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11.02.2012
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Entscheidungsmacht an die Bürger - Interview mit Gudrun Kopp
Weitere Themen: Reformen, Wirtschaftspolitik, Wahlen



Gudrun Kopp (FDP) ist Bundestagsabgeordnete für Ostwestfalen-Lippe. Die gelernte Exportkauffrau, Dolmetscherin und Übersetzerin hat Erfahrungen in der Industrie und als Freiberuflerin gesammelt, bevor sie in die Politik ging. Die zweifache Mutter ist Sprecherin der FDP-Fraktion für Energiepolitik und Welthandelsfragen.

FreieWelt.Net sprach mit Gudrun Kopp über die Steuerpläne der FDP, Bürokratie, die Globalisierung und freie Märkte

FreieWelt. Net: Sie sehen die Familien nach dem heutigen Steuersystem stark belastet.  Welche steuerlichen Entlastungen der Familien sehen die Vorschläge der FDP vor? In welchem Zeitrahmen sollen diese umgesetzt und wie sollen sie finanziert werden?

Gudrun Kopp:
Wir Liberalen wollen den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr ihres hart erarbeiteten Geldes belassen. Wir wollen einfache, niedrige und gerechte Steuern für mehr Netto vom Brutto. Gemeinsam mit dem leistungsgerechten Bürgergeld folgt dieses Gesamt-Steuer- und Transfersystem durchgehend den Prinzipien der Leistungsgerechtigkeit und Leistungsbelohnung und vermeidet Missbrauch zu Lasten der Bürgergemeinschaft. Eine gerechte Steuer muss auf Ausnahmen und Sonderregelungen für Einzelfälle weitestgehend verzichten: Gleich hohe Einkommen werden auch gleich besteuert. Pauschalen ersetzen die heute nur mit komplizierten Nachweisen und hohem bürokratischen Aufwand zu verwaltenden Individualvorschriften.

Unser einfacher und verständlicher Stufentarif mit Grundfreibetrag (Steuersatz 0 Prozent) und den drei weiteren Stufen von 10, 25 und 35 Prozent senkt die Steuerbelastung und schafft den dringend benötigten finanziellen Spielraum für Bürger und Unternehmen: Für mehr privaten Konsum, für Vorsorge für Alter, Gesundheit und Pflege, als Impuls für Wachstum und Investitionen.

Leistungsgerechtes Steuerrecht für Familien

Ein neues, leistungsgerechtes Steuerrecht ist besonders für die Familien dringend notwendig: Familienbedingte finanzielle Lasten werden im geltenden Steuerrecht nicht angemessen berücksichtigt. Beim liberalen Konzept einer gerechten Steuer gewinnen Familien in mehrfacher Hinsicht. Ehepartner erreichen die jeweils nächst höhere Tarifstufe bei doppeltem Einkommen. Die Einführung eines Grundfreibetrags von 8.004 Euro für Erwachsene und Kinder bedeutet für viele Familien, dass sie keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Das Kindergeld wird auf 200 Euro pro Kind und Monat für die Familien angehoben, die den Kinderfreibetrag wegen zu geringen Einkommens nicht nutzen können.

Als einzige aller Fraktionen, die sich derzeit mit Steuersenkungsvorschlägen beschäftigen, hat die FDP im Deutschen Bundestag für ihr neues Steuermodell eine durchweg solide und nachvollziehbare
Gegenfinanzierung erarbeitet. Die liberalen Steuersenkungsvorschläge sind absolut finanzierbar.


FreieWelt. Net: Sie waren selbst in der mittelständischen Wirtschaft tätig. Welche Erfahrungen haben Sie dort persönlich mit Bürokratie und staatlicher Bevormundung gemacht? Welche Ideen und Anliegen haben Sie aus dieser Zeit in ihre Tätigkeit als Wirtschaftspolitikerin mitgenommen?

