Laut dem Urteil darf die Bundesrepublik Deutschland den Vertrag von Lissabon ratifieren, da dieser nicht gegen das Grundgesetz verstösst.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Begleitgesetze zur Umsetzung des Vertragswerks vorher geändert werden. Damit ist klar, dass der Bundestag erneut über den Vertrag beraten und im begleitenden Gesetz die Mitspracheregelungen für Bundesrat und Bundestag verbessern muß.
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Mehr Welt Online der Frankfurter Rundschau und Bild.de
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