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Initiative Steuererhöhungen verhindern - Zwischenbilanz
Weitere Themen: Reformen, Wahlen



Beatrix Oldenburg, Vorsitzende der Zivilen Koalition, sieht die Ziele der Initiative "Steuererhöhungen verhindern" weitestgehend erreicht: "In weniger als einer Woche haben wir für den Reformkurs eine große Gruppe von Unterstützern unter den Bundestagsabgeordneten gewonnen ..." Lesen Sie das ganze Interview mit FreieWelt.Net

FreieWelt.Net: Die Zivile Koalition hat die „Initiative Steuererhöhungen verhindern“ gestartet und die Bürger aufgefordert, auf www.AbgeordnetenCheck.de ihren
Wahlkreisabgeordneten anzuschreiben. Was ist das Ergebnis der Initiative? Haben Sie Ihr Ziel erreicht? Sind Sie zufrieden mit dem Ergebnis und dem Verlauf der Initiative?

Beatrix Oldenburg:
Ja, wir haben unser Ziel erreicht. In weniger als einer Woche haben wir für den Reformkurs eine große Gruppe von Unterstützern unter den Bundestagsabgeordneten gewonnen, die sich klar gegen jede weitere Steuerbelastung ausgesprochen haben. Mit diesen wird die Zivile Koalition auch nach der Wahl zusammenarbeiten, um echte Reformen und Entlastungen für die Bürger durchzusetzen.

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Die Mehrheit der FDP-Fraktion und das Führungspersonal der Liberalen, der Vorsitzende Guido Westerwelle und der Generalsekretär Dirk Niebel, haben sich persönlich darauf festgelegt, weiteren Steuerbelastungen nicht zuzustimmen.

Von der Union haben sich bis jetzt zwar erst 15 Prozent der Abgeordneten geäußert. Wir erhielten aber ein zentrales Schreiben der CDU. Die CDU hat uns in diesem Schreiben mitgeteilt, dass sie eine Tarifreform umsetzen, den Eingangssteuersatz auf 12 Prozent senken und die mittleren Einkommen steuerlich besser stellen wolle.

Ich begrüße sehr, dass Horst Seehofer seine Unterschrift unter den Koalitionsvertrag von der Steuersenkung abhängig gemacht und sich auf einen Termin für die Steuerentlastungen festgelegt hat.

Anders als die CSU und die FDP wurde die CDU aber nicht deutlich, was die Ablehnung von Steuererhöhungen und die Umsetzung von Steuersenkungen angeht. Merkels Reformkurs bleibt also offen.

FreieWelt.Net: Welche Perspektive sehen Sie nach der Wahl?

Beatrix Oldenburg:
Die Bürger und die Zivile Koalition haben jetzt im Wahlkampf deutlich gemacht, dass die Basis nicht bereit ist, noch größere Belastungen ihrer Einkommen hinzunehmen. Die Bundestagsabgeordneten wissen durch die Anschreiben aus ihren Wahlkreisen, dass es sie großes politisches Kapital kosten wird, wenn sie weitere Steuererhöhungen beschließen. Das haben die Zivile Koalition und die Basis erreicht. FDP und CSU haben sich stark auf Steuersenkungen festgelegt und sich damit sehr klar für einen Reformkurs ausgesprochen. Wenn beide in diese Richtung bei der Regierungsbildung zusammenwirken, wird auch Bundeskanzlerin Merkel
weitere Belastungen nicht durchsetzen können und muss einen echten Sparkurs durchsetzen.

Ich rufe alle Bürger dazu auf, die letzten Tage vor der Bundestagswahl über abgeordnetencheck.de Bundeskanzlerin Merkel anzuschreiben und von ihr zu
fordern, sich ebenfalls klar darauf festzulegen, die Steuerbelastung für die Bürger nicht zu erhöhen.

Zum AbgeordnetenCheck

Das Interview führte Gerard Bökenkamp

Foto: FreieWelt.Net



Redaktion FreieWelt.Net, 25.09.2009 16:07 | Kommentare (2)




 
  Kommentare (2)

Insider, 26.09.2009 09:55
Alles äußeret löbliche Ansätze, nur bilden sie den zweiten Schritt vor dem ersten.

Der deutsche Gesetzgeber muss sich uneingeschränkt bei jedem einzelnen Gesetzgebungsverfahren an die unabdingbaren Vorschriften des ihn ohne jede Einschränkung bindenden Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsquelle der Bundesrepublik halten.

