Die Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e. V. hat vom Verwaltungsgericht potsdam Recht bekommen. Das Gericht schloss sich der Auffassung an, dass Koedukation in der Schule kein verfassungsmässiges Gebot sei. Damit wird das Bildungsministerium Brandenburgs aufgefordert, seinen Ablehnungsbescheid gegen die Fördergemeinschaft zurückzuziehen.
Sollte das Ministerium nicht binnen einen Monats Berufung einlegen, wird das Urteil rechtskräftig. Das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hatte am 2. Mai 2007 einen Ablehnungsbescheid gegen die Fördergemeinschaft erteilt, da sie die Genehmigungsfähigkeit für ein reines Jungengymnasium nicht gewährleistet sah. Das Verwaltungsgericht beschied dem Ministerium nun eine "unzutreffende Rechtsauffassung".
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Foto: D. Schütz/pixelio
Die Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e. V. hat vom Verwaltungsgericht potsdam Recht bekommen. Das Gericht schloss sich der Auffassung an, dass Koedukation in der Schule kein verfassungsmässiges Gebot sei. Damit wird das Bildungsministerium Brandenburgs aufgefordert, seinen Ablehnungsbescheid gegen die Fördergemeinschaft zurückzuziehen.
Sollte das Ministerium nicht binnen einen Monats Berufung einlegen, wird das Urteil rechtskräftig. Das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hatte am 2. Mai 2007 einen Ablehnungsbescheid gegen die Fördergemeinschaft erteilt, da sie die Genehmigungsfähigkeit für ein reines Jungengymnasium nicht gewährleistet sah. Das Verwaltungsgericht beschied dem Ministerium nun eine "unzutreffende Rechtsauffassung".
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