Möchte eine Tagesmutter mehrere Kinder in ihrer Wohnung betreuen, ist sie auf die Zustimmung der Nachbarn angewiesen. Der Bundesgerichtshof verwies in seinem Urteil (AZ: V ZR 204/11) darauf, dass bezahlte Kinderbetreuung ein Gewerbe darstelle. Darum müssten die Hausgemeinschaft mit Dreiviertel-Mehrheit oder der Verwalter ihre Zustimmung erteilen.
In Deutschland werden 124.000 Kinder von Tagesmüttern oder Tagesvätern betreut.
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Möchte eine Tagesmutter mehrere Kinder in ihrer Wohnung betreuen, ist sie auf die Zustimmung der Nachbarn angewiesen. Der Bundesgerichtshof verwies in seinem Urteil (AZ: V ZR 204/11) darauf, dass bezahlte Kinderbetreuung ein Gewerbe darstelle. Darum müssten die Hausgemeinschaft mit Dreiviertel-Mehrheit oder der Verwalter ihre Zustimmung erteilen.
In Deutschland werden 124.000 Kinder von Tagesmüttern oder Tagesvätern betreut.
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