Juni zum Vertrag von Lissabon" kommt Professor Schachtschneider dazu, daß der größte Legitimationsmangel der deutschen Integrationspolitik im Ausbleiben der Befragung der Wähler liegt.
Das BVerfG habe bereits im Maastricht-Prozeß im grundrechtlich geschützten Wahlrecht das Recht jedes Bürgers anerkannt, im Rahmen der Unabänderlichkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG die elementaren demokratischen Grundprinzipien, jedenfalls das Recht auf substantielle Gesetzgebungsbefugnisse des Deutschen Bundestages, zu verteidigen.
Laut Schachtschneider hat das Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil dieses Grundrecht vertieft und erweitert. Man kann, so der Professor weiter, aufgrund dieses Grundrechts, das die Bundesregierung und der Bundestag im letzten Verfahren erneut hart bekämpft hätten, fordern, daß nicht nur das Parlament substantielle politische Befugnisse behält, sondern auch, daß die Verfassungsidentität Deutschlands gewahrt bleibt, weil diese durchgehend demokratische Relevanz hat. Das, so Professor Schachtschneider, ist das Grundrecht auf Demokratie.
Verschiedene Aufsätze von Prof. Schachtschneider zur Europäischen Union kann man auf seiner Internetseite KASchachtschneider.de herunterladen
Foto: Jörg Koch/ddp