Patrick Sensburg (CDU), Abgeordneter des Deutschen Bundestages

»Wertentscheidung zugunsten des Lebens«

Patrick Sensburg (CDU) will ein Verbot der Beihilfe zum Suizid. Er argumentiert: Das entspricht dem Rechtsempfinden der Bevölkerung. In Ausnahmefällen soll Straffreiheit möglich sein.

Foto: Patrick Sensburg
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FreieWelt.net: Warum sehen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ausgerechnet jetzt die Notwendigkeit, die Materie Sterbehilfe zu regeln?

Patrick Sensburg: Schon in der letzten Legislaturperiode begann die Diskussion um eine gesetzliche Regelung der Suizidassistenz. Auslöser war der Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold, der sich selbst angezeigt hatte, weil er mehrfach Suizidbeihilfe geleistet hat. Sein Ziel war festgestellt zu bekommen, dass Sterbehilfe derzeit nicht verboten sei. Die Gerichte kamen genau zu diesem Ergebnis, dass Suizidbeihilfe nach deutschem Recht derzeit gar nicht geregelt ist und damit erlaubt ist.

Interessanterweise sind 93 Prozent der Bürger der Ansicht, es wäre verboten, Suizidbeihilfe zu leisten. Recht und Rechtsempfinden klaffen in dieser Frage also weit auseinander. Wir nehmen die Ansätze aus der letzten Legislaturperiode wieder auf und versuchen, Rechtsgefühl und tatsächliche rechtliche Regelung wieder zusammenzubringen. Wie bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) stammen die Gesetzesentwürfe hier nicht von der Regierung, sondern von einzelnen Gruppen fraktionsübergreifender Abgeordneter.

FreieWelt.net: Sie haben sich – zusammen mit Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe und unterstützt von knapp vierzig weiteren Abgeordneten – mit einem eigenen Gesetzentwurf an der Diskussion beteiligt. Können Sie mir erklären, wie es dazu gekommen ist?

Patrick Sensburg: Das ist ein Prozess, der sich über mehrere Monate hinweg entwickelt hat. Die Abgeordneten, die unseren Vorschlag unterstützen, haben sehr schnell erkannt, dass es sehr schwer ist, ein Gesetz zu formulieren, das Sterbehilfe rechtlich fassen kann. Es war anfangs von der einen oder anderen Gruppe gewünscht, in den Fällen von großem Leiden und unheilbarer Krankheit und Schmerzen in der letzten Lebensphase Suizidassistenz zu ermöglichen. Aber alle Versuche, die in dieser Richtung unternommen worden sind, sind gescheitert.

Im Grunde haben alle anderen Entwürfe dieses Feld, diese wenigen Fälle von unheilbaren Krankheiten mit großen Schmerzen und in der letzten Lebensphase kurz vor dem Tod gar nicht geregelt. Da wurde zuerst versucht, Krankheitslisten zu definieren, doch davon hat man zu Recht Abstand genommen, weil sich Krankheiten beim Patienten unterschiedlich auswirken. Dann hat man versucht, die Entscheidung einer Kommission von Ärzten und Angehörigen zu überlassen. Aber damit entscheidet gerade nicht der Einzelne über sein Leben, sondern eine Kommission sagt, wann Leben nicht mehr lebenswert ist und wann noch. Das fände ich ganz schlimm.

Im Endeffekt ist es als Gesetzgeber nur möglich, Suizidbeihilfe freizugeben oder grundsätzlich zu verbieten. Alle Zwischenschritte sind nach meiner Meinung sehr schwer regelbar. Wir haben uns deshalb für ein grundsätzliches Verbot entschieden, weil der Staat in Gesetzen eine allgemeine Wertentscheidung treffen muss. Und die Wertentscheidung fällt zugunsten des Schutzes des Lebens aus, was bedeutet, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, jemandem bei seiner Selbsttötung zu helfen.

FreieWelt.net: Sie denken also, dass diese Regelung konform mit dem Rechtsgefühl der Bevölkerung ist?

Patrick Sensburg: Das spiegelt sich ganz traditionell im Bewusstsein der Menschen wider. Wir alle haben in unserem Werteempfinden, dass man einem kranken, leidenden Menschen helfen muss, und nicht, dass man ihm ein Mittel an die Hand gibt, mit dem er sich töten kann. Und wenn doch, dann muss eine Extremsituation vorliegen, in der sich der Einzelne über die gesellschaftliche Norm hinwegsetzt, weil die Situation eben so extrem ist. Wenn wir jetzt aber dieses Verhalten für normal erklären, dann brechen wir mit einem uralten Rechtsempfinden und auch ein ethisches Tabu.

