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Westerwelle: werden familienfreundliches Steuersystem einführen
Weitere Themen: Allgemein, Reformen, Familie



Guido Westerwelle (FDP) will nicht in einem Land leben, das nur aus arm und reich besteht. Die FDP wolle hier mit einer sozialen Steuerpolitik Abhilfe schaffen. Die Große Koalition habe in diesem Punkt "total versagt". Im gespräch mit dem "Handelsblatt" sagte der FDP-Vorsitzende, das Konzept der Liberalen sehe für vierköpfige Familien erst bei einem Einkommen über 40.000 Euro überhaupt erst Steuern vor.

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Weiterhin sagte Westerwelle, die Attacken der CSU ließen derzeit nur den Schluß zu, dass sie die Große Koalition fortführen wollten. Das TV-Duell von Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und SPD-Kandidat Steinmeier sei zudem Lediglich eine "öffentliche Kabinettssitzung". Die Aussperrung der Opposition zeige schon einer sehr merkwürdige Auffassung von Demokratie.

Mehr bei Welt Online

Das Interview bei handelsblatt.com

 

Foto: T. Silz/ddp

 



Redaktion, 11.09.2009 13:23 | Kommentare (11)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (11)

Jürgen, 01.10.2009 11:37
Werter Herr Samjeske,
aber um wirklich etwas zu verändern müssen Sie schon Taten folgen lassen.
Durch bloße Wiederholungen ändert sich leider NICHTS.
Die FDP ist ja nun (mit) an der Macht!!
Ob den Worten wohl nun auch Taten folgen werden??
All dies erscheint mir als Ergebnis nur der weltberühmte Kampf gegen Windmühlen zu sein.
Glauben Sie denn ernsthaft, etwas gegen unsere "Parteiendiktatur" ausrichten zu können? Und das Wahlvolk werden Sie auch nicht verändern/sensibilisieren.
Deshalb nochmals mein Vorschlag eine eigene Partei zu gründen...dann in den Bundestag mit Stimmenmehrheit.


Helmut Samjeske, 30.09.2009 08:02
@ Jürgen: Es geht nicht um die Gründung einer eigenen Partei. In dieser Partei sind keinesfalls andere Menschen. Die Fehler, die die etablierten Parteien machen, teilweise unter eklatanter Mißachtung des Grundgesetzes, sind aufzuzeigen. Daß diese Fehler gemacht werden können liegt am System. Wer nicht am Grundgesetz ausgebildet ist, weiß auch davon nichts und arbeitet eben, so auch in den Parteien und leider auch in der FdP, darauf los. Ein Beispiel ist die Initiative von FrauCornelia Piper ein "Wissenschaftsfreiheitsgesetz" auf den Weg zu bringen. Diese Initiative steht in krassem Gegensatz zu Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei". Was soll - auch noch gegen die Normenhierachie des GG verstoßend - dort reguliert werden. § 1 ist frei - Freiheit ist frei. Das ist nur aufgeblasener Blödsinn. Das ist schon geregelt - ganz oben - im GG. Das GG braucht man nicht regeln.

Frau Piper outet sich damit als Outlaw -aber nicht als qualifiziert, eine Partei mit zu führen.

Ungeachtet aller Kritik ist die FdP in Deutschland die einzige Partei, die die Zeichen der Zeit richtig erkennt. Es ist erfrischend und macht Mut zu sehen, wie diese Partei - gegen den Strom - klare Position bezogen hat. Rationell betrachtet hätte die FdP nicht nur 14,5 % der Stimmen bekommen müssen, sondern die absolute Mehrheit - nämlich dann zwingend, wenn das Wahlvolk die Prinzipien des Grundgesetzes kennen würde.

Die FdP hat nämlich nichts anderes gemacht als erklärt, daß das höchste Gut des Menschen die Freiheit ist und die Freiheit eben nicht dadurch errungen werden kann, daß man den Menschen ersteuert und erregelt. Bemerkenswert ist, daß Frau Leuthhäuser-Schnarenberger in Youtube ein hervorragendes Statement zum GG gehalten hat und Sie hat genau das erkannt, was zu den "Wurzeln des Übels" gehört. - Ein anderes positives Beispiel eines FdP-Mitgliedes in der Führungsriege.

