Hedwig Beverfoerde Sprecherin »Helft Leben - nicht Töten!«

»Organisierte Form der Suizidbeihilfe verbieten« - Interview mit Hedwig von Beverfoerde

Am 31. Januar soll der Bundestag ein Gesetz verabschieden zur „Strafbarkeit gewerbsmäßiger Förderung der Selbsttötung“. Das Bundesjustizministerium unter Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat diesen Gesetzentwurf vorgelegt und folgt damit einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP. Die Zivile Koalition e.V. fordert die Abgeordneten des Bundestages auf, den aktuellen Gesetzentwurf der Regierung  § 217 StGB als unzureichend abzulehnen und neu zu formulieren. FreieWelt.net sprach mit Hedwig von Beverfoerde von der Zivilen Koalition e.V. über diesen Schritt.

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FreieWelt.net: Die Bundesregierung will die Sterbehilfe in Deutschland regulieren und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Was hat Sie bewogen, eine Kampagne dagegen zu initiieren?

Hedwig von Beverfoerde: Das hat erstens inhaltliche und zweitens formale Gründe.

Dieser Gesetzentwurf ist grob unzureichend und in der Sache einfach schlecht gemacht. Es geht hier um Leben und Tod von Menschen. Bei der Beihilfe zur Selbsttötung sind ethisch und rechtlich hochsensible und grundsätzliche Fragen berührt. In diesem Grenzbereich besteht natürlich auch ein hohes Risiko zum Missbrauch. Das alles jedoch spiegelt sich in dem Gesetzentwurf des Justizministeriums mit keiner Silbe wider.

Ursprünglich sollte der neue Paragraph § 217 StGB Organisationen das Handwerk legen, die mit der Selbsttötung von Menschen Geschäfte machen, und hier sind nicht Bestattungsunternehmer gemeint, sondern Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas oder Exit, die lebensmüden und verzweifelten Menschen als Dienstleister behilflich sind, sich selbst zu töten. Aber genau dieses Ziel wird mit dem aktuellen Gesetzentwurf vollständig verfehlt.

Der zweite Punkt ist die Geschwindigkeit, mit der dieses Gesetzesvorhaben über die Weihnachtspause durch den Bundestag gebracht werden soll. Hier drängt sich der Eindruck einer Nacht- und Nebelaktion auf. Für ein Gesetz mit so weitreichenden Folgen wie in diesem Fall, ist es unbedingt notwendig, dass sich Parlament und Gesellschaft intensiv mit der Gesamtproblematik auseinandersetzen.

FreieWelt.net: Können Sie präzisieren, welche Probleme hier berührt werden?

Hedwig von Beverfoerde: Der jetzige Entwurf zu § 217 StGB will in Absatz 1 nur die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen. Die bislang „gewerblich“ tätigen „Sterbehilfeorganisationen“ haben sich aber bereits als gemeinnützige Vereine (neu) gegründet, arbeiten jetzt auf Spendenbasis und würden damit von dem Gesetz gar nicht mehr erfasst. Damit verfehlt der Gesetzentwurf sein eigentliches Ziel. Er muss mindestens um ein Verbot der organisierten und geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung ergänzt werden.

Gemäß Absatz 2 des Entwurfs würde außerdem faktisch jede andere Form der Beihilfe ausdrücklich straffrei gestellt. Genau dieser Passus, in dem die Straffreiheit für „Angehörige oder nahestehende Personen“ betont wird, ist in seinen absehbaren Folgen dabei besonders verwerflich, denn als „nahestehend“ kann jede x-beliebige Person – zum Beispiel ein Arzt, der Pflegedienst und eben auch das professionelle Mitglied eines Sterbehilfevereins – definiert werden. Die Betonung auf Straffreiheit wirkt da schon fast wie eine Einladung zur assistierten Selbsttötung.

Wenn aber jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung als erlaubt und legitim gilt, können sich Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil sie annehmen, sie seien nichts mehr wert oder würden ihren Angehörigen oder der Gesellschaft zur Last fallen. Das wäre der Beginn einer fatalen Entwicklung hin zu einer Kultur des Todes statt des Lebens und zutiefst inhuman.