In Deutschland gibt es eine sehr überschaubare Zahl an Fällen im Jahr, bei denen kein Schmerzmittel hilft, wo die Lage aussichtslos ist und wo das Sterben mit großem Leiden einhergeht. Wenn der Gesetzgeber nun aber die Ausnahme zur Regel macht und Sterbehilfe in allen auch sonstigen Fällen erlaubt, wäre das fatal. Unsere grundsätzliche Wertentscheidung ist, dass Suizidbeihilfe verboten sein soll. Wenn aber ein Angehöriger der Meinung ist, dass eine Extremsituation vorliegt, dann muss er gemeinsam mit dem Arzt das Risiko auch einer gerichtlichen Überprüfung auf sich nehmen. Meiner Meinung nach wird ihn dann kein Gericht verurteilen, wenn es sich wirklich um eine derartige Ausnahmesituation handelt. Das ist auch der Ziel des Gesetzentwurfs: Die Suizidbeihilfe kann unter bestimmten Umständen ausnahmsweise entschuldigt werden. Mir scheint, dass es manchen Gesetzesentwürfen aber um die grundsätzliche Freigabe der Sterbehilfe geht.

FreieWelt.net: In der letzten Legislaturperiode ist das Argument der Rechtfertigung schon einmal gefallen, und zwar als Begründung für den Vorschlag, die Materie überhaupt nicht zu regeln. Aber Sie wählen offenbar den gegenteiligen Weg, um dasselbe Ergebnis zu erzielen …

Patrick Sensburg: Wir haben drei Stufen im Strafrecht: den Tatbestand, also jemanden getötet oder dabei geholfen zu haben; die Rechtfertigung, also Gründe, die es wie Notwehr legitim erscheinen lassen; und die Schuldebene, also die persönliche Vorwerfbarkeit, die zum Beispiel ja auch bei Kindern entfällt.

Wenn ein Familienangehöriger, der zuhause im Sterben liegt und große Schmerzen hat, leidet, und die Angehörigen auf seine Bitte ein Mittel geben, dann ist das tatbestandlich eine nicht zu rechtfertigende Suizidbeihilfe. Allerdings wird ein Gericht unter Umständen entscheiden, dass die Tat nicht vorwerfbar ist. Das ändert aber nichts an der Grundsatzentscheidung, die der Staat trifft: dass Suizidbeihilfe verboten ist, dass jemand, der sich über die Norm hinwegsetzt, sich entsprechend rechtfertigen muss, und dass er, wenn er sie richtig bewertet hat, auch entschuldet werden kann. Die Hilfe beim Selbstmord ist damit aber nicht grundsätzlich erlaubt, sondern verboten.

FreieWelt.net: Welche Wertentscheidung steht hinter den konkurrierenden Gesetzentwürfen?

Patrick Sensburg: Zwei Entwürfe heben sehr stark darauf ab, dass Suizidbeihilfe unabhängig von Krankheit grundsätzlich erlaubt sein soll. Stellen Sie sich einen Zwanzigjährigen vor, den seine erste große Liebe verlässt. Der muss im Extremfall eine Beratung durchlaufen, aber er kann, wenn er sich ausreichend gescheitert fühlt, Suizidassistenz in Anspruch nehmen. Hier besteht die Wertentscheidung also darin, dass man nicht etwa Unterstützung in seelischen Notlagen und Hilfe zur Linderung seines Leidens bekommt, sondern Hilfe zum Selbstmord.

FreieWelt.net: Ihr Problem ist doch, dass Sie in der Minderheit sind. Unter allen vier Anträgen hat Ihrer die geringste Zahl an Unterstützern insgesamt und auch weniger als Brands Entwurf, der aus Ihrer eigenen Partei stammt. Könnte es sein, dass sich die Wertekoordinaten schon längst verschoben haben?

Patrick Sensburg: Richtig, wir haben bis jetzt die wenigsten Unterstützer. Aber gerade die erste Debatte im Bundestag hat viele Abgeordnete sich zum ersten Mal intensiv mit den Entwürfen beschäftigen lassen. In dieser Phase der Meinungsbildung unter den Abgeordneten kann ich mir vorstellen, dass wir Unterstützer hinzugewinnen.