Gudrun Kopp:
Ich war in der Exportwirtschaft tätig und hatte seinerzeit mit sehr viel Zollbürokratie / Einfuhr (von Rohstoffen) / Ausfuhrregularien zu tun. Inzwischen gibt es im Rahmen weltweiter Handelsabkommen deutlich spürbare Erleichterungen.
Ich beobachte aber, dass die Bürokratie in der Wirtschaft eher mehr als weniger geworden ist.
Zunehmende Umweltschutzauflagen, Dokumentationspflichten, etc., die zum Teil doppelt
eingefordert werden,  belasten Unternehmen. Und auch das Paragrafen-Dickicht im Steuerrecht, MWSt. und ermäßigte MWSt.-Sätze und ihre Gültigkeit beinhalten immer mehr nicht  nachvollziehbare Regelungen.
Ein Beispiel: Fruchtsaft wird mit 7 % MWSt. belegt; Mineralwasser aber mit 19 % MWSt.
Handelt es sich jedoch um abgefülltes Mineralwasser für Tiere, gilt der ermäßigte MWSt.-Satz. Logisch sind diese Vorgaben nun wirklich nicht.
Viele Gesetze, die auch und vor allem dem Mittelstand das Arbeiten erschweren, gehören längst abgeschafft. Aber die Politik tut sich schwer, Entscheidungsmacht an die Bürger zurückzugeben.


FreieWelt. Net: Bürokratie mag niemand und jeder will sie gerne abbauen. Darum die Frage, welches sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Maßnahmen, die eine neue Bundesregierung treffen sollte, um Bürger und Unternehmen im täglichen Leben von Einschränkungen und Bevormundung zu befreien?

Gudrun Kopp:
Vor allem müssen neue Gesetze – auch und gerade aus dem Parlament – unter den Vorbehalt eines Bürokratie-TÜV gestellt werden. Zweitens sind bestehende und neue Gesetze – die nicht Grundrechte o.ä. betreffen – mit einem Verfallsdatum zu versehen. Sollte es gewichtige Gründe für den Fortbestand bestimmter Gesetze geben, gehören diese zur erneuten Debatte und Abstimmung ins Parlament.
Entbürokratisierung löst nicht nur strukturelle Wachstumsbremsen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen in unserem Land, sondern stärkt die selbstbestimmte Lebensführung jedes Einzelnen. Bei einer bürokratischen Gesamtbelastung von rund 48 Milliarden Euro wird jeder Bundesbürger mit durchschnittlich rund 600 Euro im Jahr belastet – denn Bürokratiekosten tragen letztlich die Verbraucher. Die mehr als 90.000 komplizierten Einzelvorschriften verhindern oder schwächen oftmals privates Engagement, schwächen das private Innovationspotenzial und wirken letztlich wettbewerbsreduzierend. Bürokratie ist aktive Konzernpolitik zu Lasten des Mittelstands und selbständiger Freiberufler, für die der Paragraphen-Dschungel undurchschaubar ist.

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Bürokratie-TÜV

Der Nationale Normenkontrollrat muss deshalb zu einem echten Bürokratie-TÜV weiterentwickelt werden, der mithilft, dass ein konkretes Netto-Reduktionsziel für den Bürokratieabbau realisiert wird. Gesetze und Verordnungen sollen stärker als bisher zeitlich befristet werden. Die Vereinfachung des Steuer- und Sozialversicherungsrechts ist ebenso unerlässlich wie der Abbau von Informationspflichten für die Erstellung von Statistiken. Die Digitalisierung der Verwaltung (eGovernment) ist unerlässlich.


FreieWelt. Net: Sie engagieren sich für den freien Handel. Es gibt inzwischen eine weit verbreitete Skepsis gegenüber Globalisierung und freien Märkten. Warum sind Sie persönlich davon überzeugt, dass offene Märkte eine bessere Zukunft bedeuten?

