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Rösler: Steuersenkungen sind finanzierbar
Weitere Themen: Reformen, Wirtschaftspolitik, Wahlen



Steuersenkungen bringen ein Mehr an Steueraufkommen, da sich sozialversicherte Arbeit wieder mehr lohnt. Das sagte der niedersächsische Wirtschaftsminister Philip Rösler (FDP) gegenüber "RadioEins". Rösler eklärte in dem Interview die Steuerpläne der Liberalen. Steuersenkungen sollen mit Kürzungen im Bundeshaushalt (insbesondere bei den Subventionen), Entbürokratisierungmaßnahmen und durch Steueraufkommen durch Abbau der Schwarzarbeit gegenfinanziert werden.

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Rösler sagte, dies sei kein Hirngespinst, sondern machbar.

Als Beispiel nannte er den ehemaligen Bundesfinanzminister Gerhard Stoltenberg (CDU), der in den 1980ern mit Steuersenkungen das Steueraufkommen des Bundes fast verdoppelt hatte. Rösler sagte, durch Steuersenkungen sei der Anreiz nicht mehr "schwarz" zu arbeiten größer und mehr menschen würden sozialversicherter Arbeit nachgehen und so Steuereinnahmen erhöhen und zudem Wirtschaftswachstum generieren. So wolle die FDP nach der Bundestagswahl vorgehen.

Das Interview auf RadioEins.de

Foto: Nigel Treblin/ddp



Redaktion, 15.09.2009 13:36 | Kommentare (3)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (3)

insider, 05.10.2009 10:35
In Niederachsen wird die Person, die sich selbst nicht an die zwingenden Regeln des Artikels 1 Abs. 3 des Grundgesetzes in Niedersachsen hält, als eine Person für ein Bundesministeramt gehandelt. Es spottet inzwischen jeder Beschreibung, dass ausgerechnet die Personen, die als gegen das Grundgesetz tätige in hochkarätigen Ämtern in der Bundesrepublik fungieren, tun und lassen können was sie wollen, darüber hinaus auch noch in Ämter vorgeschlagen werden, die nur jemandem mit einem absolut sauberen Leumund zugestanden werden dürfen. Personen, die offen gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, es darüber hinaus zulassen, dass im nds. Kabinett weitere gegen das Grundgesetz der BRD tätige Personen ungestraft schalten und walten dürfen, deren Tun ist offensichtlich verfassungsfeindlich und dementsprechend sind solche Personen aus dem öffentlichen Dienst sowie allen öffentlichen Ämtern zu entfernen. Dr. Thomas Dehler würde sich im Grabe umdrehen, würde er diesen grundgesetzwidrigen Zirkus erleben müssen.

Helmut Samjeske, 15.09.2009 19:37
Prof. Laffer /Nobelpreisträger/USA - allerdings deutschstämmig - weg war er -erkannte: Erhebt der Staat keine Steuern, dann wird er diese auch nicht einnehmen. Erhebt er 100 % Steuern, dann wird er auch keine Steuern erhalten. Es besteht derzeit eine Hemmung des Bürgers, sich an dem Gemeinwesen angemessen zu beteiligen nämlich durch Demotivation und durch Steuervermeidung.

Die Steuererhebung ist keine ideologische Sache. Es ist eine Sache des Freiheitsstaates, der zur Erfüllung seiner Aufgaben Einnahmen benötigt. Diese Einnahmen, in erster Linie Steuern, sind nach den Regeln des GG zu erheben. Das GG ist frei von Ideologie. Daraus folgt, daß die Eingriffsverwaltung die Grundsätze der Normenhierachie, des Zitiergebotes und die Beachtung der unbeschränkten Freiheitsrechte zu garantieren hat und Steuern und Abgaben nur in einer Höhe erheben darf, die die Freiheit des Menschen, eines der wichtigsten Prinzipien des Rechtsstaats, nicht verletzt. Daraus folgt weiter, das Steuererhebungen, die in die Familien eingreifen, sogar Familien und Unternehmen vernichten, schlichtweg unzulässig sind. Das heute trotz unbeschränkter Freiheit, z.B. aus Art. 5.3.1 GG Personen der Existenzvernichtung zugeführt werden, ist nachweisbar. Damit ist klar, das Steuererhebung in Deutschland eben nicht nach den Prinzipien der Freiheit geschieht, sondern konfiskatorisch.

Prof. Laffer erkannte eine Steuerquote von 28 % als die optimale Größenordnung einer Steuerbelastung. Mittlere Einkommen werden heute tatsächlich mit über 75 % Steuern und Abgaben belastet. Es gilt also keineswegs eine "Gegenfinanzierung" auszuarbeiten, sondern schlichtweg eine andere Einstellung zu Steuern und Abgaben zu bekommen und zwar von Seiten der Amtsträger, der Staatsorgane. Ein Volk, was aus seinem Einkommen 28 % als Steuern leistet verfügt über eine ausreichende Staatseinnahme. Nur über diese Staatseinnahme darf verfügt werden.

