Aus einem Gutachten, das der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages erstellt hat, geht hervor, dass das ESM-Gesetz verfassungswidrig ist. Es wurde auf Anforderung der Linksfraktion im Bundestag erstellt und liegt der Neuen Osnabrücker Zeitung vor. Die Gutachter sehen durch die Regelungen im ESM-Gesetz das Haushaltsrecht des Bundestages verletzt.
Es sei geeignet, die »Legitimation von Staatsgewalt und deren Ausübung durch Fesselung des Haushaltsgesetzgebers infolge von Verbindlichkeiten aus internationalen Übereinkünften praktisch zu entleeren«.
Laut Vertrag haftet Deutschland mit 190 Milliarden Euro für die durch die ESM-Behörde eingegangenen Verbindlichkeiten. Da aber jeder Einzahler verpflichtet ist, frisches Geld in unbegrenzter Höhe nachzuschließen, wenn erforderlich, lässt sich das Haftungsrisiko nicht mehr genau beziffern.
Mehr dazu auf noz.de
(oe)
Aus einem Gutachten, das der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages erstellt hat, geht hervor, dass das ESM-Gesetz verfassungswidrig ist. Es wurde auf Anforderung der Linksfraktion im Bundestag erstellt und liegt der Neuen Osnabrücker Zeitung vor. Die Gutachter sehen durch die Regelungen im ESM-Gesetz das Haushaltsrecht des Bundestages verletzt.
Es sei geeignet, die »Legitimation von Staatsgewalt und deren Ausübung durch Fesselung des Haushaltsgesetzgebers infolge von Verbindlichkeiten aus internationalen Übereinkünften praktisch zu entleeren«.
Laut Vertrag haftet Deutschland mit 190 Milliarden Euro für die durch die ESM-Behörde eingegangenen Verbindlichkeiten. Da aber jeder Einzahler verpflichtet ist, frisches Geld in unbegrenzter Höhe nachzuschließen, wenn erforderlich, lässt sich das Haftungsrisiko nicht mehr genau beziffern.
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