FreieWelt.net: Habe ich Sie richtig verstanden: Sie gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf zu § 217 StGB tiefgreifende kulturelle Veränderungen in unserer Gesellschaft bewirken würde?

Hedwig von Beverfoerde: Genau. Die Sterbehilfevereine fördern die Idee, der Mensch solle über den Zeitpunkt und die Art seines Todes selbst bestimmen. Diese Idee widerspricht jedoch fundamental der Würde des Menschen in unserem Grundgesetz. Das zentrale Anliegen des Grundgesetzes wie auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 ist der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende. Menschliches Leben muss in allen Phasen geschützt werden und darf niemals zweckrationalen Interessen unterworfen werden.

Wenn wir heute einen Menschen auf einer Fensterbank im 4. Stockwerk stehen sehen, der offenbar davor steht, sich herunterzustürzen, würden wir doch unserem natürlichen Impuls folgen und alles versuchen, ihn davor zu bewahren. Wir würden ihm gut zureden und ihn, wenn es uns möglich wäre, sogar im letzten Moment festhalten, um sein Leben zu retten. Wir würden es dagegen als ungeheuerlich empfinden, wenn ein anderer Mensch im Zimmer hinter dem Suizidgefährdeten diesem noch Hilfestellung gäbe, auf die Fensterbank zu klettern und ihn ermutigte, jetzt endlich herunter zu springen. Aber genau das ist es, was die Sterbehilfeorganisationen tun. Eine solche Mentalität darf sich nicht ausbreiten!

FreieWelt.net: Sie sind Mitglied der CDU und Parteitagsdelegierte. Wie ist die Stimmungslage in der CDU zu diesem Thema?

Hedwig von Beverfoerde: Die Delegierten der CDU haben auf dem Parteitag im Dezember 2012 ein klares Votum abgegeben: Wir haben uns gegen den aktuellen Gesetzentwurf ausgesprochen und gefordert, dass die Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel, die ja auch CDU-Vorsitzende ist, eine überarbeitete Fassung in den Bundestag einbringt. Ich bin über diese Entscheidung sehr froh und erwarte, dass diesem Beschluss jetzt auch gefolgt wird.

FreieWelt.net: Was spricht dagegen, Menschen von ihrem Leiden zu erlösen? Wenn Sie so vehement gegen die Beihilfe zum Suizid sind, können Sie denn eine Alternative aufzeigen?

Hedwig von Beverfoerde: Ein kranker oder verzweifelter Mensch braucht Hilfe zum Leben, nicht Hilfe, um sich selbst zu töten. Für schwerkranke Schmerzpatienten brauchen wir dringend den Ausbau der Palliativmedizin, die heute in der Lage ist, in den allermeisten Fällen Patienten weitgehend schmerzfrei zu stellen. Auch bei Hospizeinrichtungen haben wir in Deutschland noch großen Nachholbedarf. 

Im Vordergrund der Suizidproblematik stehen tatsächlich aber ganz andere Betroffene. Die meisten Suizide erfolgen aufgrund von Lebenskrisen oder psychischen Erkrankungen; nur selten sind es körperliche Ursachen. Diese Menschen brauchen fachkundige Hilfe zum Leben, nicht zur Selbsttötung! Die politisch Verantwortlichen wären gut beraten, nicht den Eindruck zu erwecken, sie wollten sich mittels zweifelhafter Gesetze aus der Verantwortung für kranke und hilfsbedürftige Menschen stehlen.

FreieWelt.net: Haben Sie Alternativen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung anzubieten?

Hedwig von Beverfoerde: Kurz vor Weihnachten hat der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU) einen sehr durchdachten Alternativentwurf vorgelegt. Dieser zielt darauf, jede organisierte, geschäftsmäßige und selbstsüchtige Mitwirkung am Suizid unter Strafe zu stellen. Zusätzlich würde auch die Anstiftung zur Selbsttötung sowie Werbung zur Förderung von Selbsttötung ein Straftatbestand. Der Hüppe-Entwurf trifft damit die entscheidenden Erfordernisse, um einem fatalen Selbsttötungstrend in der Gesellschaft wirkungsvoll vorzubeugen.

FreieWelt.net: Am 31. Januar soll der Bundestag über das Sterbehilfegesetz entscheiden. Wie ist ihre Prognose?

