Das Ehegattensplitting bleibt heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten. Einen Antrag von SPD und Grünen, das Splitting auf homosexuelle Paare auszudehnen, lehnte der Bundestag am Donnerstag ab.
Das Bundesfinanzministerium wies den Vorstoß unter Hinweis auf eine noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück. Der Richterspruch wird für 2013 erwartet.
Mehr dazu auf zeit.de
Das Ehegattensplitting bleibt heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten. Einen Antrag von SPD und Grünen, das Splitting auf homosexuelle Paare auszudehnen, lehnte der Bundestag am Donnerstag ab.
Das Bundesfinanzministerium wies den Vorstoß unter Hinweis auf eine noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück. Der Richterspruch wird für 2013 erwartet.
Mehr dazu auf zeit.de