München. Die bayerische Staatsregierung hat ihre Klage gegen das "Lebenspartnerschaftsänderungsgesetz" vor dem Bundesverfassungsgericht zurückgezogen. Das Gesetz regelt die Adoptionsmöglichkeit für das Kind des einen Partners/Partnerin durch den oder die Andere. Dies wird allgemein als nächster großer Schritt in der Annäherung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft an die Ehe gesehen.
Der Freistaat Bayern hatte in der jetzt zurückgenommenen Klage mit dem Verstoß des gesetzes gegen die "Natürlichkeit" argumentiert. So regele das Grundgesetz eindeutig, dass das Erziehungsrecht Mann und Frau zustehe, nicht aber zwei Frauen oder zwei Männern. Die Staatsregierung in München hatte bereits 2001 gegen das "Lebenspartnerschaftsgesetz" geklagt, war aber 2002 von Karlsruhe abgewiesen worden. Diesmal scheint man der Klage gegen das Änderungsgesetz selber keine Erfolgsaussichten beigemessen zu haben. In Deutschland wachsen derzeit 2.200 Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf.
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Foto: Norbert Millauer/ddp
München. Die bayerische Staatsregierung hat ihre Klage gegen das "Lebenspartnerschaftsänderungsgesetz" vor dem Bundesverfassungsgericht zurückgezogen. Das Gesetz regelt die Adoptionsmöglichkeit für das Kind des einen Partners/Partnerin durch den oder die Andere. Dies wird allgemein als nächster großer Schritt in der Annäherung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft an die Ehe gesehen.
Der Freistaat Bayern hatte in der jetzt zurückgenommenen Klage mit dem Verstoß des gesetzes gegen die "Natürlichkeit" argumentiert. So regele das Grundgesetz eindeutig, dass das Erziehungsrecht Mann und Frau zustehe, nicht aber zwei Frauen oder zwei Männern. Die Staatsregierung in München hatte bereits 2001 gegen das "Lebenspartnerschaftsgesetz" geklagt, war aber 2002 von Karlsruhe abgewiesen worden. Diesmal scheint man der Klage gegen das Änderungsgesetz selber keine Erfolgsaussichten beigemessen zu haben. In Deutschland wachsen derzeit 2.200 Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf.
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