Auch sie will in Karlsruhe gegen die Nichtzulassung vorgehen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung sei aufs Gröbste missachtet worden.
Allerdings hatten die Verfassungsrichter erst kürzlich einen Eilantrag der "Grauen" gegen die Nichtzulassung abgewiesen. Eine Wahlprüfungsbeschwerde sei erst nach dem Urnengang möglich. Die Kritik am Bundeswahlleiter reißt insbesondere im Fall der "Freien Union" nicht ab. Ein ehemaliger Verfassungsrichter sieht Gefahren für die Gültigkeit der Wahl.
Mehr auf Tagesschau.de
Foto: Sascha Schuermann/ddp