Hedwig von Beverfoerde: Wir stehen erst am Beginn einer öffentlichen Diskussion. Ich bin sehr gespannt, ob die Regierung den Mut hat, sich koalitionsintern zu einem wesentlich verbesserten Gesetzentwurf durchzuringen, oder ob die FDP mit Frau Leutheusser-Schnarrenberger auf ihrem jetzigen Entwurf bestehen wird. Wichtig ist dann, dass die Abgeordneten nach ihrem Gewissen abstimmen dürfen und nicht an den sogenannten Fraktionszwang gebunden bleiben. Noch ist alles offen. Unser Ziel als Zivile Koalition e.V. ist jedenfalls, den jetzigen Entwurf zu stoppen zugunsten eines besseren § 217 StGB. Dafür lohnt es sich zu kämpfen.

FreieWelt.net: Vielen Dank für das Gespräch!

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Carolus

Ich unterstütze das Anliegen Frau von Beverfoerdes. Der Druck, den Angehörigen nicht mehr zur Last fallen zu sollen, ist Todkranken nicht zuzumuten.

Ein Mensch soll an der Hand, nicht durch die Hand eines Mitmenschen sterben. (Kard. König)

Gravatar: Volker Leisten

Das zentrale Anliegen des Grundgesetzes ist der Schutz jedes Menschen bis zum Lebensende" Zitat Hedwig von Beverfoerde, Interview mit "Freie Welt. net". Bei dieser alleinstellenden Interpretation verschweigt Frau von Beverfoerde absichtlich oder fahrlässig, dass sich die Schutzfunktion des Staates jedoch grundsätzlich nicht gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Menschen richten darf. Dies hat das Bndesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen immer wieder deutlich deutlich gemacht. Die Verfassung schützt die Würde des Menschen, wie dieser sich in seiner Individualität selbst begreift. Dies beeinhaltet auch sein Selbstverständnis im Umgang mit seinem Sterben, und damit das Recht auf Selbstbestimmung. Die Menschenwürde darf somit nicht zum Objekt der Definition Dritter, z.B. des Staates werden.
Frau von Beverfoerde ist Mitlied der Initiative "Zivile Koalition e.V.", einer Organisation, die unabhängig und überparteilich sein will. v. Beverfoerde ist CDU-Mitglied und Parteitagsdelegierte !!!
Die CDU sollte gerade jetzt vor den Wahlen den erklärten Wunsch der Bürger zum Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende und im Sterben in unserem Lande nicht übersehen. Zahlreiche Umfragen haben dies in 2012 repräsentativ bewiesen. So wird der Gesetzentwurf zum Verbot gewerblicher Sterbehilfe tatsächlich nicht dem wirklichen Problem gerecht, nämlich der fehlenden Regelung gesetzlich autorisierter Sterbehilfe in kontrollierten Ausnahmefällen. Last but not least riskiert Frau v. Beverfoerde rechtliche Schritte gegen sich, wenn sie die Patientenschutzorganisation DGHS als Sterbehilfeorganisation bezeichnet. Vorsatz oder nur unprofessionelle Recherche ?

Volker Leisten
Mitglied des Präsidiums der DGHS, Berlin

Gravatar: Paul Kühn

Das sehe ich genauso. Wieso und mit welchem Recht soll eine andere Instanz, noch dazu so etwas Abstraktes wie "der Staat" mir und meinem Vertragspartner auch noch im letzten Lebensbereich ein Verbot auferlegen?

Gravatar: nachdenklicher

Das sehe ich anders, die Würde des Menschen wird nach meiner Ansicht verletzt, wenn andere mich dazu zwingen wollen zu leben, obwohl ich es gar nicht will. Über das Ende meines Lebens will ich selbst entscheiden. Ich will nicht, dass der Staat oder die Kirche darüber entscheidet.

Gravatar: Freigeist

Hallo,
auch die Diktatur in Nordkorea wird einmal in sich zusammenbrechen. Danach wird das Zeitalter der Rückkehr der Religionen in Nordkorea kommen, so wie es auch in Osteuropa derzeit zu sehen ist.
Etwas Geduld hätte dieser Christin nicht geschadet. Ihr Opfer war sinnlos.
Grüße
Freigeist

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