Prof. Dr. Axel W. Bauer Medizinhistoriker an der Universität Mannheim

»Der Staat hat ein Interesse daran, das Sterben zu organisieren«

Axel W. Bauer erklärt, weshalb der Staat ein Interesse daran hat, das Sterben zu organisieren. Er warnt davor, den Giftschrank zu öffnen, der bislang auch Ärzten an entscheidender Stelle verboten ist.

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FreieWelt.net: Sie sprechen sich für ein umfassendes Verbot der Suizidbeihilfe nach dem Vorbild Österreichs aus. Weshalb?

Axel W. Bauer: Wer die Suizidbeihilfe effektiv einschränken möchte, der muss sie ohne Ausnahme verbieten. Insbesondere darf es keine Privilegien für Angehörige und Ärzte geben, und es muss darauf geachtet werden, dass das Betäubungsmittelgesetz in diesem Zusammenhang nicht geändert wird. Je länger das in Aussicht genommene Gesetz wird, umso mehr Ausnahmen wird es enthalten, aus dem Verbotsgesetz würde dann in Wahrheit eine Lizenz zur geregelten Tötungsbeihilfe werden. Es gibt eine ganze Reihe von Politikern, Juristen und Ethikern, die in Wahrheit genau dies anstreben.

FreieWelt.net: Warum hat der Staat ein Interesse daran, wie Sie schreiben, das Sterben zu organisieren? Der Vorwurf ist ziemlich heftig!

Axel W. Bauer: Wir müssen nüchtern zur Kenntnis nehmen, dass wir in einer demografisch alternden Gesellschaft leben. Zwischen 1950 und 1970 wurden nahezu doppelt so viele Kinder geboren wie heute. Es geht also um mehr als 20 Millionen Menschen, deutlich über ein Viertel aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die heute zwischen 45 und 65 Jahre alt sind und die in den kommenden drei Jahrzehnten die Senioren unserer Gesellschaft darstellen werden. Das Problem der hohen Renten-, Krankheits- und Pflegekosten wird immens werden, das ist allgemein bekannt. In dieser fatalen Lage käme ein angeblich »selbstbestimmt« herbeigeführter »Freitod« dieser älteren Menschen gerade im richtigen Augenblick zum Zuge.

FreieWelt.net: Michael Brand, CDU, hat mit Kollegen ein Positionspapier vorgestellt, in dem er sich für ein Verbot kommerzieller und organisierter Mitwirkung am Suizid ausspricht. Dennoch will er »den Konfliktlagen von Angehörigen und Ärzten Rechnung tragen, die mit schrecklichem Leid konfrontiert werden und sich im Einzelfall nicht anders zu helfen« wissen. Wie sehen Sie die Rolle der Angehörigen und Ärzte?

Axel W. Bauer: Diese Rolle ist absolut prekär. Angehörige sind gerade diejenigen, denen man eine Beteiligung am Suizid eines Menschen nicht erlauben dürfte. Nahe Angehörige sind immer auch emotional involviert, wenn es um die schwere Erkrankung eines Patienten oder einer Patientin geht. Fremdes Leid wird als eigenes Leid erlebt und dadurch manchmal unerträglich. Angehörige »leiden mit«, und so kann es zum für den Kranken »tödlichen Mitleid« kommen. Ferner sind Angehörige, auch das muss erwähnt werden, in der Regel zugleich die Erben des potenziellen Suizidenten. Durch eine lange Krankheits- oder Pflegezeit kann das Vermögen des Betreffenden erheblich geschmälert werden. Das erhöht bei Angehörigen die Neigung, das Leiden abzukürzen. Durch die persönliche Nähe zum Kranken entstehen auch emotionale Verstrickungen, bei denen dann am Schluss nicht mehr differenziert werden kann, ob der Sterbewunsch primär vom Kranken ausgeht oder ob er sich den gefühlten Strebungen seiner Angehörigen subtil anpasst. Wenn man also die Suizidassistenz überhaupt einschränken will, so muss sie gerade für Angehörige verboten werden.

Die meisten Ärzte wiederum fühlen sich seit 2400 Jahren zumindest moralisch dem Hippokratischen Eid verpflichtet, der sie zu Garanten für das Leben ihrer Patienten macht und der jede Mitwirkung an einer Tötungshandlung ebenso ausschließt wie auch nur den Rat dazu. Für das Ansehen des Arztes wäre die Beihilfe zur Selbsttötung oder gar zur Tötung eines Menschen äußerst abträglich, damals wie heute. Aus gutem Grund verbietet auch Paragraph 16 der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer aus dem Jahre 2011 den Ärztinnen und Ärzten in Deutschland die Hilfe zur Selbsttötung. Wenn ein Arzt nicht mehr strikt der Lebenserhaltung verpflichtet ist, sondern wenn er alternativ auch den Tod anbieten darf, dann verrät er seinen Beruf, und er wird, wie Christoph Wilhelm Hufeland (1762-1836), Mitbegründer der Berliner Universität im Jahre 1810, es ausgedrückt hat, zum »gefährlichsten Mann im Staate«.