Als wir den Entwurf vorgelegt haben, gab es zuerst viel Kritik. Doch nach ein paar Wochen wurde das Feedback immer positiver. Es sieht so aus, als würden viele erst langsam begreifen, dass wir für den Ausbau der Palliativmedizin sind, dass wir niemanden mit Apparaten endlos am Leben erhalten wollen und dass wir die Gabe von Schmerzmitteln nicht ablehnen, auch wenn dies zum schnelleren Tode führen kann.

FreieWelt.net: Die Entwürfe von Künast und Hintze stehen Ihrer Meinung nach außerhalb jeder Diskussion. Was kritisieren Sie am Entwurf von Brand?

Patrick Sensburg: Der Brand-Antrag geht von den richtigen Voraussetzungen aus, schränkt aber viel zu wenig ein. Er schränkt eigentlich nur den organisierten Bereich ein, der nicht einmal klar umrissen ist. Wann ist denn etwas „organisiert“? Wann ist es auf Wiederholung angelegt? Wann ist mehrmals? Vielleicht vier, fünf, sechs Mal? Aber ist nicht schon das einzelne Leben das Schutzgut? Warum erst das vierte, fünfte oder sechste Leben? Wenn ein Arzt einmal Suizidbeihilfe leistet, dann geht er straffrei aus. Aber was, wenn er es häufiger tut? Wo liegt die Grenze zum Bereich des Strafbaren? Und für welchen Zeitraum gilt das? Für ein Jahr, für zehn Jahre? Ich glaube, dass das eine Tatbestandsvoraussetzung ist, die nicht ausreicht.

Ob wir die Mehrheit der Stimmen bekommen, ist fraglich. Aber vielleicht bekommen wir aus beiden Anträgen etwas hin, das der Lebenswirklichkeit gerecht wird, was das Leben dann auch ausreichend schützt.

FreieWelt.net: Was stört Sie an dem Argument, dass jeder selbst entscheiden sollte, wann und unter welchen Umständen er stirbt?

Patrick Sensburg: Es kann nicht darum gehen, dass wir die Suizidassistenz zum leichten Selbstmord entwickeln. Dann könnten wir auch in jeder Stadt einen hohen Turm aufstellen, von dem sich Lebensmüde herunterstürzen können. Dann müssten wir in Gefängnissen die ganze Suizidprävention aufgeben. Wir könnten allen Gefangenen Gürtel und Schnürsenkel lassen. Stattdessen sollten wir in einer Grundsatzentscheidung sagen, dass wir Menschen, die aus dem Leben scheiden wollen, helfen, wo es nur geht. Wir müssen in Strukturen investieren, die verhindern, dass Selbstmordwillige zur Tat schreiten. Zum Beispiel fehlt es immer noch an einer schnell erreichbaren Notfallnummer für Suizidgefährdete, bei denen auch sofort geschultes Personal rund um die Uhr Hilfe gewährt.

Wir sollten nicht aus ganz wenigen Fällen, die häufig als Musterfälle dargestellt werden, unsere Werte auf den Kopf stellen und Suizidbeihilfe grundsätzlich erlauben. In Holland erleben wir die Gefahr, wo einem 85-Jährigen die Frage gestellt wird, ob er nicht eine Belastung ist und nicht eigenverantwortlich aus dem Leben scheiden sollte, was ich erschreckend finde. Wir werden alle älter. Die letzten Jahre können unangenehm werden, aber dennoch genießt jeder Mensch den vollen Schutz der Gesellschaft – gerade dann.

FreieWelt.net: Vielen Dank für das Interview.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Thomas Friedrich

Es ist bezeichnend für das Freiheitsverständnis der Rechtslibertären, dass Freiheit und Eigenverantwortung gerade dort missachtet werden, wo sie wirklich von Bedeutung wären.

Gravatar: Wolfgang Bretschneider

Schon der Titel ist eine Lüge und eine Verhöhnung der dahin siechenden Menschen. Wer schon jemals in einer Pflegestation für an Alzheimer erkrankte Menschen war,der weiß das! Hinzu kommen die durch Magensonde über Jahre künstlich am Leben erhaltenen Menschen, die oft nur noch liegend jahrelang am Leben erhalten werden und vor sich hin dämmern. Dazu kommen die Menschen, die ihre unerträglichen Schmerzen nur durch stärkste Schmerzmittel ertragen können. Um diese Menschen geht es Herr Sensburg! Gehen sie dorthin und sagen sie diesen leidenden Menschen ihre Sprüche am Krankenbett ins Gesicht!.

