Deutschland kann Bankenaufsicht nicht ohne ordentlichen Bundestagsbeschluss an die EZB abtreten. Wissenschaftlicher Dienst des Parlaments schließt einfache Übertragung per EU-Verordnung aus.
Einem Bericht der FAZ zufolge kann nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages die deutsche Bankenaufsicht nicht ohne ordentliche Zustimmung des deutschen Parlaments an die Europäische Zentralbank (EZB) abgetreten werden. Damit wird den Plänen der Europäischen Kommission, über die Köpfe der Mitgliedsstaaten hinweg eine Bankenunion einzuführen, ein erheblicher Dämpfer erteilt.
Da es sich um eine erhebliche Übertragung von Hoheitsrechten an eine demokratisch nicht gebundene Institution handele, müsse die Abtretung nach dem Grundgesetz in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgen, urteilt der Wissenschaftliche Dienst. Hierzu wäre auch eine Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
Die deutsche Bankenaufsicht BaFin ist noch relativ neu. Eventuelle Vorteile einer europäischen Bankenaufsicht im Zuge der Bankenunion sind daher noch gar nicht abzusehen. Außerdem stellen Beobachter die Eignung der EZB als Aufsichtsinstanz in Frage. »Das Letztentscheidungsrecht in geld- und aufsichtspolitischen Belangen darf nicht beim selben Entscheidungsgremium liegen«, heißt es sogar in einem Entschließungsantrag (PDF) der Koalitionsfraktionen.
(go)
Deutschland kann Bankenaufsicht nicht ohne ordentlichen Bundestagsbeschluss an die EZB abtreten. Wissenschaftlicher Dienst des Parlaments schließt einfache Übertragung per EU-Verordnung aus.
Einem Bericht der FAZ zufolge kann nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages die deutsche Bankenaufsicht nicht ohne ordentliche Zustimmung des deutschen Parlaments an die Europäische Zentralbank (EZB) abgetreten werden. Damit wird den Plänen der Europäischen Kommission, über die Köpfe der Mitgliedsstaaten hinweg eine Bankenunion einzuführen, ein erheblicher Dämpfer erteilt.
Da es sich um eine erhebliche Übertragung von Hoheitsrechten an eine demokratisch nicht gebundene Institution handele, müsse die Abtretung nach dem Grundgesetz in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgen, urteilt der Wissenschaftliche Dienst. Hierzu wäre auch eine Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
Die deutsche Bankenaufsicht BaFin ist noch relativ neu. Eventuelle Vorteile einer europäischen Bankenaufsicht im Zuge der Bankenunion sind daher noch gar nicht abzusehen. Außerdem stellen Beobachter die Eignung der EZB als Aufsichtsinstanz in Frage. »Das Letztentscheidungsrecht in geld- und aufsichtspolitischen Belangen darf nicht beim selben Entscheidungsgremium liegen«, heißt es sogar in einem Entschließungsantrag (PDF) der Koalitionsfraktionen.
(go)