Kern des Gesetzentwurfs ist eine Quasi-Abschaffung der Überhangmandate. Dies hatte auch das Bundesverfassungsgericht der Politik aufgetragen, allerdings mit einer Frist bis 2011.
Die Union lehnt eine schnelle Änderung des Wahlrechts ab und verweist auf den Koalitionsvertrag. Parteienforscher erwarten, dass CDU und CSU bei der kommenden Wahl besonders von den Überhangmandaten profitieren könnten. Bei der Wahl 2005 hatte noch die SPD noch stark von der Regelung profitiert.
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Foto: Michael Gottschalk/ddp