Gravatar: Robert Fies

Der Herr Sensburg darf gerne auf sein eigenes Recht auf Suizid verzichten. Er hat allerdings nicht das Recht, es anderen vorzuschreiben.

Wenn Politik so übergriffig wird und sich von den individuellen Selbstbestimmungsrechten privater Bürgerinnen und Bürger verabschiedet, dann leben wir nicht mehr in einem freien Land und nicht mehr in einem legitimen politischen System.

Jeder Lebensmüde sollte 10g Natrium-Pentobarbital zum Selbstgebrauch selber erwerben und in Ruhe einnehmen können. Notfalls baut man eine verbindliche Bedenkfrist von ein paar Wochen oder Monaten ein und bietet Beratungsangebote. Das reicht völlig, um den 20-jährigen mit Liebeskummer von überstürzten Handlungen abzuhalten. Wahrscheinlich verhindert es sogar ein paar Traumatisierungen von Lokführern.

Gravatar: Anteron Blocker

Völlig unglaublich mit was für Argumenten diese Menschen meinen sie können anderen vorschreiben wie und wann sie ihr leben beenden dürfen.
Das Beispiel mit den Strafgefangenen zeigt wie wenig es diesn Herren und speziell Herrn Sensburg um die Sache geht, sondern polemik und häme ist seine Waffe.
strafgefangene sind in der OBHUT des staates und ja, der Staat muss sie an einem Suizid in dieser Ausnahmesituation hindern und nicht sich auf einfache Art und Weise sich ihrer entledigen.
Dies hat nichts mit einer freien und klaren entscheidung zu tun seinem/meinem leben ein ende zu setzen unddabei, wenn möglich die Hilfe eines anderen in Anspruch zu nehmen.
Allein die Darstellung als wäre Suizidbeihilfe ein Akt der ständig vorkommt und von Menschen leichtfertig und aus niederen Motiven angeboten wird ist widerlich.
Wenn Menschen keinen anderen Ausweg mehr sehen, sie leiden an einer körperlichen oder auch seelischen unheilbaren Krankheit, mit welchem recht stellen Herr Sensburg und ähnliche deren recht in frage ihr leben zu beenden, denn das ist es was sie tun.
Wenn Menschen ein recht haben zum suizid, dann folgt daraus das sie auch andere darum bitten können ihnen dabei zu helfen diesen durchzuführen.
Genauso ist der umkehrschluss zulässig:
Wenn jemand wie Herr Sensburg und viele unserere von den Kirchen geimpfte Besserwisser meinen das sie suizidbeihilfe illegalisieren können, dann sollte jedem klar sein das sie eigentlich, aus religiöser Überzeugung, den suizid selbst illegalisieren und tabuisieren wollen, und ihre eigene religiöse Überzeugung, nämlich das suizid eine SÜNDE ist anderen, die dies nicht so sehen, aufoktruieren wollen.
Ein vernünftige Regelung zum assistierten suizid führt nicht zu mehr menschen die sterben, da wir alle sterben müssen, sondern dazu das mehr menschen den Mut haben sich für eine humane Art zu sterebn zu entscheiden, aber dies umzusetzen, dafür sind unsere deutschen Politiker zu feige und zu sehr den Kirchen hörig, die ja, sobald es um dieses, aber auch um andere ähnlich kontroverse Themen geht immer am lautesten schreien und ihre repräsentanten in jede Talkshow die auch nur im entferntesten mit diesen Themen zu tun hat senden.
Ich hoffe Herr Sensburg und Konsorten werden irgendwann lernen das Politik den Willen des Volkes vertreten soll und Menschen davor schützen muss bevormundet zu werden.
Getsze die Freiheit einschränken, wenn tatsächlich niemand anderer durch die Ausübung dieser Freiheit bedroht oder verletzt wird sind unnötig und entmündigen die Bürger.

