Der Reformvertrag von Lissabon wird heute vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelt. Peter Gauweiler (CSU), die Linksfraktion und ein Privatmann haben Klage eingereicht, weil sie u.a. das "Demokratieprinzip, den Grundsatz der souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und das Prinzip der Gewaltenteilung" durch den Vertrag verletzt sehen.
Karlsruhe 10. februar. Das Bundesverfassungsgericht wird heute und am 11. Februar 2009 darüber verhandeln, ob der Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon ist im Oktober 2008 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Dagegen haben der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU), die Linksfraktion und ein Privatmann vor dem BVerfG Klage eingereicht, weil sie u.a. das "Demokratieprinzip, den Grundsatz der souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und das Prinzip der Gewaltenteilung" durch den Vertrag verletzt sehen. Völkerrechtlich ist der Vertrag bisher noch nicht wirksam, weil dies der Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten der EU bedarf. Es fehlen die Zustimmung von Irland, Polen, der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland. Bundespräsident Köhler hat die deutsche Ratifikationsurkunde bislang nicht ausgefertigt, weil die Antragsteller und Beschwerdeführer den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragt hatten.
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts und weiterführend die Frankfurter Rundschau
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Foto: Oliver Lang/ddp
Der Reformvertrag von Lissabon wird heute vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelt. Peter Gauweiler (CSU), die Linksfraktion und ein Privatmann haben Klage eingereicht, weil sie u.a. das "Demokratieprinzip, den Grundsatz der souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und das Prinzip der Gewaltenteilung" durch den Vertrag verletzt sehen.
Karlsruhe 10. februar. Das Bundesverfassungsgericht wird heute und am 11. Februar 2009 darüber verhandeln, ob der Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon ist im Oktober 2008 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Dagegen haben der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU), die Linksfraktion und ein Privatmann vor dem BVerfG Klage eingereicht, weil sie u.a. das "Demokratieprinzip, den Grundsatz der souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und das Prinzip der Gewaltenteilung" durch den Vertrag verletzt sehen. Völkerrechtlich ist der Vertrag bisher noch nicht wirksam, weil dies der Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten der EU bedarf.