Gudrun Kopp:
Die Zahlen und Fakten sprechen für sich: Deutschland ist eine sehr exportorientierte Wirtschaftsnation mit einem Rekordexportvolumen von fast 1 Billion Euro in 2008. Ausländische Investoren haben in Deutschland einen Investitionsbestand von ca. 390 Mrd. Euro – damit werden etwa 2 Millionen Arbeitsplätze in unserem Land gesichert. Allein diese Fakten belegen, wie sehr Deutschland von der Globalisierung profitiert und wie stark unsere Wirtschaft auf offene Märkte angewiesen ist. Die FDP setzt sich seit Jahren für mehr Freihandel weltweit ein und hat in der auslaufenden Legislaturperiode zahlreiche parlamentarische Initiativen eingebracht, die diesem Ziel dienen. Die einfache Botschaft "Freihandel schafft Wohlstand" hat sich in den letzten Jahrzehnten immer wieder bewahrheitet. Auch und insbesondere die Entwicklungs- und Schwellenländer profitieren von der Globalisierung und den sie begleitenden internationalen Zoll- und Handelsabkommen (vor allem durch die Welthandelsorganisation WTO) und damit der Armutsbekämpfung zugute. Das Wachstum der Entwicklungs- und Schwellenländer lag in den vergangenen fünf Jahren (5 Prozent) doppelt so hoch wie in den Industrieländern (2,5 Prozent), ihr Anteil am Welthandel wächst stetig, die Auslandsinvestitionen in diesen Ländern haben sich seit 2002 verdoppelt und die Auslandsverschuldung gemessen am BIP dieser Länder ist gesunken.

Niedriges Zollniveau ermöglichen

Ein Abschluss der Doha-Runde auf der Grundlage der vereinbarten gebundenen Zollsätze würde ein insgesamt niedrigeres Zollniveau ermöglichen. Statt weiterer möglicherweise handelsverzerrender bilateraler Handelsabkommen, setzt sich die FDP sich dafür ein, dass die Doha-Runde schnellstmöglich zu einem Abschluss gebracht wird. Den Absichtserklärungen für einen baldigen Abschluss der Doha-Runde (zuletzt durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und den französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy Anfang Juni 2009) müssen Taten folgen. Als erster Schritt sollte dies in Form einer schlüssigen und konsistenten Strategie für einen raschen Abschluss der Doha-Runde noch in diesem Jahr geschehen.


FreieWelt. Net: Würden Sie bitte für die Leser kurz zusammenfassen, wo Deutschland und die EU in der Frage des Freihandels derzeit stehen. In welchen Bereichen funktioniert der Freihandel, in welchen Bereichen gibt es noch große Handelsbarrieren und welche konkreten Folgen hat das für die Bürger?

Gudrun Kopp:
Die handelspolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre stimmen mich sehr besorgt. Seit dem außerordentlich mühsamen Abschluss der Uruguay-Runde 1994 konnte kein WTO-Zeitfahrplan mehr eingehalten werden. Gescheiterte Ministertreffen in Seattle, Cancún, Hongkong und Genf folgten, die immer deutlicher machten, dass ein Konsens der WTO-Mitglieder alle Beteiligten vor größte Schwierigkeiten stellt. Gleichzeitig hat die Zahl der bilateralen Handelsabkommen massiv zugenommen. So existierten unter dem GATT (1947 bis 1995) nur 124 gemeldete präferenzielle Handelsabkommen, ihre Zahl hat sich bis heute mehr als verdoppelt. Alle Mitglieder der WTO sind inzwischen an einem oder sogar mehreren PTAs (Preferential Trade Agreement) beteiligt. Diese PTAs nutzen den Partnern zwar oft, führen in der Regel aber zur Diskriminierung von Drittländern und wirken damit handelsumlenkend. Die Folge sind weltweit steigende Handels- und Transaktionskosten, welche die Entwicklungsländer am stärksten treffen. Gleichzeitig nehmen auch einseitige protektionistische Regelsetzungen wieder zu. Dies ist insbesondere im Bereich der nichttarifären Handelshemmnisse (Non-tariffs Trade Barriers – NTB), wie z. B. bei Produktstandards, beim Missbrauch von Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen sowie diskriminierenden Maßnahmen bei der Zollabwicklung, zu beobachten.

Außenwirtschaftsgesetz als Investitionshindernis

So hat beispielsweise die Bundesregierung im Februar diesen Jahres mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition das Außenwirtschaftsgesetz dahingehend geändert, dass sie ein nicht spezifiziertes oder auf bestimmte Branchen begrenztes Prüf- und Untersagungsrecht bei ausländischen Beteiligungen an deutschen Unternehmen erhält, sofern mehr als 25 Prozent der Anteile übernommen werden. Dieses Hindernis wird nun immer mehr zur Absurdität, da sich die Bundesregierung inzwischen immer mehr um ausländische Investoren bemüht, um angeschlagene heimische Unternehmen zu retten – prominentestes Beispiel ist Opel.

