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Kirchhof: Steuersenkungen sind realistisch
Weitere Themen: Reformen, Wirtschaftspolitik, Wahlen



Der Direktor des Instituts für Steuer- und Finanzrecht der Universität Heidelberg, Professor Paul Kirchhof, hält Steuersenkungen nach der Bundestagswahl für ein realistisches Ziel. Im Interview mit der "SZ" sagt der ehemalige Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, der Unternehmer brauche wieder mehr Freiheit. Nur Steuersenkungen könnten unternehmerische Chancen ermöglichen.

Anlaß des Interviews ist das Erscheinen von Kirchhofs neuem Buch "Das Maß der Gerechtigkeit.

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Kirchhof warb erneut für eine Flat Tax von 25 Prozent. Gerade in der derzeitigen Krise sei dies bedenkenswert. Es würde ungeheure Erneuerungselemente freisetzen. Die Maßgabe müsse ein Weniger an Geld und ein Mehr an Freiheit seien. So könne Deutschland durch Verschlankung wieder ein kraftvoller Staat werden, so Kirchhof.

Das Interview auf sueddeutsche.de

Foto: Volker Hartmann/ddp



Redaktion, 21.08.2009 14:09 | Kommentare (10)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (10)

Noah, 01.10.2009 19:58
Vorschlag an die Herren (o. Damen) Wähler, Beobachter und Insider:

Wandern Sie doch nach China aus, wenn Sie die gesellschaftliche Ordnung der Bundesrepublik so verabscheuungswürdig begreifen wollen. Vieleicht gefällt es Ihnen dort besser.
Ach nein Moment, wahrscheinlich würden Sie sich dort doch nicht so wohl fühlen können. Entsprechende Kommentare müßten Sie sich dort wohl klemmen. Es würde keine 12 Stunden dauern und Sie würden verhaftet. China ist ja tatsächlich eine Diktatur.
Man fragt sich doch, wie offensichtlich intelligente Menschen, zumindest steht dies nach dem dem Inhalt Ihrer Kommentare zu vermuten, einen derartigen Unsinn verfassen können, der zumindest erheblich an Ihrem Urteilsvermögen zweifeln läßt.


Noah, 30.09.2009 22:07
Scheinrechtsstaat, Verwaltungs- und Justizdiktatur,verfassungswidriges Steuerrecht und Terrorinstrument.......

Mit Verlaub, seid Ihr alle vollkommen wahnsinnig geworden?


Freigeist, 31.08.2009 15:02
@Wähler
Hallo,
könntest du bitte in einfache Worten beschreiben, wie du die Probleme lösen würdest?
Grüße
Freigeist


insider, 31.08.2009 04:43
zu Wähler

Kompliment für das Einstellen der Fundstelle Bonner Kommentar zum Grundgesetz von 1950, Erstkommentierung des Artikels 19 GG 1949 von Wernicke. Ein Zufallsfund offensichtlich, denn dieses Zitat ist längst von den willfährigen Schreiberlingen des Systems komplett entfernt und durch verfassungsfeindliche Kommentierung ersetzt, wer es nicht glaubt, schaut einfach nach.

Es ist erschreckend zu erkennen, dass sich schon wenige Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes gerade das Gericht in Deutschland, das "Hüter der Verfassung" zu sein hat, sich als Helfershelfer derer zu betätigen begann, die sich der Fesseln des Grundgesetzes, die aus Artikel 1.3 GG herrühren, schnellstens wieder entledigen wollten und dieses bis heute sehr erfolgreich auch tun.

Es gilt hier und heute festzustellen, dass ganz offensichtlich ein Großteil der deutschen Gesetze nicht den zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Grundgesetzes zu genügen scheinen, das Zitiergebot des Artikels 19 Abs. 1 Satz 2 GG ist ja auch ein Symbol der Unfreiheit in einem Land, das sich gegenüber der eigenen Bevölkerung sowie gegenüber dem Ausland immer wieder und ausdrücklich als ein freiheitlich-demokratisches Land darzustellen versucht.

Es gilt das Fazit zu ziehen, dass in Deutschland stattdessen eine feinsinnig strukturierte Verwaltungs- und Justizdiktatur herrscht ohne jede grundgesetzliche Legitimation. Das verfassungswidrige Steuerrecht ist eines der maßgeblichsten Terrorinstrumente des Nachkriegsdeutschlands bis über den heutigen Tag hinaus.