Fazit: Es ist keineswegs erforderlich, eine eigene Partei zu gründen, aber es ist erforderlich in der FdP darauf zu achten, daß die Grundrechte unbedingt und zwingend beachtet werden - und da fehlt es gewaltig. Also ist die FdP gar nicht schlecht, sie könnte allerdings noch viel besser werden. Sie ist auch keine "Klientelpartei". Ihr fehlt lediglich die Kraft - die Unterstützung - aus dem Volk.

Neue Partei - eigene Partei - ist vielleicht die "Ich-Partei". Nein, der Dialog hat eine innovative Kraft und unsere "Fun-Gesellschaft" wird sich auch in einer weiteren neues Partei nicht verändern. Die Verbesserung ist durchaus mit der FdP zu schaffen.

Wenn die Presse erst einmal begreift, daß Grundrechte auch für sie da ist und damit die 4. Gewalt wieder zum Leben erweckt wird, ergibt sich ein weiteres Kontrollorgan.


Insider, 29.09.2009 20:15
"Wir sind durch Ihren Anruf sensibilisiert und werden auch unsere Mandatsträger in Niedersachsen über unser Gespräch in Kenntnis setzen.

In wieweit zurückliegende Gesetze, die das Zitiergebot möglicherweise nicht berücksichtigt haben, einer Revision unterzogen werden müssen, werden die zuständigen Organe der Judikative und Legislative zu überprüfen haben."

So äußerete man sich nach der Wahl jetzt aus dem Thomas-Dehler-Haus der FDP. Nur so geht es nicht, da sind weder der Gesetzgeber noch die Judikative gefragt, die ungültigen Gesetze, gemeinst sind z.B. das UStG seit dem 01.02.2002 und die AO 1977 seit dem 01.10.1977, verstoßen offenkundig gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 10.1.2 GG und müssen komplett durch ein neues Gesetzgebungsverfahren laufen, ob es den Tätern schmeckt oder nicht. Ein "Schwarzfahrer" darf auch nicht, nachdem er erwischt wurde, ohne Ticket weiter "schwarzfahren", Bankräuber sind ebenfalls nicht legitimiert weiter Banken zu überfallen und auszurauben, nur weil sie schon einmal gesssen haben.

Es wird Zeit, dass es eine zwingende Strafvorschrift gibt, die das Verletzen von Grundrechten und / oder grundgesetzlichen Gültigkeitsvorschriften mit hohen Strafen belegt. Bisher muss der Umweg über die Folgen eines grundgesetzwidrigen Handeln oder Unterlassens eine eventuelle Straftat gesucht werden. Da lässt es sich als Täter schon mal richtig abfeiern, weil kaum ein Staatsanwalt überhaupt weiß, was im Grundgesetz steht, kennen die meisten nicht einmal mehr den Wortlaut der StPO.


Jürgen, 21.09.2009 15:44
Sehr geehrter Herr Samjeske,
dann gruenden Sie doch bitte Ihre eigene, neue Partei- eben eine gerechte Partei vornehmlich für unsere "Leistungsträger". Sie werden das schon alles richten.


Insider, 18.09.2009 15:11
Sehr anschaulich, Herr Samjeske, wenige Persoen haben diese Kenntnisse bzw. tragen diese in die Öffentlichkeit.

Sie sprechen vom Bundesfinanzhof, eine Einrichtung die in dem Jahr, in dem alle Bundesgerichte ihr 50-jähriges Bestehen feierten, diese Einrichtung sich offentlich ihrer braunen Vergangenheit so sehr verbunden sah, dass man gleich noch ein paar Jahre draufgelegt, um auch der Nazivergangenheit zu gedenken. Erst der Prof. Dr. Felix aus Köln war es, der denen da in München im BFH den Kopf gewaschen hat, aber genützt hat es nichts. BFH-Urteile strotzen voller Missachtung des Grundgesetzes, aber das sollte hier gar nicht das Thema sein.

Keine Partei, also auch nicht die FDP, wird es hinbekommen, in Deutschland ein Steuerrecht zu formulieren, dass dem Grundgesetz genügen wird aber nur ein solches Steuerecht wäre ein einfaches und gerechtes Steuerrecht.

60 Jahre nach dem Inkrafttreten des GG sind noch immer alle Weichen auf "braun" gestellt, dass Grundgesetz, die Grundrechte systematisch mit Füßen getreten. Da lässt sich ein rechtsstaatlich auf dem Bodend es Grundgesetzes stehendes Steuerrecht nicht einrichten und verankern. Das geht nur mit einem völligen ideologischen und personellen Wechsel des deutschen Steuersystems.