Zollerhöhungen als Vergeltungsmaßnahmen

Die Weltbank seit Oktober 2008 insgesamt 89 neue Handelsrestriktionen aufgelistet. Das bedeutet: Protektionismus greift weltweit um sich. Dabei geht es nicht nur um Zollerhöhungen, sondern auch um nichttarifäre Handelshemmnisse und missbräuchliche Antidumpingmaßnahmen, Subventionierung nationaler Industriezweige oder sogar Appelle der jeweiligen Regierungen zur Bevorzugung heimischer Produkte und Unternehmen. Vor der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise sanken die Zölle im Zeitraum von 1990 bis 2006 (gemäß UNCTAD) – und das sowohl in Industrienationen wie den USA, Deutschland und Japan, als auch in den BRIC-Schwellenländern (Brasilien, Russland, Indien und China). Inzwischen haben jedoch zahlreiche Länder Zollerhöhungen geplant bzw. umgesetzt; so hat zum Beispiel Russland seit November 2008 den Einfuhrzoll für Stahl- und Eisenprodukte auf 15 bis 20 Prozent erhöht. Vor allem viele Schwellenländer können Zollerhöhungen als Vergeltungsmaßnahmen wegen des protektionistischen Vorgehens in den Industrieländern umsetzen, denn sie haben in den letzten Jahren ihre Zölle einseitig unter das seit der Uruguay-Runde in der Welthandelsorganisation (WTO) erlaubte Niveau gesenkt. Die Auswirkungen werden insbesondere dann zu spüren sein, wenn diese Länder die Abgaben auf strategische Produkte trotz eines sinkenden Durchschnittszolls hochhalten. Ein Abschluss der Doha-Runde auf der Grundlage der vereinbarten gebundenen Zollsätze würde ein insgesamt niedrigeres Zollniveau ermöglichen.

Deutsche Protektionismuspolitik

Auch die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland sind weit entfernt von offenen Märkten. Seit 2002 haben sich die Zoll- und Abgabenlasten für Importe aus Drittländern um über 50 Prozent auf fast 20 Mrd. Euro erhöht. Zugleich laufen momentan 28 Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen gegen deutsche Exportwaren – das sind über 30 Prozent der gesamten Maßnahmen gegen Exporte aus der EU. Dies bedeutet eine gefährliche Abschottungs- und Protektionismuspolitik. Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen werden offenbar immer mehr zum probaten Hilfsmittel – nur so lässt sich der Anstieg der entsprechenden Zoll- und Abgabeneinnahmen Deutschlands, die an die EU abgeführt werden, von 22,8 Mio. Euro (2002) auf 76,5 Mio. Euro (2008) erklären.


FreieWelt. Net: Welches sind die wichtigen Entscheidungen in den Handelsbeziehungen, die auf europäischer Ebene und internationaler Ebene in den nächsten Jahren anstehen? Welchen Einfluss kann und sollte die neu gewählte Bundesregierung nehmen?

Gudrun Kopp:
Ein rascher Abschluss der laufenden Verhandlungen in der Welthandelsorganisation (WTO) wäre die beste Absage an Protektionismus. Die Doha-Runde sollte daher umgehend wieder aufgenommen werden. Als exportorientierte Volkswirtschaft ist Deutschland auf offene, freie und faire Märkte und Wettbewerb angewiesen. Die EU muss sich im Rahmen der WTO für den Erhalt des multilateralen Welthandelssystems einsetzen. Wir Liberalen fordern unverzügliche Wiederaufnahme der WTO-Verhandlungen. Dazu wäre es sinnvoll, den WTO-Generalsekretär als Schlichter einzusetzen. Zur Sicherung freier und fairer Märkte will die FDP ein unabhängiges Europäisches Kartellamt und internationale Wettbewerbsregeln unter dem Dach der WTO. Angesichts der weltweiten Rezessionsgefahr muss ein Rückfall in Wirtschaftsnationalismen verhindert werden.


