Sonstiges/BRD-Besatzungsrecht.html
Wenn man diese Arbeit liest, kommen einem schon ganz unheimliche Gedanken wie:
Für uns Deutsche war von Anfang an nur eine Scheindemokratie geplant.
Souveränität war überhaupt nicht vorgesehen und wird es für uns auch nie wieder geben.
Das Unheil das für uns 1914 anfing und 1949 mit dem Grundgesetz für die drei Westzonen zunächst beendet war, geht bis in alle Ewigkeit weiter ― Demokratie unter Aufsicht aus zweiter Hand! Ein Leben auf Bewährung, für immer. Im Strafrecht nennt man das Sicherheitsverwahrung.

Mindestens die Deutschen, die sich über diese Tatsachen im Klaren sind, werden kaum noch von Demokratiemängeln reden, sondern fragen, ob wir überhaupt in einer Demokratie l...


Günter Schaumburg, 13.10.2009 18:31
Anschließend an Herrn M.Risse ein Apercu von Rosa Luxemburg: Könnten Wahlen etwas verändern, würde man sie verbieten. Und: Wie dumm muss man sein, wenn man alles dafür tut, dass einem in absehbarer Zeit der eigene Palast unter dem Hintern weggebrannt wird?

Michael Risse, 13.10.2009 09:42
Guten Morgen allerseits!
Ich bin begeistert über die Vielzahl
hochkarätigster Kommentare,wähnte ich mich doch allein,mit finsteren Auswanderungsgedanken.Werde alles Nachlesen,nacharbeiten,Bücher kaufen.
Und hacke man jetzt nicht auf Prof.Arnim rum,bitte!Immerhin äussert er sich ja schriftlich schon seit Jahren,wo sonst nur Schweigen im Walde war!!


Lars-Michael Lehmann, 12.10.2009 19:27
Herr von Arnim beschreibt sehr deutlich die Schieflage unserer Demokratie.

Helmut Samjeske, 12.10.2009 18:27
Es gab stets einige wenige Professoren in Deutschland, die die Staatsorganisation sehr kritisch sahen. Prof. von Arnim war einer von Ihnen und er hat durch seine Schriften öffentlich gemacht, was sonst nur Insidern bekannt geblieben wäre. Aus dieser Sicht gebührt ihm großer Dank und als Grundrechtsträger besonderes Lob. Es ist schon beachtlich in welchem Umfeld ein solcher Mann tätig ist.
Es muß aus dieser Sicht gefragt werden, warum in Deutschland Zustände herrschen, die keinesfalls rechtsstaatlich sind, sondern eher diktatorische Züge haben. Es ist schon beachtlich, daß Rechtswissenschaftler, z. B. Prof. Erbel inoffiziell erklären Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG läßt eine Besteuerung von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre nicht zu und dann die Normenhierachie und deren Folgen an benötigter Stelle nicht vorgetragen werden. Prof. Paul Kirchhof erklärt in dem Film "Das Märchen vom gerechten Staat" daß das Einkommensteuergesetz gegen den Grundsatz der Normenbestimmtheit und Normenklarheit verstößt und zieht dabei beispielhaft § 32 a EStG. Im Einkommensteuerkommentar Kirchhoff findet man diese grundgesetzlichen Bedenken jedoch nicht. Auch die schon flächendeckende Mißachtung des Zitiergebotes ist in den Rechtskommentaren nicht als Gültigkeitsvoraussetzung an ein Gesetz erkannt. Der Verbau des Rechtsweges zum Bundesverfassungsgericht, die Mißachtung des unbeschränkten Freiheitsgrundrechtes, nämlich dem Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG wird nicht öffentlich gemacht. Ebensowenig wie die Mär von den unabhängigen und unparteiischen Gerichten - Mißachtung von Art. 97 Abs. 1 GG. Es ist unglaublich, was Richter so in eigener Sache als Unabhängigkeit erkennen und gleichzeitig in Entscheidungen mit Fremdbezug geradezu "das Haar in der Suppe suchen". Wenn diese Zustände einfache Bürger finden, dann weiß es die Rechtswissenschaft allemal und es wäre zu wünschen, daß die Wissenschaft nicht des Systems Diener ist, sondern mit ihrer Weisheit darauf achtet, daß die Grundrechte und insbesondere das Prinzip der Gewaltenteilung umgesetzt werden.


