Experten für Parteienrecht hatten sogar mit einer Strafe von über 5 Millionen Euro gerchnet, während die FDP selbst von maximal 2,6 Millionen ausgegangen war.
Der 2003 verstorbene Jürgen Möllemann soll über 2 Millionen Euro an anonymen Großspenden aufgeteilt und über "Strohleute" auf Konten der NRW-FDP überwiesen haben. Da Spenden an Parteien nicht anonym bleiben solen und bis heute nicht klar ist, woher das Geld kommt, sieht das Parteiengesetz ein Strafe vom dreifachen Wert der anonymen Spende vor. Da die in der Bundestagsverwaltung beheimateten Parteikontrolleuer diesen Fall als besonders schweren Verstoss ansehen, kam es jetzt zu dem Strafbescheid von 4,34 Millionen Euro.
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Foto: M. Kappeler/ddp