FreieWelt. Net: Die FDP erhält in den Umfragen derzeit einen großen Vertrauensvorschuss. Wenn die FDP tatsächlich nach der Bundestagswahl Regierungsverantwortung übernimmt, an der Erreichung welcher Ziele sollte sie sich dann nach Ihrer Meinung in vier Jahren messen lassen?

Gudrun Kopp:
Sollte die FDP nach der Bundestagswahl in die Regierungsverantwortung kommen, gilt es vor allem, substantielle Fortschritte im Bereich der Vereinfachung der Steuerstruktur und der Senkung der Steuern zu erreichen. Die Abgabenlast ist für die Bürger ist derzeit deutlich zu hoch! Ferner geht es mir um eine Stärkung der Bildung. Gleiche Bildungschancen für alle zu gewährleisten, ist die beste Sozialpolitik und der Garant für eine berufliche Zukunft. Bund, Länder, Kommunen und Wirtschaft müssen hierzu ihre Anstrengungen wesentlich erhöhen. Die FDP will möglichst schon bis 2010 das Ziel erreichen, verbindlich über zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Bildung und Forschung zu investieren.

Datenschutz ins Grundgesetz

Als eine weitere Aufgabe sehe ich die ausdrückliche Verankerung des Datenschutzes im Grundgesetz an. Die Datenschutzskandale der vergangenen Monate verlangen nach Antworten. Wir Liberalen treten daher für eine deutliche Verbesserung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich und eine gesetzliche Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein. Wir setzen auf die Förderung datenschutzfreundlicher Technik und wollen endlich die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwendung von Gütesiegeln schaffen, um den Verbrauchern die Orientierung zu erleichtern.

Energiepolitik wieder auf die Füße stellen

Ein vordringliches Anliegen meiner Arbeit im Bundestag war immer die Förderung des Wettbewerbs – insbesondere auf den Energiemärkten. Die schwarz-rote Bundesregierung ist auch in dieser Hinsicht an ihren eigenen Ansprüchen gescheitert, wie die Monopolkommission erst kürzlich bestätig hat. Im Fall einer Regierungsbeteiligung werden wir Liberalen die Energiepolitik wieder vom Kopf auf die Füße stellen und im Rahmen eines konsistenten Energiekonzeptes, den Dreiklang aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit mit dem Ziel, mehr Wettbewerb und stabile Energiepreise zugunsten der Verbraucher zu schaffen.

Internetseite von Gudrun Kopp

Das Interview führte Gerard Bökenkamp

Foto: Jochen Eckel/ddp



Redaktion FreieWelt.Net, 04.09.2009 10:15 | Kommentare (2)




 
  Kommentare (2)

Insider, 06.09.2009 11:46
Zum Interview der BdM Kopp ( FDP ) diese Anmerkungen:

1. würde sich Frau Kopp mit dem Inhalt z.B. des UStG und dem Artikel 19 Abs. 1 GG, dem sog. Zitiergebot einmal befasst haben als Teil des Gesetzgebers, hätte sie festgestellt, dass das derzeitige UStG seit dem 01.10.2002 wegen dessen Verstoßes gegen das zwingende Zitiergebot des Artikel s 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig ist und somit nichtig. Gesetze, die Grundrechte einschränken, müssen den Gültigkeitsvorschriften des Artikels 19 Abs. 1 GG zwingend entsprechen, sonst sind und bleiben sie ungültig.

