Zum dritten mal in kurzer Folge hat das Bundesverfassungsgericht die Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der Regierung gestärkt. Nach den Urteilen zum Lissabon-Vertrag und den Untersuchungsausschüssen entschieden die Karlsruher Richter nun, dass die Bundesregierung auch bei kleinen Anfragen aus dem Bundestag ausführlich begünden muss, warum sie Auskünfte verweigert.
Lediglich das Bedürfnis nach Geheimhaltung ist künftig kein Grund mehr zur Zurückhaltung von Informationen.
Dazu ein Bericht auf Tagesschau.de und ein Kommentar auf sueddeutsche.de
Foto: Theo Heimann/ddp
Zum dritten mal in kurzer Folge hat das Bundesverfassungsgericht die Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der Regierung gestärkt. Nach den Urteilen zum Lissabon-Vertrag und den Untersuchungsausschüssen entschieden die Karlsruher Richter nun, dass die Bundesregierung auch bei kleinen Anfragen aus dem Bundestag ausführlich begünden muss, warum sie Auskünfte verweigert.