Gundhardt Lässig, 12.10.2009 18:03
Ich stimme in vollem Umfang dem Kommentar vom Insider 12.10.2009, 14:10 zu. Prof. Dr. von Arnim weiß Bescheid, darin besteht kein Zweifel, doch warum schreibt er erst jetzt, meldet sich erst jetzt zu Wort ... Grund dafür kann nur sein, dass man mit Büchern, Publikationen und großen Interviews in den Printmedien Kasse machen möchte. Auf seine alten Tage als pensionierter Universitätsprofessor nimmt man so etwas gerne noch mit. Wenn es Herrn von Arnim ernst wäre mit diesem brisanten Thema, dann hätte er sich bereits vor einem Jahr melden können. Am 01.11.2008 hat sich die Bundesvorsitzende vom Verband Hochschule und Wissenschaft (vhw, Frau Prof. Dr. Elke Platz-Waury, mit einem Hilferuf genau zu diesem Thema an von Arnim gewandt. Sie hat in einem sehr persönlichen Brief den ausgewiesenen Kenner des Staatsrechtes um Hilfe und Unterstützung gebeten. Zitat aus dem Schreiben vom 01.11.08: " ... Da wäre es für mich sehr hilfreich, wenn ich den Sachverhalt besser verstehen würde. Antwort auf meine Fragen kann nur ein Kenner des Staatsrechts geben, welhalb ich an Sie gedacht habe. Aus der Presse konnte ich immer wieder entnehmen, dass Ihnen an unserem demokratischen Staatswesen sehr viel liegt und Sie deshalb Entscheidungsprozesse kritisch begleiten. Ich wäre Ihnen daher überaus dankbar, wenn Sie mir bei der Klärung dieser Fragen helfen könnten. ..."
Die Gruppe von Menschen, um die es im Schreiben von Frau Prof. Dr. Platz-Waury ging waren ehemalige DDR-Flüchtlinge, die lange vor dem Mauerfall völkerrechtlich Bündesbürger waren (Altübersiedler) und deren Rechte durch die Bundesregierung und durch die sogenannten demokratischen Parteien und Politiker mit Füßen getreten werden. Herr Prof. Dr. von Arnim, falls Ihnen der angesprochene Brief vom 01.11.08 nicht mehr vorliegt, ich habe ihn noch und kann Ihnen das Schreiben von Frau Prof. Dr. Platz-Waury gerne zustellen. Sie können das Thema auch öffentlich diskutieren.


Gerd Bartmuß, 12.10.2009 14:28
Das die Parteien im Staat bestimmen was gemacht wird und was passiert, das hatten wir schon in der NS- und DDR Zeit.Ich als ehem. DDR Mensch kann davon ein Lied singen. Wenn z.B.die Rentenkassen leer sind, dann werden einfach zur Begrenzung der Ausgaben, bei Rentenberechnungen ehem. DDR Flüchtlinge, Stichtage per Gesetz eingeschoben und somit wird im Parteiinteresse die Ausgabenseite überschaubar. Dass hat mit Demokratie nichts zu tun, zumal es ursprünglich im Interesse der Flüchtlinge anders geregelt war. Viele Anfragen dazu, an hohe Politiker wie z.B. an Herrn Köhler oder Frau Merkel bleiben unbeantwortet. Als ich aus der DDR geflüchtet bin, hatte ich eine andere Vorstellung von Demokratie.

Dr. Jürgen Holdefleiß, 12.10.2009 14:15
Die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung, also die Unabhängigkeit der 3 Gewalten, ist ausgehöhlt. Die Legislative nimmt es bedenkenlos hin, wenn die Exekutive eigenständig den Geltungsraum von Gesetzen überdehnt. Nach der Debattierung und Verabschiedung eines Gesetzes ist dieses der Willkür der Exekutive ausgeliefert, wenn der Gesetzgeber nicht gegen sachfremde Anwendungen Einspruch erhebt. Die Judikative hat keine Skrupel, den Vorgaben der Exekutive Folge zu leisten.
Die 4. Gewalt, wenn sie mit konkreten Fällen konfrontiert wird, scheut den Aufwand von eigenständigen Recherchen und widmet sich lieber Themen, für die sie nicht selbst recherchieren müssen.
Herrn Fiedlers Aussage kann ich nur bestätigen.




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