Der Prof. aus Heidelberg, so nannte diesen Schröder, als der noch Kanzler war, stellt sich vor die laufende Fernsehkamera seines Freundes Ederer und erzählt mit Tränen in den Augen, dass das Steuerrecht in Deutschland nicht mehr verfassungsgemäß ist. Erklärt es wortreich am Beispiel des § 32a EStG. Toll, haben da Millionen von Fernsehzuschauer gedacht, endlich sagt es mal einer und tritt auch noch den Beweis an.

Aber in der Sache weit gefehlt, denn der Prof. aus Heidelberg ist auch "Unternehmer", der mit dem Kommentieren des EStG Geld verdient, Geld verdient zusammen mit dem Präsidenten des Finanzgerichtes Brandenburg, Lambrecht und dem Bundesverfassungsrichter Mellinghoff. Mindestens diese beiden schreiben zusammen mit dem Prf. aus Heidelberg den Einkommensteuerkommentar Kirchhof. In diesen Werken wird viel über die einzeln §§ des EStG geschrieben aber nichts von der postulierten Verfassungswidrigkeit..., so viel zu Ehrlichkeit dieser Personengruppe...


Helmut Samjeske, 18.09.2009 14:11
Bundesfinanzhof, IV-B-13/81
Beschluss vom 01.10.1981: In Anlehnung an diese Rechtsprechung ist davon auszugehen, daß ein Verwaltungsakt nicht schon allein deshalb nichtig ist, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt. Wenn ein Staat behauptet Rechtsstaat zu sein und dann eine Justiz als Gewalt akzeptiert, die Urteile, wie das "Celler Urteil" oder den v. g. Beschluß des BFH (Bundesfinanzhofes)duldet, dann habe ich an der Rechtsstaatlichkeit i. S. des grundgesetzlichden Anspruches Zweifel.

Welche Heuchelei steht dahinter, wenn Prof. Paul Kirchhof (CDU) erkennt, daß die Amtsträger mit dem Bürger nicht mehr über das Gesetz kommunizieren, sondern sich lediglich noch an Verwaltungs- und Dienstanweisungen orientieren. In diesem Zusammenhang weist Herr Prof. Kirchhof darauf hin - und zitiert den § 32 a EStG als Negativbeispiel - daß der Gesetzgeber verpflichtet ist, Gesetze zu erlassen, aus denen der Bürger erkennen kann, was der Gesetzgeber von dem Bürger will. Grundsatz der Normenklarheit, der Normenwahrheit und der Bestimmtheit des Gesetzes.

Und was veranstalten die Sachwalter mit dem GG. Nichts! - sie reden darüber und wiegen das Volk - ihre Wähler in einer trügerischen Sicherheit. Die Wahrheit liegt im Detail.

Art. 19 Abs. 4 GG ist ein absolutes Freiheitsgrundrecht und heißt "Jusitzgewährleistungsanspruch". Absolutes Freiheitsgrundrecht! - Ohne Einschränkung und im Gerichtskostengesetz ist festgeschrieben: "Verfahren die Grundrechtsverletzungen vortragen sind kostenfrei" - weit gefehlt, die Kosten Geld und zwar bei demjenigen, der die Grundrechte zu garantieren hat. Wie stehen diese Ansprüche zu Art. 19 Abs. 4 GG - dem Justizgewährleistungsanspruch? Wie funktioniert das uneinschränkbare Freiheitsgrundrechte aus Art. 19 Abs. 4 GG in Hinblick auf die Zugangsbeschränkugnen, die das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in § 93 ff. normiert? Kann man eine zwingende Grundrechtsgarantie beschränken? - Nach gesundem Menschenverstand nicht - und auch nicht nach den Bestimmungen des Grundgesetzes. Frau Lübbe-Wolff Richterin am BVerfG (m. E. Grüne) hat anläßlich Ihrer Ernennung sehr konkret darauf hingewiesen, daß die Hürden, die das BerfGG dem Justizgewährleistungsanspruch entgegenstellt kaum zu überwinden sind -
Justiz g e w ä h r l e i s t u n g s a n s p r u c h - kaum zu überwinden? - Ein schlechter Scherz oder?????

