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21.05.2013
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Unbegrenzter Rettungsschirm ESM jetzt begrenzt
Weitere Themen: Finanzkrisen, Justiz


Thomas Wieck / dapd

Der massive Widerstand gegen den ESM hatte in seinen wesentlichen Punkten Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht deckelt den zuvor unbegrenzten Handlungsspielraum des ESM für Deutschland auf 190 Milliarden Euro. Nur unter diesem Vorbehalt, der völkerrechtlich verbindlich sein muss, darf der ESM ratifiziert werden.

Erhöhungen über 190 Milliarden Euro hinaus bedürfen der Zustimmung des Bundestages, so dass an dieser Stelle die Rechte der Bürger wieder gesichert sind.

Dazu erklärte Beatrix von Storch von der Zivilen Koalition e.V.: »Dank der heutigen Entscheidung zum ESM ist eines klar: Das Drama um den ESM geht heute in die zweiten Phase, denn die Erfahrung hat uns gezeigt, dass die EU-Oligarchen und die Mehrheit unserer Abgeordneten nicht von ihren Zielen abrücken werden, weiter mit ihrer Salami-Taktik die Bürgerrechte zu begrenzen und unsere Souveränität immer weiter aufgeben zu wollen. Es wird die Aufgabe der Bürger in Deutschland und Europa sein, dieses zu verhindern.«

Der ESM ist nach dem Urteilsspruch aus Karlsruhe außerdem kündbar, die Immunitäten der Verantwortlichen und die Geheimhaltung aller Entscheidungen (Art. 32 Absatz 5, 34 und 35 Absatz 1 ESM-Vertrag) sind gekappt. Der ESM ist so, wie er angelegt wurde, nicht mehr funktionsfähig.

 

(oe)

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Redaktion, 12.09.2012 11:12 | Kommentare (5)




 
  Kommentare (5)

Petra, 13.09.2012 07:34
Wenn Merkel und Schäuble mehr als 190 Milliarden für die Euro-Idiotie haben wollen, werden das die Bundestagslakaien abnicken.

siebenberger, 12.09.2012 23:54
Interessant:\r\n"Die Regelung des Art. 4 Abs. 8 ESMV, wonach sämtliche Stimmrechte eines \r\nMitgliedstaates ausgesetzt werden, wenn dieser seinen \r\nEinzahlungspflichten gegenüber dem ESM nicht vollumfänglich nachkommt, \r\nist zwar im Hinblick auf ihre potentiell weitreichenden Folgen unter dem \r\nGesichtspunkt der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung nicht \r\nunproblematisch,.....Die Regelung verletzt die \r\nhaushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages jedoch nicht, \r\nweil dieser dafür Sorge tragen kann und muss, dass es nicht zu einer \r\nAussetzung der deutschen Stimmrechte kommt."\r\nKlar, so eine Situation kann in Deutschland nicht eintreten(Ausschlussklausel?). Denn dann hätte Bundestag, Bundesrat und deutscher Guverneur nichts mehr zu sagen. Interessant wird sein, wer die Direktoren sein werden: wahrscheinlich wieder Goldman-Sachs-Bänker welche das eigentliche Sagen haben. Oder täusche ich mich?

hvo, 12.09.2012 20:00
Gauck darf so nicht unterschreiben, da zuerst die laschen Vorbehalte aus Karlsruhe in den Vertrag eingeführt sein müssen.

Bürger, 12.09.2012 14:32
Was mir nicht klar ist: Darf Gauck nun trotz der Vorbehalte unterschreiben?? Tritt nicht nach der Unterschrift der ursprüngliche ESM in Kraft? Er soll doch schon am 8. Oktober die "Arbeit" aufnehmen. Trotz der Vorbehalte, die das Gericht angemahnt hat?

J.S., 12.09.2012 13:54
@ Karin Weber

Der Wolf wirft seinen Schafspelz ab. Oder anders: Der Schafspelz ist die Demokratie und die Volksmacht. Was nun sichtbar wird, ist etwas, was nie abgeschafft, nur verhüllt wurde: Diktatur und Feudalismus, Besitzende und Leibeigene, die Herrschaft und Dekadenz einer Willkür-Elite auf dem Rücken der Masse, ... . Mein Soziologieprofessor stellte einmal diese Frage in den Raum: "Haben wir wirklich Demokratie, so wie wir sie sehen oder bestehen vielleicht immer noch alte Systeme wie der Feudalismus." Ich sagte ihm nach der Vorlesung die Antwort.



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