Wähler, 30.08.2009 23:22
zu Freigeist
"Zitiergebot hin, Zitiergebot her, die politische Klasse lässt nicht mit sich darüber reden"

Damit stellt sich die politische Klasse offen gegen die Gültigkeitsvorschriften des Grundgesetzes und ist damit eindeutig verfassungsfeindlich, das gilt es unbedingt festzustellen, denn damit hat sie jede Legitimation verloren in diesem Deutschland. Wer sich gegen die bindenden Vorschriften des Grundgesetzes stellt, ist nicht legitimiert.

Zitat:

Art. 19 dient im wesentlichen dem Schutz der GR. und damit — neben Art. 18 — zugleich der Sicherung der freiheitlichen Demokratie. Während sich aber Art. 18 gegen die von GR.-Trägern herrührende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung wendet, will Art 19 die von den öffentlichen Gewalten — möglicherweise — ausgehende Gefahr bannen.
1. In Abs. I sind verschiedene Garantievorschriften für GR. eingebaut. Sie sollen einen gewissen Schutz gegenüber dem Gesetzgeber gewährleis-ten, Der l. Halbs. von Abs. I 1 behandelt einen bestimmten, tatbestands-mäßig abgegrenzten Kreis von Fällen, in denen für Gesetze zur Vermei-dung ihrer Ungültigkeit die durch Halbs. 2 sowie durch Abs. I 2 genau be-zeichneten Gültigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein müssen. Hierbei han-delt es sich einmal um. sachliche, zum anderen um formelle Erfordernisse (vgl. Wolf; JR. 1950, S. 738 r.).
a) Der in Betracht kommende Kreis von Fällen ist im 1. Halbs. durch folgende Worte abgegrenzt; „Soweit nach diesem Grundgesetz ein GR. . . . eingeschränkt werden kann“. In Frage kommen hierbei also diejenigen GR.-Bestimmungen, für die das BGG. einen Gesetzesvorbehalt vorgese-hen hat. Welcher Art dieser Gesetzesvorbehalt ist, spielt keine Rolle, Ne-ben dem inhaltlich unbeschränkten kommt ebenso auch der inhaltlich be-schränkte Gesetzesvorbehalt in Betracht (vgl. z. B. Art 2 II 3, 10 2, 14 I 2; bzw. Art. 6 III, 8 II, 11 I , 12 I 2, 13 III, 14 III 2 15 1, 16 I 2). Wie sich aber schon aus dem Wortlaut des 1. Halbs. Ergibt, handelt es sich nur um die Fälle, wo das BGG. dem Gesetzgeber die Möglichkeit vorbehalten hat, unmittelbar oder mittelbar bestimmte GR.-Einschränkungen vorzunehmen. Dagegen bezieht sich Abs. I nicht auf solche Fälle, wo das BGG. keinen Gesetzesvorbehalt, sondern Schranken vorgesehen hat (vgl. hierbei Erl. II 2 b).
b) Bei den für die Anwendbarkeit des Abs. I in Betracht kommenden Fällen muß es sich um eine Einschränkbarkeit „durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes“ handeln.

e) Als weitere Gültigkeitsvoraussetzung ist in Abs, 1 2 bestimmt: „Au-ßerdem muß das Gesetz das GR. unter .Angabe des Art, nennen“. Bei die-sem formellen Erfordernis stellt das Wort „außerdem“ klar, daß es sich nicht um eine Alternativ-Voraussetzung, sondern um eine weitere, zu der des Abs. I l hinzutretende Gültigkeitsvoraussetzung handelt.

(vgl. HptA. 47. Sitz. StenBer S. 620 lks., Abg. Dr. Dehler;
„Wir wollen diese Fessel des Gesetzgebers . . .“). Das neuartige Erforder-nis des Art. 19 I 2 enthält die Wertung, daß der Schutz des Individuums — nach heutiger Auffassung — wichtiger und höherwertiger sei als die Gül-tigkeit eines Gesetzes, bei dessen Erlaß — wie in dem von v. Mangoldt (a. a. O. S. 120) angeführten Beispiel — „der Gesetzgeber sich im Augenblick . . . nicht des Eingriffs bewußt geworden ist und daher die Anführung von Art. und GR.“ unterlassen hat. Der Gesetzgeber soll eben nicht mehr in die GR. „unbewußt“ eingreifen dürfen, Er darf es sich jedenfalls dann nicht mehr „bequem“ machen, wenn GR. angetastet werden. Unter der Herr-schaft des BGG. sollen Eingriffe in GR. etwas so Außergewöhnliches sein- daß sich der Gesetzgeber dazu nur nach reiflichster Überlegung und in ei-ner für jedermann von vornherein-erkennbaren Weise entschließen darf (vgl. hierbei Mannheim bei Nipperdey, GR. usw., Bd. I, 1929, S. 328). In der Kette der Maßnahmen zur Verwirklichung des als maßgeblich erkann-ten Grundsatzes, jeder nur denkbaren Gefahr einer erneuten Aushöhlung...


