Die Einführung von PraenaTest der Firma LifeCodexx stößt weiterhin auf heftige Kritik. Mit PraenaTest kann durch eine Blutuntersuchung werdender Mütter festgestellt werden, ob beim ungeborenen Kind das Chromosom 21 drei- anstatt wie normal zweimal vorliegt (Trisomie 21).
Bereits letzte Woche hatte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, von »Selektion von Menschen mit Down-Syndrom« gesprochen und den Test als »illegal« bezeichnet. Jetzt hat auch der Bonner Rechtswissenschaftler Klaus Ferdinand Gärditz in einem Gutachten festgestellt, dass das Verfahren unzulässig ist, weil Trisomie 21 nicht heilbar ist und die vorgeburtliche Diagnose in keinem Fall eine Therapie zur Folge haben kann.
Mehr dazu auf augsburger-allgemeine.de
(oe)
Die Einführung von PraenaTest der Firma LifeCodexx stößt weiterhin auf heftige Kritik. Mit PraenaTest kann durch eine Blutuntersuchung werdender Mütter festgestellt werden, ob beim ungeborenen Kind das Chromosom 21 drei- anstatt wie normal zweimal vorliegt (Trisomie 21).
Bereits letzte Woche hatte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, von »Selektion von Menschen mit Down-Syndrom« gesprochen und den Test als »illegal« bezeichnet. Jetzt hat auch der Bonner Rechtswissenschaftler Klaus Ferdinand Gärditz in einem Gutachten festgestellt, dass das Verfahren unzulässig ist, weil Trisomie 21 nicht heilbar ist und die vorgeburtliche Diagnose in keinem Fall eine Therapie zur Folge haben kann.
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