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Seehofer: Kein Koalitionsvertrag ohne Steuersenkung
Weitere Themen: Allgemein, Reformen, Wahlen



Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), hat ausgeschlossen, dass seine Partei im Herbst einen Koalitionsvertrag unterschreibt, der keine Steuersenkungen vorsieht. Im großen Sommerinterview mit dem ZDF, das Sonntag aben ausgestrahlt wird, sagte der CSU-Chef, Steuersenkungen  führten immer dazu, dass "die Steuerquellen des Staates sprudelten".

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Als Vorbild nannte er Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). Dieser sei der letzte der die Einkommensteuer gesenkt habe und dadurch mehr Steuern für den Staat eingenommen habe. Deswegen so Seehofer wieter müssten, die Steuern nach der Wahl gesenkt werden. Die CSU werde keinesfalls in eine Koalition eintreten, die Steuererhöhungen vorsehe. Er selber wolle nicht nach Berlin wechseln, sondern Ministerpräsident in München bleiben.

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Das Interview wird am Sonntag, um 19.10 Uhr im ZDF ausgestrahlt.

Foto: Jörg Koch/ddp



Redaktion, 26.07.2009 11:01 | Kommentare (1)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (1)

insider, 19.08.2009 17:25
Die CSU schreit immer nach Steuersenkungen und weiß, dass das System "Fiskus" bereits weiter an noch mehr Steuern erheben zu wollen, arbeitet. Diejenigen, die glauben, der Abgeordnete im Parlament wisse, wie das Gesetzgebungsverfahren funktioniert, die sind einem großen Irrtum aufgesessen. Der Abgeordnete weiß im Grunde gar nichts von dem was da im Parlament gesetzgeberisch läuft. Heute wie damals macht die Regierung, die nicht Gesetzgeber ist, mit ihren Ministerien die Gesetze und der Abgeordnete segnet ab, was ihm der Fraktionsvorsitzende und / oder der Fraktionszwang verordnet, denn sonst ist er beim nächsten Wahlgang nicht mehr unter den Kandidaten. Das weiß auch Herr Seehofer. Dieser weiß aber auch, dass noch heute eine Reihe einfacher Gesetze, weil sie nicht dem Artikel 19 Abs. 1 GG genügen, ungültig sind. Dazu zählt z.B. das Umsatzsteuergesetz seit dem 01.01.2002. Seitdem dieses Gesetz die Grundrechte Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Person und Unverletzlichkeit der Wohnung ( Artikel 2.2 und 13 GG ) mit den §§ 26c und 27b UStG einschränken hilft, hätte das UStG dem Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG, dem sog. Zitiergebot genügen müssen. Tut es aber wohlweislich nicht. Ist doch das Erfüllen des Zitiergebotes ein signifikantes Zeichen von Unfreiheit. Alle Gesetze, in denen die Formulierung geschrieben steht, die Grundrechte werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt, dokumentieren eindrucksvoll Unfreiheit des Normadressaten, nämlich des Bürgers. Das BverfG hat nur eine einzige verfassungskonforme Entscheidung zum Zitiergebot getroffen, das war im Jahr 1953. Damals stand man noch unter der Beobachtung der Siegermächte, wollte nichts falsch machen. Doch hat man nicht die Protokolle des parlamentarischen Rates vernichtest, darin steht exakt geschrieben und nachlesbar, was der Verfassungsgeber mit dem Inhalt des Artikel 19 Abs. 1 GG gewollt hat. Nämlich eine Aushöhlung der Grundrechte durch den einfachen Gesetzgeber verhindern. Das einfachgesetzliche Einschränken der Grundrechte sollte zukünftig nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes die Ausnahme und nicht die Regel sein bzw. werden. Dr. Thomas Dehler ist mit dem Ausspruch überliefert, wir wollen diese Fessel des Gesetzgebers. Der Nazijurist v. Mangoldt, ebenfalls Mitglied des parlamentarischen Rates, wollte dieses sog. Zitiergebot unter allen Umständen verhindern. Verhindern konnte er es nicht aber die dann nach 1953 tätigen Bundesverfassungsrichter und v. Mangoldt wohl freundschaftlich verbundene Kommentatoren haben sein verfassungswidriges Ansinnen dann in die Tat umgesetzt. Was stört einen Juristen ein Gesetz, hat er doch die Macht des Amtes, sich einfach drüber hinweg zu setzen. Gleiches gilt für das Grundgesetz. Egal was da im Artikel 1 Abs. 3 GG, der sog. Leitnorm geschrieben steht. Also, wenn die CSU nach Steuersenkungen schreit und / oder diese verspricht, muss sie sich erst einmal mit den Vorschriften des Gesetzgebungsverfahren auf dem Boden des Grundgesetzes befassen, eindringlich und jeder einzelne, auch Frau Gerda Hasselfeldt, weiß sie noch nicht einmal, dass nicht die vollziehende Gewalt ( Regierung ) die Ungültigkeit eines Gesetzes ( hier: das UStG seit dem 01.01.2002 wegen des Dauerverstoßes gegen das Zitiergebot ) zu erkennen und zu befinden hat, sondern sie als Teil des Gesetzgebers Deutscher Bundestag hätte dieses im Gesetzgebungsverfahren erkennen und verhindern müssen. Längst ist der Gesetzgeber selbst gefordert, ungültige Gesetze aus dem Verkehr zu ziehen. Alles Dinge, mit der die CSU bereits jetzt genug zutun hätte, würde sie wissen, wo von sie redet, jetzt im Wahlkampf, der Zeit, in der man auf Stimmenfang geht.

Das hat alles so etwas wie das Märchen vom Rattenfänger in Hameln, nur das es hier wieder und wieder passiert und vor allen Dingen für den Bürger längst unbezahlbar geworden ist, die geschlossene Unfähigkeit des Parlamentarismus.



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