Das Aktionsbündnis Direkte Demokratie ruft auf zur Demonstration gegen den ESM am 8. September in Karlsruhe. Die Demo, die anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgehalten wird, richtet sich gegen die durch den ESM hervorgerufene Gefahr für das Haushaltsrecht des Parlaments, für die Gewaltenteilung und letztlich auch für die Demokratie.
Im Aufruf des Aktionsbündnisses heißt es: »Der ESM ist ein Verbrechen gegen die Idee der Aufklärung, der Bürgergesellschaft und der Demokratie. Es ist ein unfassbarer Skandal, dass die Bundesregierung und der Bundestag in gröbster Missachtung ihrer Treue- und Sorgfaltspflichten gegenüber den Bürgern dieses Monstrum beschlossen haben. Unsere letzte Hoffnung, dass der Wahnsinn des ESM nicht Wirklichkeit wird, liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es ist evident, dass der ESM weder mit nationalen noch internationalen noch den natürlichen Grund- und Menschenrechten vereinbar ist. Allein durch gröbste Rechtsbeugung könnte der ESM das BVerfG passieren.«
Mehr dazu auf eurodemostuttgart.wordpress.com
(oe)
Das Aktionsbündnis Direkte Demokratie ruft auf zur Demonstration gegen den ESM am 8. September in Karlsruhe. Die Demo, die anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgehalten wird, richtet sich gegen die durch den ESM hervorgerufene Gefahr für das Haushaltsrecht des Parlaments, für die Gewaltenteilung und letztlich auch für die Demokratie.
Im Aufruf des Aktionsbündnisses heißt es: »Der ESM ist ein Verbrechen gegen die Idee der Aufklärung, der Bürgergesellschaft und der Demokratie. Es ist ein unfassbarer Skandal, dass die Bundesregierung und der Bundestag in gröbster Missachtung ihrer Treue- und Sorgfaltspflichten gegenüber den Bürgern dieses Monstrum beschlossen haben. Unsere letzte Hoffnung, dass der Wahnsinn des ESM nicht Wirklichkeit wird, liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es ist evident, dass der ESM weder mit nationalen noch internationalen noch den natürlichen Grund- und Menschenrechten vereinbar ist. Allein durch gröbste Rechtsbeugung könnte der ESM das BVerfG passieren.«
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