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19.05.2013
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Expertenanhörung: Betreuungsgeld schafft Gestaltungsfreiheit
Weitere Themen: Familie


Anhörung zum Betreuungsgeld am 14.09.2012 im Bundesfamilienausschuß

Das Betreuungsgeld ist verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Zu diesem Ergebnis kommt der Jurist Prof. Dr. Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, einer von elf Experten der öffentlichen Betreuungsgeld-Anhörung des Familienausschusses. Durch das Betreuungsgeld werde eine Rechtslage geschaffen, in der nicht mehr nur außerfamiliäre Betreuungseinrichtungen, sondern nun auch innerfamiliäre Betreuungsformen staatlich unterstützt würden. Dies gebe den Familien mehr Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die Betreuung ihrer Kleinkinder.

Das Betreuungsgeld sei zudem bereits 2008 durch die damalige Bundesregierung „in ein politisches Junktim zur umfangreichen Förderungen der Kinderbetreuungseinrichtungen“ gestellt worden und keine isolierte Maßnahme, wie von vielen Betreuungsgeld-Gegner fälschlich behauptet, so Kluth.

Seine Kollegen Prof. Dr. Ute Sacksofsky von der Goethe Universität in Frankfurt am Main und Prof. Dr. Joachim Wieland von der deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer widersprachen dieser Auffassung. Es dürfe keine Kompensationszahlung geben, staatliche Einrichtungen nicht in Anspruch zu nehmen. Vor allem deshalb nicht, weil Eltern für den Besuch ihrer Kinder in einer Kinderkrippe zahlen müßten. Prof. Kluth verwies dagegen darauf, daß der Elternbeitrag weit unter den eigentlichen Kosten eines Krippenplatzes liegen würde. Den Hauptanteil trage der Staat.

Birgit Kelle, Vorsitzende des Vereins „Frau 200plus“, verwies auf das Bundesverfassungsgericht, das schon mehrfach staatliche Neutralität in der Kinderbetreuung gefordert habe. Der Staat fördere aber bislang ausschließlich die außerfamiliäre Betreuung. Die Einführung eines Betreuungsgeldes wäre ein wichtiger Schritt zur geforderten Neutralität.

Holger Bonin, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim und Axel Plünnecke, Institut der deutschen Wirtschaft in Köln, sprachen sich aus ökonomischen Erwägungen gegen die Einführung eines Betreuungsgeldes aus. Das Betreuungsgeld sei ein „Kostenrisiko für die öffentlichen Haushalte“, kritisierten die Wirtschaftsforscher.

Mehrere Sachverständige warnten vor negativen Folgen zu früher und zu langer Krippenbetreuung. Dr. Rainer Böhm, Leitender Arzt am Sozialpädiatrischen Zentrum in Bielefeld, belegte anhand verschiedener Studien die enorme Streßbelastung kleiner Kinder in früher außerhäuslicher Gruppenbetreuung, die auch bei sehr guter Qualität der Betreuung signifikant sei. Prof. Dr. Johannes Schroeter, Landesvorsitzender des Familienbundes der Katholiken in Bayern, kritisierte die oft wiederholte Behauptung, Kinder würden durch das Betreuungsgeld von frühkindlicher Bildung ferngehalten. Frühkindliche Bildung wie der Spracherwerb finde zuerst und in erster Linie im Elternhaus statt. Deshalb sei die Einführung eines Betreuungsgeldes sehr sinnvoll.


Lesen Sie hier alle Stellungnahmen der elf Sachverständigen.

Hier gelangen Sie zum Video der Anhörung.

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Redaktion FreieWelt.net, 17.09.2012 11:57 | Kommentare (0)




 
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