Da Frau Kopp der FDP angehört, ist der Vorgang um so schlimmer, denn der Vordenker der FDP und Mitglied des parlamentarischen Rates, Dr. Thomas Dehler, war der absolute Verfechter des sog. Zitiergebotes im parlamentarischen Rat 1948 / 49. Zitat aus den Protokollen von damals:

In der 3. Lesung des Hauptausschusses am 08.02.1949 beantragte der Abg. Dr. v. Mangoldt die Streichung des Art. 20c Abs. 1 Satz 2.Zitat aus dem Protokoll der Parlamentarische Rat 48/49 S. 620, Sitzung vom 08.02.1949:

Dr. v. Mangoldt.
„Außerdem beantragen wir hier die Streichung des zweiten Satzes aus den Gründen, die im Hauptausschuss schon bei der zweiten Lesung angeführt worden sind. Durch die Vorschrift des zweiten Satzes: „Es darf nur als förmliches Gesetz erlassen werden und muss das Grundrecht namentlich unter Angabe der es regelnden Gesetzesstelle bezeichnen“ werden dem Gesetzgeber Fesseln angelegt. Es ist damit zu rechnen, dass die gesetzgebenden Körperschaften sehr häufig vor der Notwendigkeit stehen werden, ein Gesetz wegen irgendeines formellen Fehlers erneut zu erlassen,
etwa wenn man nicht daran gedacht hat, welches Grundrecht dadurch etwa verletzt werden könnte. Das ist eine sehr schwierige Frage. Wir wissen, dass man darüber in der Rechtsprechung sehr lange und sehr häufig darüber gestritten hat, welches Grundrecht überhaupt und wie weit es verletzt ist.
Diese Prüfung, die der Rechtsprechung obliegt und die doch einige Schwierigkeiten gemacht hat, will
man jetzt dem Gesetzgeber überlassen. Das sind Fesseln für den Gesetzgeber, die Ihm seine Arbeit unnötig erschweren.“

Dr. Dehler antwortete damals:

„Wir wollen diese Fesseln des Gesetzgebers und bitten daher, den Satz 2 aufrechtzuerhalten.“

Nach sprachlicher Überarbeitung durch den Allgemeinen Redaktionsausschuss wurden die Bestimmungen, nicht zuletzt wohl auch weil sich Dr. Bergsträsser zum Thema Notstand in Verbindung mit dem heutigen Art. 19 Abs.1 GG wie folgt geäußert hat, Zitat:

„....,im Notstand wird noch schludriger gearbeitet als sonst. Deswegen sind solche genauen Vorschriften in diesen Bestimmungen ganz gut, denn ich habe immer die Beobachtung gemacht, dass bei solchen gesetzlichen Bestimmungen die Neigung besteht sie lax anzuwenden“,
übernommen. Zitatende

2. Würde sich Frau Kopp ihrer gesetzgeberischen Funktion im Deutschen Bundestag als frei gewählte Abgeordnete bewusst sein und den Artikel 1.3 GG i.V.m. 1.2 GG tatsächlich kennen und vereinnerlicht haben, hätte sie längst dafür Sorge tragen müssen, dass diese faktische gesetzlose Zustand baldigst beendet wird.

3. In Anbetracht des 60. Jahrestages des Zusammentritts des ersten deutschen Bundestages am 07.09.2009 würde es der MdB Kopp gut zu Gesicht gestanden haben, diejenigen Gesetzesvorschriften einmal zutage gefördert zu haben, die trotz des grundgesetzlichen Filters gemäß Artikel 123 Abs. 1 GG, wonach nur Recht ( Gesetze, förmliche Gesetze ) das mit dem Grundgesetz vereinbar ist,weiter bestehen hätte dürfen, heute noch unter falscher Flagge segelnd, eindeutig die Regeln eines demokratischen Rechtsstaates einschließlich der garantierten Unverletzlichkeit der Grundrechte verletzen.

Eine TÜV für Gesetze fordern ist lächerlich, denn die Gesetze fallen nicht vom Himmel, sondern liegen in der Verantwortung des Gesetzgebers, zu dem auch Frau MdB Kopp gehört.

Insider regt daher einen TÜV für angehende Abgeordnete an, denn so lange deren Kenntnis hinsichtlich des Inhaltes des GG nahezu gegen Null ...


Kirstin Walther, 04.09.2009 15:23
Nur zur Richtigstellung: Fruchtsäfte müssen leider auch mit 19% MwSt. versteuert werden.

Hier auch nachzulesen:

http://www.walthers.de/blogs/index.php?title=title_17&more=1&c=1&tb=1&pb=1

Viele Grüße von einer deswegen geplagten Saftfabrikantin, die FDP wählt. :-)



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