Der Arzt als »gefährlichster Mann im Staate«

FreieWelt.net: In der Öffentlichkeit werden Hippokratischer Eid und ärztliches Standesrecht für entscheidende Hürden gehalten, die den Arzt an einer Mitwirkung am Suizid hindern. Wie sehen Sie das?

Axel W. Bauer: In der Realität Bundesrepublik Deutschland sind weder der Hippokratische Eid noch die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer rechtlich bindend. Der Hippokratische Eid ist lediglich ein historischer Text, und die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer wird nur über die Berufsordnungen der 17 Landesärztekammern bedeutsam, von denen aber leider nicht alle das Verbot der Hilfe zur Selbsttötung in ihre neuen Berufsordnungen aufgenommen haben. Gerade Bayern und Baden-Württemberg fallen hier aus der Reihe. Im Übrigen sind die Berufsordnungen an dieser Stelle eher zahnlose Tiger, denn verbindlich ist auch für den Arzt letzten Endes nur das staatliche Strafrecht, das Anstiftung und Beihilfe zum Suizid bisher nicht unter Strafe stellt. Die eigentliche Hürde für die ärztliche Beihilfe zum Suizid ist Paragraph 13 des Betäubungsmittelgesetzes, der die Verordnung des tödlichen Giftes Pentobarbital für humanmedizinische Zwecke verbietet und derartige Präparate nur zum Einschläfern von Tieren zulässt. Wer jetzt im Zusammenhang mit der Sterbehilfe am Betäubungsmittelgesetz manipulieren will, der steht für die Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids und nicht für dessen Begrenzung. In Wirklichkeit geht es nämlich um den Schlüssel zum Giftschrank. Jeder Gesetzentwurf, der nun auf den Tisch kommt, wird genau daraufhin zu prüfen sein.

FreieWelt.net: Worin liegen die Gefahren beispielsweise des Taupitz-Vorschlages?

Axel W. Bauer: Unter dem Titel Selbstbestimmung im Sterben – Fürsorge zum Leben geben die vier Experten Taupitz, Wiesing, Borasio und Jox in dem von ihnen formulierten § 217 StGB eine wasserdichte Anleitung für eine straffreie Beihilfe zur Selbsttötung durch »Angehörige oder dem Betroffenen nahestehende Personen« (§ 217 Absatz 2) sowie für eine nicht rechtswidrige, also privilegierte Suizidassistenz durch Ärzte (§ 217 Absatz 3 und 4). Die Voraussetzungen, unter denen diese ärztliche Mitwirkung am Suizid eines Patienten zulässig sein soll, klingen auf den ersten Blick relativ eng, sie sind aber letztlich nur kraftlose Worthülsen, die in der Praxis kaum limitierende Wirkung entfalten würden. So ist davon die Rede, der Arzt müsse aufgrund »eines [sic!] persönlichen Gesprächs mit dem Patienten zu der Überzeugung [sic!] gelangt« sein, dass der Patient »freiwillig und nach reiflicher Überlegung die Beihilfe zur Selbsttötung« verlange. Ferner muss der Arzt durch eine persönliche Untersuchung zu der Überzeugung [sic!] gelangt sein, dass der Patient an einer »unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter [sic!] Lebenserwartung« leidet. Schließlich muss der Arzt einen weiteren, »unabhängigen« Arzt hinzuziehen, und er darf die Sterbehilfe nicht vor Ablauf von zehn Tagen nach dem Aufklärungsgespräch gewähren. Bekanntlich muss der Köder dem Fisch schmecken und nicht dem Angler, hier also den Bundestagsabgeordneten und nicht den Autoren des Gesetzesvorschlags, die genau wissen dürften, dass die von ihnen eingezogenen »Grenzen« dank normativ schwacher und auslegungsbedürftiger Begriffe zwar stilistischen Charme besitzen, aber keine reale Bedeutung haben werden.

