Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die bisherigen Versorgungssätze für Asylbewerber als zu niedrig definiert. Diese erhalten bisher monatlich 225 Euro an Barmitteln. Laut Urteil sollen Asylbewerber in Zukunft ähnlich wie Hartz-IV-Empfänger versorgt werden. Der Hartz-IV-Regelsatz liegt zur Zeit bei 364 Euro.
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