Experten der Union hatten sich für alternative Gesetzentwürfe ausgesprochen, die verschiedene Stufen zwingender Beratungspflichten vorsahen. Eine Gruppe hatte sich auch gegen eine Regelung ausgesprochen. Die Deutsche Hospizstiftung kritisiert die nun getroffene Regelung und forderte eine Beratungspflicht. Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, bemängelt die Entscheidung. Sie berge die Gefahr, einen Automatismus in Gang zu setzen. Der Schwerpunkt liege zu stark auf der Selbstbestimmung des Patienten. Er forderte im Ernstfall genau zu prüfen, ob die Verfügung dem aktuellen Willen des Patienten entspreche und der Krankheitssituation gerecht werde.
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Foto: Steffi Loos/ddp