Außerdem soll das Bundesinnenministerium ermächtigt werden, Verordnungen zur elektronischen oder biometrischen Sicherung von Waffenschränken zu erlassen.
Mit Großkaliberwaffen soll künftig erst ab einem Alter von 18 Jahren geschossen werden dürfen und bis 2012 ein nationales Waffenregister aufgebaut werden. Beim Amoklauf von Winnenden kam der jugendliche Täter an Waffe und Munition, da der Vater diese nicht ordungsgemäß aufbewahrt hatte.
Dazu ein Bericht auf Tagesschau.de
Foto: Nigel Treblin/ddp