Gravatar: Marianne Latzel

Wie überheblich muß man sein über das Leben oder den(Frei)tot anderer Menschen mitzureden? Diesem Herren würde ich wünschen, daß er selbst mal in so eine Situation kommt, wo Sterben eine Erlösung ist! Ich entscheide ...niemand sonst, das einzige was Verbote bei mir bewirken werden ist ,daß ich , sollte es nötig sein, meinen Selbstmord früher als evtl nötig begehe. Zu einem Zeitpunkt wo ich noch selbst agieren kann!

Gravatar: Hans

Dass ein derartiger kleiner Junge, der Kommentare abgibt, die zynisch wären, wenn er überhaupt so viel Gehirn und Lebenserfahrung hätte, zynisch sein zu können, in der Politik sitzt, ist ein Skandal. Er gehört zum Kloputzer abkommandiert, bis er genug vom Leben gelernt hat!

Gravatar: Anteron Blocker

Völlig unglaublich mit was für Argumenten diese Menschen meinen sie können anderen vorschreiben wie und wann sie ihr leben beenden dürfen.
Das Beispiel mit den Strafgefangenen zeigt wie wenig es diesn Herren und speziell Herrn Sensburg um die Sache geht, sondern polemik und häme ist seine Waffe.
strafgefangene sind in der OBHUT des staates und ja, der Staat muss sie an einem Suizid in dieser Ausnahmesituation hindern und nicht sich auf einfache Art und Weise sich ihrer entledigen.
Dies hat nichts mit einer freien und klaren entscheidung zu tun seinem/meinem leben ein ende zu setzen unddabei, wenn möglich die Hilfe eines anderen in Anspruch zu nehmen.
Allein die Darstellung als wäre Suizidbeihilfe ein Akt der ständig vorkommt und von Menschen leichtfertig und aus niederen Motiven angeboten wird ist widerlich.
Wenn Menschen keinen anderen Ausweg mehr sehen, sie leiden an einer körperlichen oder auch seelischen unheilbaren Krankheit, mit welchem recht stellen Herr Sensburg und ähnliche deren recht in frage ihr leben zu beenden, denn das ist es was sie tun.
Wenn Menschen ein recht haben zum suizid, dann folgt daraus das sie auch andere darum bitten können ihnen dabei zu helfen diesen durchzuführen.
Genauso ist der umkehrschluss zulässig:
Wenn jemand wie Herr Sensburg und viele unserere von den Kirchen geimpfte Besserwisser meinen das sie suizidbeihilfe illegalisieren können, dann sollte jedem klar sein das sie eigentlich, aus religiöser Überzeugung, den suizid selbst illegalisieren und tabuisieren wollen, und ihre eigene religiöse Überzeugung, nämlich das suizid eine SÜNDE ist anderen, die dies nicht so sehen, aufoktruieren wollen.
Ein vernünftige Regelung zum assistierten suizid führt nicht zu mehr menschen die sterben, da wir alle sterben müssen, sondern dazu das mehr menschen den Mut haben sich für eine humane Art zu sterebn zu entscheiden, aber dies umzusetzen, dafür sind unsere deutschen Politiker zu feige und zu sehr den Kirchen hörig, die ja, sobald es um dieses, aber auch um andere ähnlich kontroverse Themen geht immer am lautesten schreien und ihre repräsentanten in jede Talkshow die auch nur im entferntesten mit diesen Themen zu tun hat senden.
Ich hoffe Herr Sensburg und Konsorten werden irgendwann lernen das Politik den Willen des Volkes vertreten soll und Menschen davor schützen muss bevormundet zu werden.
Getsze die Freiheit einschränken, wenn tatsächlich niemand anderer durch die Ausübung dieser Freiheit bedroht oder verletzt wird sind unnötig und entmündigen die Bürger.

Gravatar: Freigeist

Man wird Auswege finden, sollte ein Verbot kommen. Seien Sie versichert. Wir sind mittlerweile globalisiert.

Gravatar: Helene

Eine sehr vernünftige Meinung. Denn wenn der Damm erst einmal Risse bekommen hat ...

Gravatar: KIM

Die "Wertentscheidung" dieses Herrn ist seine Privatsache, eine Unverschämtheit ist, dies anderen aufzuzwingen. Ob ich leben oder sterben will, ist MEINE Privatsache und nicht Sache von Bundestagsabgeordneten oder Kommissionen, alles andere ist Anmaßung ! Und wenn ich dabei Hilfe brauche, ist das auch MEINE Sache !

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