Freigeist, 29.08.2009 13:16
Hallo,
Zitiergebot hin, Zitiergebot her, die politische Klasse lässt nicht mit sich darüber reden.
Die Forderung nach einer radikalen Steuer-Vereinfachung hätte jedoch Chancen, gehört zu werden, wenn es massiv vom Bürger gefordert werden würde. 60.000 deutsche Steueranweisungen sind doch etwas zu viel. Zum Vergleich, die Evolution hat nur ca. 30.000 Krankheiten für den Menschen hervorgebracht, mit 3,5 Mrd. Jahren Anlaufzeit.
Grüße
Freigeist


Beobachter, 27.08.2009 13:55
zu Freigeist

Sorry, zuvörderst stehen die Gültigkeitsvorschriften des Grundgesetzes und die gelten für jede einfachgesetzliche Regelung. Werden diese zwingenden Gültigkeitsvorschriften nicht erfüllt und da stehen die Steuergesetze an oberster Stelle was deren Ungültigkeit derzeit wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG anbelangt, sind die Gesetze vollständig / komplett ungültig.

Ein Diskussion über Kompliziertheit und Steuersätze sind da völlig nachrangig.

Ich erinnere an das jüngste Ereignis um die Frau Dr. Pauli und ihre "freie Union", die zur Bundestagswahl antreten wollte. Sie scheiterte an einer "Gültigkeitsvorschrift", in diesem Fall war es eine fehlende Unterschrift, deren Nachholung die Ungültigkeit nicht beseitigen konnte und durfte.

Genauso ist es mit dem Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG, Zitat:

Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Jedes einfache Gesetz, dass diese Gültigkeitsvorschrift nicht vom ersten Tag seines Existierens erfüllt, ist und bleibt ungültig / nichtig. Egal, was das Bundesverfassungsgericht und / oder die Anwender solcher Gesetze heute und morgen sagen und schreiben werden. Gegen die Vorschrift des Artikel 19 Abs. 1 GG ist kein jurisitsiches Kraut gewachsen.

Diejenigen, die trotzdem weiter machen, erfüllen längst den Tatbestand der Rechtsbeugung, des schweren Betruges, der Nötigung, der Erpressung, usw. Die Bürger werden langsam aber sicher immer aufgebrachter, denn sie beginnen zu verstehen, was ihnen dieser "Scheinrechtsstaat" da an Rechtsstaatlichkeit und Demokratie vorgaukelt, jeden Tag...


Freigeist, 26.08.2009 12:07
Hallo,
die meisten Deutschen, so vermute ich, wären schon sehr zufrieden, wenn eine Vereinfachung erreicht werden könnte. Zuallererst regt man sich meist über die Kompliziertheit des deutschen Steuersystems auf, erst dann über die Höhe des Steuersatzes.
Die meisten wären vermutlich schon zufrieden mit einem ersten Schritt einer Vereinfachung.
Grüße
Freigeist


Reporterin, 22.08.2009 07:59
Steuer senken, TAX flat, alles Augenwischerei, denn im Jahr 60 nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes plündert der deutsche Fiskus das Volk in selber Manier, wie er es zwischen den Jahren 1933 und 1945, dem Dritten Reich" getan hat, nur die Methoden und das Vokabular haben sich der jeweiligen Zeit angepasst.

Angepasst haben sich auch diejenigen, die immer wieder mal wie dieser Herr Kirchhof Halbwahrheiten in die Menge pusten. Die Bevölkerung muss begreifen, dass diejenigen, die sich zu den Wahlen um das Abgeordnetenmandat bewerben auf dem Papier anschließend den Gesetzgeber, also die erste Gewalt im Staat, darstellen, es aber faktisch nicht sind. Von allen gewählten Abgeordneten weiß vielleicht eine Handvoll was ein Gesetzgebungsverfahren ist und wie es den Buchstaben des Grundgesetzes nach zu funktionieren hätte. Da kommt schon das nächste Problem auf die Abgeordneten zu, das Grundgesetz, dessen Inhalt und dessen Stellenwert innerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik auch hier nur wieder eine Handvoll Abgeordneter eventuell kennt.

Deutschland ist seit 1949 faktisch in den Händen der zweiten Gewalt, selbst die dritte Gewalt, die Gerichte also, werden von ihr domtiert. In Deutschland gibt es keine wirkliche Gewaltenteilung / -trennung, in Deutschland herrscht eine demokratisch angehauchte Verwaltungs- und Justizdiktatur.

