Gestern diskutierte das Parlament erneut Entwürfe für eine Patientenverfügung. Durch die Verfügung sollen Patienten selbst entscheiden können, ob sie bei schwerer Krankheit weiter behandelt werden möchten. Dies ist häufig nicht der Fall, wenn Patienten sich nicht mehr selbst äußern können. Die Politik tut sich mit dem heiklen Thema schwer, geht es doch um Leben oder Tod und den freien Willen. Derzeit liegen im Bundestag drei unterschiedliche Gesetzentwürfe vor. Der weitestgehende Entwurf wurde unter Leitung von Wolfgang Bosbach (CDU) erarbeitet. Heir kann die Verfügung nur unter Hinzuziehung eines Arztes ausgestellt werden. SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker orientierte sich am stärksten am Patientenwillen. In Zweifelsfällen solle ein Betreuer eingreifen. Wolfgang Zöller von der CSU will auch mündliche Bekundungen als verbindlich anerkennen. Nun erfolgen weitere Anhörungen.
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Foto: ddp-News
Gestern diskutierte das Parlament erneut Entwürfe für eine Patientenverfügung. Durch die Verfügung sollen Patienten selbst entscheiden können, ob sie bei schwerer Krankheit weiter behandelt werden möchten. Dies ist häufig nicht der Fall, wenn Patienten sich nicht mehr selbst äußern können. Die Politik tut sich mit dem heiklen Thema schwer, geht es doch um Leben oder Tod und den freien Willen.