Fahrgäste können bei Verspätungen von Zügen der Bahn oder ihrer privaten Wettbewerber ab heute auf allen Strecken höhere Entschädigungen verlangen. Ab 60 Minuten Verspätung können Reisende sogar von der Fahrt zurücktreten. Die neuen Rechte sollen zudem gegenüber den Unternehmen leichter durchsetzbar sein. Bislang gab es Fahrpreiserstattungen nur bei Verspätungen im Fernverkehr.
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Foto: Steffi Loos/ddp
Fahrgäste können bei Verspätungen von Zügen der Bahn oder ihrer privaten Wettbewerber ab heute auf allen Strecken höhere Entschädigungen verlangen. Ab 60 Minuten Verspätung können Reisende sogar von der Fahrt zurücktreten.