Die Bundeswehr darf künftig Terrorattacken im deutschen Luftraum mit Waffengewalt abwehren. Ein entsprechendes Urteil hat heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gefällt.
2006 waren Deutschlands höchste Richter noch zu einem gegenteiligen Votum gelangt. Der Abschuss entführter Passagiermaschinen bleibt jedoch auch künftig verboten, ebenso die Bekämpfung von Gefahren, die "aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen".
Die Gefahrenabwehr durch die Bundeswehr ist laut Richterspruch nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes".
Mehr dazu auf spiegel.de
Die Bundeswehr darf künftig Terrorattacken im deutschen Luftraum mit Waffengewalt abwehren. Ein entsprechendes Urteil hat heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gefällt.
2006 waren Deutschlands höchste Richter noch zu einem gegenteiligen Votum gelangt. Der Abschuss entführter Passagiermaschinen bleibt jedoch auch künftig verboten, ebenso die Bekämpfung von Gefahren, die "aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen".
Die Gefahrenabwehr durch die Bundeswehr ist laut Richterspruch nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes".
Mehr dazu auf spiegel.de