Na ja - und dann der Grundrechtsbruch aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG - Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. - Auch steuerfrei ? Ja natürlich - Normenhierachie - und BVerfG - ist entschieden !!! Freiheitsgrundrecht - und was machen die Sachwalter - Hirche und Rösler (FdP) - Sie vernichten einen Künstler über die Steuer - in Niedersachsen - sie sehen zu - zusammen mit den Staatssekretären Petersen und Werren. Sie treten nicht dafür ein, daß der Obergerichtsvollzieher Grewe jegliche Vollstreckungshandlungen aus nichtigen Steuerverwaltungsakten unterläßt. Na ja, der CDU-Finanzminister Möllring hat ja in diesem Zusammenhang vonm "sauberem Arbeiten" gesprochen und dies in die Steuerakten gelegt - eine Arbeitsanweisung? - gegen das Grundgesetz! - Gegen den Grundrechtsträger vom Grundrechtsgaranten.

Seit 1949 gibt es ein grundrechtsfeindliches Steuersystem und jetzt vcor der Wahl entdeckt Herr Westerwelle ein "familienfreundliches Steuersystem". Die SPD will die Steuern erhöhen. Die Linke will, das alle reich werden und den Reichtum besteuern und die CDU, ja die hat Steuern mit Sicherheit und Krieg und Banken verbunden und überlegt, wie sie die hohen Ausgaben wieder reinbekommt.

Fazit: Die FDP erkennt die Zeichen der Zeit, versteht aber nichts vom Grundgesetz. Sie ist aber lernfähig. Sie ist die Partei der Hoffnungsgträgter. Vielleicht - und dazu bestehen durchaus konkrete Chancen - unterstützt die FdP die Freiheitsrechte des Grundgesetzes und überlegt sich sehr konkret, wie ein Steuersystem auszusehen hat, was den Grundrechtsträger nur auferlegt werden kann. Das ist eben nicht mit einer solm´schen Erleuchtung getan.

Herr Westerwelle braucht nichts einzuführen. Er hat lediglich...


Insider, 18.09.2009 08:32
Ein sehr gutes Statement von Herrn Samjeske, geprägt von sehr hohem Sachverstand.

Die FDP redet einem familiefreundlichen Steuersystem das Wort und das ist gut so.

Aber die FDP ist mit ihren im Bundestag vertretenen Abgeordneten maßgeblich am grundgesetzfeindlichen und grundgesetzwidrigen Steuersystem der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten beteiligt. Alle Bundestagsabgeordneten bilden den Gesetzgeber, der gemäß Artikel 1.3 GG an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden ist, ohne Ausnahme, gilt also auch für alle FDP-Abgeordneten seit dem Inkrafttreten des GG 1949.

Bis heute hat die FDP kommentarlos das verfassungsfeindliche Urteil des OLG Celle aus dem Jahr 1986 im Raum stehen und wirken lassen. Mit dieser Entscheidungen haben nds. Richter auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und auf das GG ausdrücklich vereidigt, 1. erklärt, dass ein Finanzbeamter selbst dann, wenn er bewusst Steuern im Einspruchsverfahren falsch festsetzt, keine Rechtsbeugung im Sinne von § 339 StGB, einem Verbrechenstatbestand, begeht.

". haben die Richter im letzten Satz ihrer verfassungsfeindliche wie grundgesetzwidrigen Entscheidung erklärt, dass sich der Finanzbeamte zwar an das Recht zu halten habe, doch dieses nicht seine vordringlichste Aufgabe sei !!!

Damit haben die Richter allen Finanzbeamten den Persilschein ausgestellt, sich weder an die einschlägigen Artikel des Grundgesetzes gebunden fühlen zu müssen, geschweige denn an die einschlägigen einfachen Gesetze, sie können quasi machen was sie wollen, wenn es um das Eintreiben von Steuern und / oder auch dem Erfinden von Steuersachverhalten geht.

Wohlgemerkt, das alles weiß die FDP, hat doch der ihr nahestehende Fernsehjournalist Günter Ederer in seinem Film "Das Märchen vom gerechten Staat, wie er uns mit Steuern abkassiert" das Celler Urteil zwar öffentlich gemacht, doch gerade diese staatsfeindliche, verfassungsfeindliche Formulierung mehr oder weniger unbeachtlich daherflimmern lassen. Bis heute ist kein FDP-Abgeordneter aufgestanden und hat protestiert. Auch nicht der Vorsitzende des Finanzausschusses im deutschen Bundestages, der Abgeordnete Dr. Wissing, Richter a.D., so lange er Abgeordneter ist. Der hat Insider in einem Telefonat noch davon überzeugen wollen, dass man die Celler Entscheidung ganz anders lesen müsse, man dann auch zu einem ganz anderen Ergebnis kommen würde müssen.

