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Grüne schließen Steuererhöhung nicht aus
Weitere Themen: Reformen, Wirtschaftspolitik



Aus den Reihen der grünen Bundestagsfraktion verlautete, dass die Grünen Steuererhöhungen nach der Bundestagswahl nicht  ausschließen wollen. Dies erklärten die Bundestagsabgeordneten Thilo Hoppe, Strengmann-Kuhn und Grietje Staffelt gegenüber dem AbgeordnetenCheck auf Initiative der Zivilen Koalition.

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Lesen Sie mehr über die AbgeordnetenCheck-Initiative "Steuererhöhungen verhindern" auf www.abgeordnetencheck.de

 

Foto: Simon/photoopia



Redaktion , 24.09.2009 15:51 | Kommentare (2)




 
  Kommentare (2)

Michael Sommer, 24.09.2009 23:17
Steuererhöhungen - Zahlen wir nicht genug Steuern und Abgaben? Raubt die Finanzverwaltung ohne Rücksicht auf das Grundgesetz noch immer nicht ausreichend.

Steuern sind Einschränkungen der Freiheit. Freiheit und Menschenwürde, das entnehme ich dem Grundgesetz. Aber beides wird eingeschränkt - durch Steuern. Da muß es doch Regeln geben, die bestimmen, wie hoch die Steuern und Abgaben überhaupt sein dürfen.

Grüne wollen Steuern erhöhen. Na ja, die Grünen haben ja auch mit dazu beigetragen, daß die Renten besteuert werden. Könnte man es nicht seit langem als maßlos bezeichnen. Ist es nicht sonderbar. Der Amtsträger wird vor der Rente noch befördert, dann wird seine Rente auf ca. 3/4 seiner letzten Bruttobezüge erhöht und der Rentner bekommt ca. 2/5 seiner durchschnittlichen Nettobezüge. Er unterliegt dem Risiko des Arbeitsplatzverlustes und darf dann noch die Renten versteuern. Und die Beiträge zur Rentenvorsorge nur vollkommen unzureichend von seinen Einkünften kürzen. Die Grünen, die "Vordenker" haben nicht vorgedacht. Vorgedacht hätten sie, wenn sie die Pensionen und die gesetzlichen Renten vereinigt hätten und den Amtsträgern auch keine höheren Renten, wie den privatwirtschaftlich Beschäftigten zugebilligt hätten. Stattdessen werden die öffentlichen Bediensteten herausgehoben und ihr "Lebensabend" wird auch noch "vergoldet", dafür gehen sie dann auch zeitiger in den Ruhestand.

Es ist auch interessant zu untersuchen, wie das BVerfG in der Sache Renten zu Pensionen gewichtet hat. Es sprach von "Gleichheit" - obwohl Renten und Pensionen gar nicht verglichen werden können. Haben Sie eigentlich schon einmal die Bruttobezüge der Amtsträger mit den Bruttobezügen der Arbeitnehmer verglichen. Die Bruttolöhne liegen deutlich unter den Bezügen - und die Amtsträger haben lebenslang gesicherte Einkommen. Irgendwie ist das alles amtsträgerlastig.

Haben Sie eigentlich schon einmal überlegt, das Amtsträger gar keine Steuern zahlen. Die Steuern ist für den Amtsträger Geld wechseln. Sein Bruttogehalt wird "versteuert". Aber wer zahlt die Steuer?

Es zahlt der Fiskus die Steuern an sich selber. Gläubiger und Schuldner sind die gleichen Personen. Fallen Forderungen und Schulden zusammen, dann heben sie sich auf. Merken Sie etwas. Der Staat verbucht sich Einnahmen, die er gar nicht hat und verbucht Ausgaben, die er gar nicht zahlt. Amtsträger sind folglich steuerfrei - das kaschiert man indem man ihnen symbolisch Steuern abrechnet. Sie glauben sogar selber, daß sie Steuern zahlen.

Amtsträger sorgen mit der Steuereinnahme für sich selber. Ich Glaube die Personalkosten sind der höchste Ausgabenposten in den Haushaltsrechnungen. Daraus folgt, daß es dem Amtsträger zur Selbsterbauung dient, wenn die Steuern steigen. Er bekommt dann auch mehr. Er wird quasi an den Mehreinnahmen beteiligt.

