Ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz verfassungswidrig? Das glaubt zumindest der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie unter Berufung auf ein Gutachten des Staatsrechtlers Gerrit Manssen und zieht jetzt vor Gericht. Begründung: Mit Sonderabgaben wie der EEG-Umlage dürfe der Staat nicht öffentliche Ausgaben finanzieren.
Manssen verweist auf den »Kohlepfennig«, der 1994 vom Bundesverfassungsgericht für illegal erklärt wurde. Ähnlich verhalte es sich mit der EEG-Umlage. Sollte die Klage Erfolg haben, müsste für die »Energiewende« eine komplett neue Finanzierungsgrundlage geschaffen werden.
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(oe)
Ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz verfassungswidrig? Das glaubt zumindest der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie unter Berufung auf ein Gutachten des Staatsrechtlers Gerrit Manssen und zieht jetzt vor Gericht. Begründung: Mit Sonderabgaben wie der EEG-Umlage dürfe der Staat nicht öffentliche Ausgaben finanzieren.
Manssen verweist auf den »Kohlepfennig«, der 1994 vom Bundesverfassungsgericht für illegal erklärt wurde. Ähnlich verhalte es sich mit der EEG-Umlage. Sollte die Klage Erfolg haben, müsste für die »Energiewende« eine komplett neue Finanzierungsgrundlage geschaffen werden.
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