Da sind nicht nur Tätige, sondern vor allen Dingen Täter am Werk, die den Vorteil haben heute, nicht als solche erkannt zu werden, die Bevölkerung ist seit 60 Jahren gezielt verdummt worden, die Früchte lassen sich heute billig ernten.

Für alle Interessierten findet sich das Celler Urteil im Netz unter:

http://forschungsschiff-pirol.org/__oneclick_uploads/2009/01/olg-celle-keine-rechtsbeugung-aus-1986.pdf


Helmut Samjeske, 12.09.2009 21:39
Bravo Herr Westerwelle. Aber das Steuerrecht ist das Eine und die Beachtung der Grundrechte das Andere.

Werden die Grundrechte in Deutschland in den Vordergrund gestellt und auch durchgesetzt, dann verändert sich das ganze System. Das hat dann auch ganz grundlegende Auswirkungen auf das Steuerrecht.

Das heutige Steuerrecht hat mit Recht nichts zu tun. Scheinlegalität mit Rechtsbeugung ist der Maßstab. Es ist eine "Abgreifinstitution", die elementare Grundrechte mißachtet. So z. B. Art. 5.3.1 GG "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."

Nun denke der geneigte Leser an die Normenhierachie und wird dann zu dem Schluß kommen, "Frei" - auch steuerfrei und dann sehe er sich den § 18 Abs. 1 Satz 1 EStG an und stellt dann fest - nicht steuerfrei. Das bedeutet, daß das EStG angeblich über dem GG steht. Vollkommen unmöglich Herr Westerwelle!!! Herr Westerwelle, was ist das? Das geht doch nicht!!! - Das ist verboten! Übrigens heißt "Frei!" - Werk- und Wirkbereich - untrennbar verbunden -!!

Herr Westerwelle, wo sind Ihre Kenntnisse des GG? Was haben Sie in Ihrer Steuerreform dahingehend verändert? - Nichts!!!! - Sie besteuern in Ihrem Konzept "Kunst und Wissenschaft und Forschung und die Lehre" - obwohl Sie das gar nicht dürfen. Was hat da Herr Solms angerichtet? Und in der Partei sind doch der Verfassungsrechtler Baum und die ehemalige Justizministerin Leuthhäuser-Schnarrenberger, die ab und an das BVerfG anrufen und suggerieren, etwas von den Grundrechten zu verstehen.

Aber ärgern Sie sich nicht. Das verstehen die anderen Kandidaten, diejenigen, die sich dafür bewerben, "Sachwalter des Volkes" zu sein, auch nicht, das bezweifeln auch Rechtsanwälte und Steuerberater. Vermutlich ein elementares "Ausbildungsdefizit".

Während in der Berufsordnung der Rechtsanwälte ein zwigender Verweis auf das GG noch enthalten ist, läßt die Berufsordnung der Stb. diesen Bezug vermissen. Merken Sie etwas? Das ist System. Das GG soll im Steuerrecht keine Beachtung finden. Es ist "Gift" für die Unterstellung, der Bürger sei latent kriminell.

Ist ein Kandidat zum Bundestag nicht dem GG unterworfen? Der schwört doch sogar einen Eid - da steht drin, daß er die Grundrechte beachtet.

Macht der Kandidat aber nicht. Es steht aber im Parteiprogramm der FDP drin. Dort werden die Grundrechte zu "Bürgerrechten" verfälscht. Es wäre wichtig das Wort - Grundrechte - zu benutzen.

Übrigens, das GG ist ein Gesetz ohne Indeologie. Es stellt Rechte dem Volk zur Verfügung, jedem, unabhängig von dessen Ideologie - die Gedanken sind frei! - Aber das hat natürlich Auswirkungen. Das Grundgesetz ist objektiv.

Die Parteien mit ihren Ideologien wirken nur und versuchen verzweifelt, eben ohne Beachtung des GG bzw. nur dann das GG einzubinden, wenn es gerade in die eigenen Ideologie paßt, zu "benutzen". Das ist mit dem Gedanken des Grundgesetzes, nämlich dem grundlegenden Gesetz, dem Maßstab allen staatlichen Handelns, nicht vereinbar. Ziel des Grundgesetzes ist die Freiheit zu garantieren. Die Einschränkung der Freiheit steht dem Grundgesetz bereits entgegen.

Rein zufällig hat Herr Westerwelle einen Grundfreibetrag von 41.000 ¤ errechnen lassen. Das ist tatsächlich eine Größenordnung ein Existenzminimum steuerfrei zu lassen.

