Die Verwendung von Nazi-Parolen ist in Deutschland nicht stafbar - solange diese in einer Fremdsprache verwendet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof und hob damit ein Urteil gegen einen Rechtsextremisten auf, der T-Shirts mit dem Aufdruck "Blood and Honour", zu deutsch "Blut und Ehre", verbreitet hatte. Dies war ein Leitspruch der Hitlerjugend.
Mehr zum Urteil auf Sueddeutsche.de
Foto: Torsten Silz/ddp
Die Verwendung von Nazi-Parolen ist in Deutschland nicht stafbar - solange diese in einer Fremdsprache verwendet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof und hob damit ein Urteil gegen einen Rechtsextremisten auf, der T-Shirts mit dem Aufdruck "Blood and Honour", zu deutsch "Blut und Ehre", verbreitet hatte. Dies war ein Leitspruch der Hitlerjugend.
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