Beispiel:

Treten Sportler zu einem Wettlauf an, stellen sich alle Teilnehmer an der Startlinie auf und warten geduldig oder auch wenige geduldig auf den Startschuss. Startet jetzt auch nur einer der Teilnehmer noch vor dem "Knall" als Zeichen des Starts für alle, wird das Rennen "abgeschossen", die Fachwelt spricht von einem "Fehlstart" des Rennens. Das Rennen hat nicht stattgefunden, es wird durch einen erneuten Start wiederholt. Übrigens werden diese Regeln weltweit anerkannt, da kommt niemand auf die Idee, trotz eines "Fehlstarts", der erkannt und "abgeschossen" wurde durch den "Starter", ein solches Rennen für gültig erklärt zu wissen.

Im Gesetzgebungsverfahren ist das absolut genauso zu betrachten.

Ein Gesetzentwurf wird im Gesetzgebungsverfahren beraten. Es werden im Entwurf grundrechtseinschränkende Formulierungen eingebaut. Die zwingende Folge ist noch im Gesetzgebungsverfahren muss der Gesetzgeber im Gesetz dafür Sorge tragen, dass dem sog. Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG zwingend genügt wird. Der Artikel 19 Abs. 1 GG wurde von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes ausdrücklich abgefasst, um es dem einfachen Gesetzgeber nahezu unmöglich zu machen, so mir nichts dir nichts die Grundrechte der Bürger per einfachem Gesetz einzuschränken oder sogar ganz zu nehmen.

Gesetze, die diesem Zitiergebot nicht oder auch nur nicht vollständigen genügen wenn sie denn nach vilen Beratungsrunden verabschiedet werden, verursachen wie beim sportlichen Wettlauf einen unzulässigen "Fehlstart" hin. Sowie das Rennen nach einem "Fehlstart" zu wiederholen ist, ist auch das Gesetzgebungsverfahren in den Fällen zu wiederholen, in denen ein Gesetz die zwingende Gültigkeitsvorschrift gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG nicht erfüllt hat.

Bei den Steuergesetzen sieht es da äußerst schlecht aus. Die Abgabenordnung 1977 zitiert seit dem Inkrafttreten zum 01.01.1977 unvollständig, ist damit ungültig und nichtig. Unvollständig, weil sie im § 413 AO, Einschränkung der Grundrechte, den Artikel 14 Abs. 1 GG ( Recht auf Eigentum ) nicht zitiert, obwohl die AO gespickt ist mit Vorschriften, die den direkten Zugriff auf das Eigentum eines Steuerpflichtigen regeln.

Das Umsatzsteuergesetz ist seit dem 01.01.2002 ebenfalls wegen des "Fehlstarts" ( dem Nichterfüllen des zwingenden Zitiergebotes gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ) ungültig. Alle auf diesem ungültigen Gesetz basierenden Umsatzsteuerbescheide, Mehrwertsteuerzahlungen sind nichtig. Menschen, die hier von den Finanzbehörden systematisch gequält werden, haben einen grundgesetzlichen Anspruch gemäß Artikel 1.2 GG i.V.m. Artikel 19.4 GG ( Unverletzlichkeit der Grundrechte / Justizgewährleistungsanspruch ), dass diesem hochkriminellen Treiben sofort und unnachgiebig Eihalt geboten wird.

Es wird Zeit, dass sich die Bevölkerung ihrer grundgesetzlich verbrieften Rechte versichert und von ihnen als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen Gebrauch macht.

Wenn die Gesetze dann endlich den zwingenden Gültigkeitsvorschriften des GG entspreche, kann man über weitere Dinge, die die Gesetze bewerkstellingen sollen, nachdenken und diskutieren.

Fazit:

Nach "Fehlstart" wegen Versoßes gegen das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG muss ein "Neustart" vorgenommen werden, der hier nur neues Gesetzgebungsverfahren heißt. Alle anderen Entscheidungen sind ebenfalls unzulässig, auch das BverfG kann hier nicht abhelfen, es kann den Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG nur seinem unmissverständlichen Wortlaut nach angewendet beurteilen. Auslegen ist unzulässig. Muss heißt müssen!


Broßmann Josef, 25.09.2009 21:11
besonders originell finde ich Ihre Aktion, Steuererhöhungen zu verhindern nicht. Zumal, wenn Sie sich in das Riesenheer derereinreihen, die nur fordern.
Legen Sie mir doch bitte erst einmal dar, wie Sie ohne o. Instrument ab
2010 jährlich zusätzlich 15 Jahre lang
70 Mia. ¤ aufbringen wollen, um die
vorhandenen 1,6 Bio.¤ Bundesschulden
abzubauen (Zinsfuß: 4,5 %).



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