Trotz Artikel 123 Abs. 1 GG, der vorschriebt, dass Recht aus der Zeit vor dem GG nur dann hätte weiter gelten dürfen, wenn es mit dem GG vereinbar ist, hat bis heute nicht die Wirkung erzielt, die die Väter und Mütter des Grundgesetzes damit haben erzielen wollen.

Noch schlimmer ist es um die wohl wichtigste Gültigkeitsvorschrift gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG bestellt. Die Vorschrift lautet im vollen seit 60 Jahren unverändert gebliebenen Wortlaut:

"Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen."

Weder der einfache Gesetzgeber noch das BverfG können sich um diese Gültigkeitsvorschrift eines Gesetzes herumdrücken. Gesetze, die diese Gültigkeitsvorschrift nicht erfüllen, sind ungültig und somit nichtig, ohne wenn und aber.

Schauen Sie in die AO 1977, die unvollständig zitiert, damit ist sie seit dem Inkrafttreten 1977 ungültig. Schauen Sie in das UStG, schränkt die Grundrechte Freiheit der Person und Unverletzlichkeit der Person sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung ein, Artikel 2.2. und Artikel 13 GG, beides löst die Zitierpflicht gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG aus. Im UStG jedoch -Fehlanzeige-.

Der Artikel 19 Abs. 1 GG war bei denen, die Nazijuristen waren wie dieser v. Mangoldt, heftig umstritten. Der wollte keine Zitierpflicht, würde sie doch den einfachen Gesetzgeber behindern, hat er immer wieder und überall geschrieben. Bis heute hat sich dieses "braune Gedankengut" im Gesetzgebungsverfahren und in den Entscheidungen des BverfG gegen das Zitiergebot fortgesetzt. Jedes Gesetz, dass die Zitierpflicht nicht erfüllt ist ungültig, auf der anderen Seite ist jede erfüllte Zitierpflicht ein sichtbares Zeichen von Unfreiheit.

In Deutschland ist man weiter denn je von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entfernt, als man es sich vorstellen möchte.

Übrigens verdient ein Kirchhof mit seinen Kommentaren z.B. zum Einkommensteuergesetz Geld am gesetzlichen und praktizierten Unrecht, jeden Tag aufs Neue. Mir ist nicht bekannt, dass dieser Mann zukünftig auf diese Einkünfte verzichten möchte. Einfache Gesetze brauchen aber keine Kommentierung, Kommentare sind in der Rechtsordnung nicht vorgesehen. Die Gesetze haben klar und für den Normadressaten verständlich zu sein, sind sie es nicht , sind sie ungültig. Kommentare sind hingegen von Anfang an überflüssig.


insider, 21.08.2009 19:32
Kirchhof spricht mit zwei Zungen, profitiert er doch von diesem derzeitigen System bestens. Bereits 2002 hat sich Kirchhof in seinem Aufsatz "Verfassungsauftrag zur Erneuerung des Steuerrechts" wie folgt ausgelassen:

1.Die Grundrechte schützen den Berechtigten gegenüber der Steuerhoheit in gleicher Weise wie gegenüber jeder anderen Ausübung von Hoheitsbefugnissen.( Art. 1.3 GG i.V.m. 20.3. GG )

2.Der Rechtsgedanke scheint im Steuerrecht verloren gegangen zu sein.

3.Im Steueralltag redet der Finanzbeamte mit dem Steuerpflichtigen weniger über das Gesetz, sondern mehr über seine dienstlichen Anweisungen, über Richtlinien und Erlasse. Er kennt das Gesetz vielfach nicht.

4.Es interessiert ihn ( den Finanzbeamten ) auch nicht, er vollzieht seine dienstlichen Weisungen.

5.Insoweit müssen wir auch im Steuerrecht diesen Rechtsstaat wieder elementar neu errichten.

Wieder neue errichten ist mehr als ein Einkommensteuergesetz machen. Übrigens gibt dieser Herr Kirchhof mit anderen, z.B. dem Präsidenten des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg sowie dem Bundesverfassungsrichter Mellinghoff einen eigenen Einkommensteuerkommentar heraus, damit zeigt Herr Kirchhof, wie gerne er persönlich zusammen mit anderen am "Unrecht" verdient. Kommentare sind nämlich nichts anderes als Meinungen und sind faktisch in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht eingegliedert. Das Steuerrecht hat einzig zum Ziel, mit Macht zum Wohle der Mächtigen zu plündern.



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