Das hier etwas nicht stimmt, das bemerken die Grünen nicht. Sie haben in ihren Anfängen auf Idealismus gemacht und sind heute in den Alltag verfallen. Sie verabschieden Gesetze - ohne Rücksicht auf das Grundgesetz. Es wäre doch mal eine Großtat, daß die Grünen untersuchten, was das Grundgesetz zur Freiheit und Menschenwürde bestimmt und davon die Höhe der Steuer ableitet. Aber dazu wäre es ja erforderlich das Grundgesetz zu kennen, losgelöst von den "Meinungen und Gefühlen". Es wäre wichtig zu erkennen, daß auch die Abgeordneten verbindlich dem Grundgesetz unterworfen sind und eben nicht so aus "dem Bauch heraus" Politik machen dürfen. Die Grünen - die ehemalige Partei des Fortschritts hat sich der Raubmaschinenmentalität der Roten und Schwarzen angeschlossen.

"Amtsträger" gehören der Exekutive an. Sie sind "Sachwalter" des Volkes. Sie dienen dem Volk. Allerdings verdienen Sie im Verhältnis zur überwiegenden Mehrzahl der Arbeitnehmer deutlich besser.

Wer grün wählt, wählt damit Unfreiheit.
Es ist natürlich Ansichtssache die Gleichheit zu wählen. Denn wenn alle gleich arm sind, sind sie alle gleich unfrei und fühlen sich alle gleich schlecht. Und jetzt besteht auch noch die Gefahr, daß die Grünen mit den Roten koalieren. Dann...


Insider, 24.09.2009 16:49
Der neue Bundestag wird sich dieses Mal nicht um das Zitiergebot des Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG herumdrücken können. Auch die Grünen nicht mehr. Es wird auch niemand mehr sagen können, von dieser zwingenden grundgesetzlichen Gültigkeitsvorschrift, die einzig den einfachen Gesetzgeber betrifft im Gesetzgebungsverfahren, gehört zu haben.

Der parlamentarische Rat war es, der den Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG in das Grundgesetz gedrückt hat mit dem Ziel, dass der Gesetzgeber gehindert werden sollte, die Freiheitsgrundrechte einfach mal so einfachgesetzlich nebenbei reihenweise einzuschränken.

Der parl. Rat hat sich da aber wohl sehr geirrt, schaut man sich deutsche Gesetzeslandschaft einmal nur unter dem Aspekt des Zitiergebotes gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG an.

Das Umsatzsteuergesetz ist seit 7 Jahren ungültig, da könnend er Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Gerichte sagen was sie wollen, am Zitiergebot kommt auch das Gesetz nicht vorbei. Die Grundrechtseinschränkungen sind gegeben, Artikel 2.2. GG ebenso wie Artikel 13 GG. Personen, die von Amts wegen das Gegenteil behaupten, sind als verfassungsfeindlich zu titulieren und gegen sie ist strafrechtlich vorzugehen, sie missbrauchen ihre Ämter.

Also, wenn die Grünen Steuern erhöhen wollen, sind sie auch diejenigen, die auf gültige Gesetze achten müssen, die da beraten werden im Finanzausschuss in dem die nichtsahnende Abgeordnete Scheel damals das ungültige UStG zum 01.10.2002 mit beraten hat und bei abgeordnetenwatch bis heute zu lesen ist, dass diese Person keine Ahnung vom Gesetzgebungsverfahren hat.

Dr. Wolfgang Schäuble hat es bei abgeordentenwatch erklärt das Zitiergebot, wie es auf ein Gesetz wirkt, wenn es nicht zitier aber gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG hätte zitieren müssen, weil es mindestens ein Grundrecht einschränkt.

Ein solches Gesetz, dass gegen das Zitiergebot verstößt, ist verfassungswidrig, sagt Dr. Wolfgang Schäuble. Und das Verfassungsgericht hat in unzähligen Entscheidungen ausgesprochen, dass ein verfassungswidriges Gesetz nichtig ist und das vom ersten Tages seines Inkrafttretens.

Mal sehen wo die Grünen die bis heute allein aufgrund des ungültigen UStG seit 2002 aufgelaufenen 800 Milliarden Euro dem Bundesbürger geraubtes Geld wieder herzaubern wollen...

Und wie soll man diejenigen entschädigen, die aufgrund ungültiger Gesetze in Haft gekommen sind und noch sitzen wegen einer Straftat, die nur dann bestraft werden kann, wenn sie in einem gültigen Gesetz normiert ist. Denn im StGB heißt es im § 1 keine Strafe ohne Gesetz, gleiches steht im Artikel 103 Abs. 2 GG und in der Konvention der Menschenrechte ebenfalls.

Sollte jemand dem hier gelesenen nichts anzufangen wissen, einfach im Netz suchen z.B. bei Bürgerinitiative für Verfassungsschutz.



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