Entscheidend ist jedoch, daß die Grundrechte beachtet und durchsetzbar gemacht werden. Dazu gehört eine Staatsanwaltschaft, die allein dem BVerfG unterstellt ist und ein Strafsenat, der Grundrechtsverletzungen beurteilt und zwar zwingend auf allen Ebenen der Staatsorgane.

Ungeachtet dessen ist eine unabhängig Justiz i. S. von Art. 97 GG einzurichten. Dazu gehört, daß die Staatsanwaltschaft nicht der Exekutive weisungsgebunden ist.

Es gibt also viel zu tun und diejenige Partei, die für die Freiheit in Deutschland am besten eintritt, ist nunmal die FdP. Aber es gibt erhebliche Defizite in diesen Bestrebungen.


Insider, 11.09.2009 19:12
Westerwelle hat so was von recht aber das nicht erst seit heute, sondern das deutsche Steuerrecht krankt seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes an seiner "braunen" Herkunft bis über den heutigen Tag hinaus. Bis 1977 galt die Reichsabgabenordnung sowie das Steueranpassungsgesetz von 1934. Aus der Forderung, die Steuererhebung nach nationalsozialistischer Weltanschauung zugestalten, wurde die "pro fiskalische" Betrachtung, die gilt in jeder Regierungform, bei jeder Farbe und jedem Wetter. Eine den Rechtsstaat pervertierende Betrachtung.

Politiker können steuerrechtlich wie steuergesetzlich in diesem Land fordern was sie wollen, die Strippen ziehen da ganz andere im Hintergrund.

Das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG ist der Gradmesser jeder grundgesetzkonformen Gesetzgebung. Bis heute ist das derzeitig angewendete UStG ungültig und somit nichtig, verstößt es gegen das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG seit dem 01.01.2002. Mitgewirkt an diesem Gesetz und an der Ungültigkeit haben namhafte FDP-Politiker, die damit unter Beweis gestellt haben, dass man das Grundgesetz und dessen Gültigkeitsvorschriften längst in die Tonne getreten hat.

Der als "Professor aus Heidelberg" titulierte ehemaliger Verfassungsrichter Kirchhof hat folgende Thesen zum Steuerrecht schon 2002 aufgestellt und öffentlich gemacht:

.Die Grundrechte schützen den Berechtigten gegenüber der Steuerhoheit in gleicher Weise wie gegenüber jeder anderen Ausübung von Hoheitsbefugnissen. ( Art. 1.3 GG i.V.m. 20.3. GG )

2.Der Rechtsgedanke scheint im Steuerrecht verloren gegangen zu sein.

3.Im Steueralltag redet der Finanzbeamte mit dem Steuerpflichtigen weniger über das Gesetz, sondern mehr über seine dienstlichen Anweisungen, über Richtlinien und Erlasse. Er kennt das Gesetz vielfach nicht.

4.Es interessiert ihn ( den Finanzbeamten ) auch nicht, er vollzieht seine dienstlichen Weisungen.

5.Insoweit müssen wir auch im Steuerrecht diesen Rechtsstaat wieder elementar neu errichten.

Es werden bis heute nur Phrasen gedroschen und dass das seit Jahrzehnten so geht, belegt dieses Zitat aus den Protokollen des parlamentarischen Rates von 1948, dem Verfassungsgeber oder auch den Müttern und Vätern des heutigen Grundgesetzes:

Behandlung von Eingaben aus der Bevölkerung, hier die Eingabe 580 in Z 5, 110, Bl. 73, beraten auf der 31. Sitzung des Ausschusses für Grundsatzfragen 16.12.1948, 13.34 bis 17.08 h:

“Der Einsender hat schlechte Erfahrungen mit Finanzämtern gemacht. Er meint, die Finanzämter gingen so vor, wie ein Bürger im privaten Geschäftsleben wohl nicht vorgehen würde, ohne vor den Strafrichter zu kommen. Er wünscht keine Gesetze und Verordnungen mehr, die so gestaltet sind, dass die allgemeine Rechtsmoral letzten Endes unterhöhlt wird."

So viel zu den Phrasen anders denkender als redender Politiker.


Daniel Frey, 11.09.2009 17:05
beide wollen sie und ich befürchte sie werden sie auch bekommen: Die Grosse Koalition. Darin ist es gemütlich und der Gegenwind ist nicht so scharf. Aus diesem Wunsch ergibt sich auch der Ausschluss der Opposition am kommenden Sonntag.



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