Der Bund darf demnach ab 2016 nur noch 0,35 prozent des BIP als Schulden aufnehmen. Die Bundesländer dürfen ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr machen. Dies geht einigen zu weit und da das Gesetz noch durch den Bundesrat muss, haben schon einige Länder Nachbesserungen gefordert.
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Foto: Rainer Sturm/pixelio