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19.05.2013
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Sterbehilfe wegen drohender Erblindung
Weitere Themen: International, Justiz, Kultur


Foto: Stefanie Bernecker/Pfinztal/pixelio.de

Wie kurz die »schiefe Bahn« ist, auf die man sich begibt, wenn Sterbehilfe erleichtert, und womöglich legalisiert wird, zeigt ein Fall aus Belgien. Dort ist die Beihilfe zum Suizid seit 2002 straffrei – und zwar nicht nur bei körperlichen Schmerzen, sondern auch bei psychischen Problemen. Ein taubes Zwillingspaar, das zu erblinden drohte, fiel dieser Regelung im Dezember zum Opfer.

Die beiden 45 Jahre alten Männer litten nicht unter Schmerzen, sondern hatten Angst davor, im Falle einer Erblindung nicht mehr miteinander kommunizieren zu können. Deshalb hatte ihnen ihr Arzt »unerträgliches psychisches Leiden« attestiert, was für Helfer notwendig ist, um straffrei aus der Aktion herauszukommen. Der Fall sei einzigartig in Belgien, meint der Sterbehelfer – ein Arzt –, doch vollkommen legal.

Dass Taubblindheit nicht zum Verlust der Kommunikationsfähigkeit führt, hat die amerikanische Schriftstellerin Helen Keller bewiesen. Sie wurde 88 Jahre alt.

 

Mehr dazu auf bild.de

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Redaktion (oe), 15.01.2013 11:41 | Kommentare (8)




 
  Kommentare (8)

ein Behinderter, 29.01.2013 12:27
Einerseits wird man hilflos alleine gelassen und das oftmals sogar von der eigenen Familie und von KK, RK oder anderen Institutionen wird alles was man beantragt abgelehnt, Anwälte helfen einem nicht weil gar nichts zu verdienen ist und ohne kann man vieles nicht erstreiten.
Andererseits wird man gezwungen dieses hilflose, erzwungene Leben weiter dahin zu vegetieren und irgendwo im Keller dahin zu siechen.

Tschuldigung, aber das wäre für mich auch ein Grund auszurasten, aber wie üblich ist das jedem Sch...egal dem nichts wehtut und verstehen kann man das sowieso nur als selber Betroffener!


Irene, 24.01.2013 11:36
wie oft haben denn Befuerworter der Sterbehilfe einen Sterbenden begleitet?
Wissen sie wovon sie reden.


Kalle, 16.01.2013 10:30
@Peter
Missbrauchsanfällig ist fast alles. Darum aber Menschen zum Leben zu zwingen, wenn sie dieses nicht mehr aushalten, finde ich inhuman.
Dass alte Menschen in Holland schon Angst haben, ins Krankenhaus zu kommen, halte ich für eine Behauptung zum Zwecke der Dramaturgie.


Freigeist, 16.01.2013 00:42
Von solche einer Regelung ist z.B. bei der DGHS nie die Rede gewesen. Auch bei Demenz erfolgt eine Ablehnung der Sterbehilfe. Es geht um Selbstbestimmung im Falle von medizinischer Aussichtslosigkeit, wenn das Leben ohnehin bald zum Ende kommt.

Joe, 15.01.2013 23:51
"fiel dieser Regelung [...] zum Opfer." Wenn ich das schon lese! Ja geht's denn noch?? Das klingt ja gerade so, als wären die beiden Herren ermordet worden. Die beiden haben das nun mal so für sich entschieden, und auch die Familie hat diese Entscheidung mitgetragen. Was also soll bitte die Formulierung "zum Opfer fallen"?? Und es ist vollkommen richtig so, dass Menschen diese Entscheidung selbst überlassen wird. Man kann nur hoffen, dass unsere Regierung sich eines Tages ein Beispiel daran nehmen wird. Niemand kann für irgendjemanden entscheiden, wann ein Leben noch lebenswert ist, das kann nur der Betroffene selbst. Also sollte diesem auch die alleinige Entscheidungsgewalt obliegen.

klaus, 15.01.2013 18:01
Ich denke gerade darüber nach, wie man so lebt, wenn man taub und blind ist. Grauenhafte Vorstellung.

Peter, 15.01.2013 12:30
Weil die Schwelle nicht mehr so hoch ist, dass nicht mehr Sie, sondern jemand anders für Sie entscheiden würde, ob das Leben durch Menschen beendet werden soll oder nicht.
So wie es z.Z. in holländischen Krankenhäusern der Fall ist. Alte Menschen haben jetzt schon angst in Krankenhaus zu kommen.


Alex, 15.01.2013 12:27
Tut mir leid, ich sehe das genauso wie Rainer! Falls damit kein Schindluder getrieben wird (Organhandel?) dann ist es unmoralisch gegen den Willen des Leidenden zu handeln! Entmündigt werden wir in unserem System schon genug.


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