Nebenbei bemerkt würde diese Staatseinnahme auch ausreichen, wenn nicht Teile der Bevölkerung sich erdreisten würden, den Staat als Beute zu betrachten. Zum einen besteht eine Beitragspflicht für jeden, der in dem Gemeinwesen lebt und zum anderen ist das Gemeinweswen verpflichtet, seinen "Mitgliedern", dem Volk, bestimmte Existenzgrundlagen zu verschaffen. Dazu gehört zuvörderst ein Krankenversicherungsschutz, der nicht die notwendigsten sondern angemessene Leistungen bietet und dem nicht mehr am Erwerbsleben Teilhabenden eine Versorgung garantiert, die den Grundsätzen der Menschenwürde entspricht. Die Altersversogrung und der Krankheitsschutz ist steuerfinanziert und für alle Anspruchsberechtigte gleich. Dies gilt für Selbständige ebenso wie für Amtsträger. Das GG kennt Subventinen nicht, es kennt lediglich Fürsorgepflichten und ist darauf abgestellt, die Kraft des Einzelnen zu mobilisieren. Nur diejenigen, die trotz aller eigenen Anstrengungen von der Gemeinschaft gestützt werden müssen, sind berechtigt Leistungen aus der Gemeinschaft zu beanspruchen.

Daraus folgt: Steuern und Abgaben müssen deutlich herabgesetzt werden. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit des Einzelnen steigen und der Einzelne wird tatsächlich nicht mehr Sklave des Systems sondern es wird den Worten von Gustav Heinemann entsprochen, daß der Staat, das Gemeinwesen dem Bürger dient und nicht das Gemeinwesen den Bürger beherrscht.

Es sind also grundlegende Maßnahnmen erforderlich um der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung zu entsprechen. Diese elementaren Erkenntnisse läßt Herr Rössler schon im Ansatz vermissen.


Insider, 15.09.2009 17:05
Gültige und dem Grundgesetz entsprechende Steuergesetze würden zunächst einmal zum Grundgesetzauftrag des Gesetzgebers führen.

Seit 60 Jahren verleugnet die FDP ihren großen Vordenker Dr. Thomas Dehler, der Mitglied im parlamentarischen Rat 1948 / 49 gewesen ist. Dr. Thomas Dehler wollte, dass der Gesetzgeber Fesseln angelegt bekommt und sorgte entscheidend mit dafür, dass es den seit 60 Jahren im GG unverändert gebliebenen Artikel 19 Abs. 1 GG gibt.

Seit dem 01.10.2002 verstößt das Umsatzsteuergesetz gegen Artikel 19 Abs. 1 GG, dem sog. Zitiergebot, denn mit dem Einfügen der die Freiheit und die Unverletzlichkeit der Person gemäß Artikel 2.2 GG und der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 GG einfachgesetzlichen Vorschriften § 26c und 27b UStG sowie dem Neuverkünden zum 01.10.2002 wurde das UStG zitierpflichtig. Die einzuschränkenden Grundrechte müssen namentlich unter Angebe des Artikels im Gesetz benannt werden, sonst ist das Gesetz komplett ungültig. Alle auf diesem Gesetz basierenden Verwaltungsakte sind ebenfalls ungültig / nichtig.

Die bisher aus den Menschen in Deutschland herausgepresste Summe, die als Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer tituliert wird, beläuft sich auf mehr als 800 Milliarden Euro seit dem 01.01.2002 und die FDP war mit ihren Spitzenfunktionären im Deutschen Bundestag sowohl 2001 als 2006 immer mit dabei.

Insider geht davon aus, dass der Herr Rössler überhaupt nicht weiß, wovon er da fabuliert, stattdessen lautiert er ihm von seinen Souffleuren eingeimpftes Textmaterial in die ahnungslose Öffentlichkeit.

Aber die Sache mit dem sog. Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG zieht ihre Kreise. Es wird nach und nach aufgedeckt, dass es die Linie des Dr. v. Mangoldt ist, die hier seit 60 Jahren systematisch zur Aushebelung des Grundgesetzes durch systematische Nichtanwendung des Artikels 19 Abs. 1 GG, bis heute beiträgt. Es sind diejenigen, die scheinbar nicht lesen können, denn der Verfassungsgeber hat beim Abfassen des Artikel 19 Abs. 1 GG eine klare und unmissverständliche Sprache gesprochen, Zitat:

„Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“

Ein Auslegen und Interpretieren ist bei dem klaren Wortlaut dieser zwingenden Gültigkeitsvorschrift nicht möglich, auch das Fragen nach dem Sinn des Wortes erübrigt sich bei dieser Klarheit.

Diejenigen, die das Zitiergebot als lästiges Übel empfinden oder als solches auch titulieren, verbreiten noch heute den Geist einer Zeit, die mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 der Vergangenheit angehören sollte, war es doch die Barbarei des Dritten Reiches, die zum Ausformulieren des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geführt hat.



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