Der eigentliche strategische Schachzug liegt jedoch in der am Ende des Textes vorgeschlagenen Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Das für den assistierten Suizid gerne verwendete Medikament Pentobarbital wird nämlich in der Anlage 3 des BtMG zusammen mit etlichen anderen Mitteln aufgeführt, die nach § 13 Absatz 1 Satz 1 BtMG nur von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten und nur dann verschrieben, verabreicht oder einem anderen überlassen werden dürfen, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper begründet ist. Die Tötung oder Selbsttötung eines Menschen zählt bislang nicht zu diesen legitimen Gründen. Taupitz et al. schlagen nun vor, nach § 13 Absatz 1 Satz 1 BtMG folgenden neuen Satz 2 einzufügen: »Die Anwendung ist auch begründet, wenn die Voraussetzungen des § 217 Abs. 3 und 4 StGB erfüllt sind.« Damit würde der Tod auf Rezept Wirklichkeit, das Traumziel der Todeshelfer erreicht. Ärzte könnten ihren Patienten ganz legal jenes Gift verordnen, das man bislang nur in der Veterinärmedizin zum Einschläfern alter oder kranker Tiere verwendet.

Gift zum Einschläfern von Tieren bald auch für Menschen?

FreieWelt.net: Schon jetzt ist das Durchführen von Abtreibungen für viele Frauenärzte eine inoffizielle Einstellungsvoraussetzung an Kliniken, obwohl es gesetzlich eindeutig heißt »Niemand ist verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken.« (§12 SchKG). Wie sehen Sie die Gefahr einer parallelen Entwicklung bei der Suizidmitwirkung?

Axel W. Bauer: Es liegt auf der Hand, wohin die Reise gehen würde. Gerade der Taupitz-Vorschlag weist uns darauf hin, denn in dem darin geplanten § 217 Absatz 5 StGB soll das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates insbesondere die »Anforderungen an die fachliche Qualifikation der beteiligten Ärzte« zu regeln. Das heißt, es müssten sowohl die Approbationsordnung für Ärzte als auch die Weiterbildungsordnungen mindestens für Internisten, Neurologen und Anästhesisten geändert werden, Suizidassistenz würde Lehr- und Prüfungsgegenstand, zweifellos auch in der derzeit boomenden Palliativmedizin. Ich stelle mir mit Entsetzen vor, wie meine Medizinstudierenden im Jahre 2020 sich lerneifrig auf das Testat in »Sterbehilfe« vorbereiten würden. Das alles ist blanker Horror, aber Teil einer eiskalten Planung.

FreieWelt.net: Der ehemalige MDR-Intendant Udo Reiter gibt als Grund für seinen Suizid an, er »möchte nicht als Pflegefall enden, der von anderen gewaschen und abgeputzt wird«, zudem beobachte er »ein Nachlassen meiner geistigen Fähigkeiten, das wohl kürzer oder später in einer Demenz enden wird«. Haben Sie eine Erklärung dafür, dass Menschen sich selbst töten, obwohl sie unter keiner todbringenden oder Leiden drohenden Krankheit leiden? Und warum niemand öffentlich darüber diskutiert?

Axel W. Bauer: Der Fall Reiter ist nun gerade keine Reklame für den assistierten Suizid, denn Herr Reiter ist am Ende eben nicht in die Schweiz gefahren, um sich von freundlichen Sterbehelfern mit Pentobarbital vergiften zu lassen, sondern er hat sich tatsächlich »selbstbestimmt« und allein erschossen. Hinter einer solchen brutalen Handlung der Auto- und zugleich der Heteroaggression steht natürlich eine sehr persönliche Tragödie, über deren wahre Hintergründe wir keine ausreichenden Kenntnisse haben. Wenn schon die Furcht, eines Tages zum Pflegefall zu werden, als Motiv für die Selbsttötung ausreicht, dann haben wir es im Regelfall mit Persönlichkeiten zu tun, die durch Krankheit ihre Macht und ihre Autonomie gefährdet sehen. Auch bei Gunter Sachs, der sich 2011 erschossen hat, konnte man dergleichen beobachten. Ein gewisses Maß an Rücksichtslosigkeit gegenüber der Mitwelt muss hier konstatiert werden. In keinem Fall kann ich nachvollziehen, weshalb solche Extremfälle dazu geeignet sein sollten, den assistierten Suizid zu fördern.

FreieWelt.net: Aber ist der Wunsch des Einzelnen nicht mehr als verständlich, bei dieser wichtigen Frage selbst eine freie Entscheidung zu treffen?

Axel W. Bauer: Die Entscheidung zum Suizid ist nicht »frei«. Vielmehr erscheint die Selbsttötung als der einzige Ausweg, den der Suizident momentan noch sieht. Für mich gehört aber zur Entscheidungsfreiheit eine wählbare, akzeptable Alternative. Wenn das nicht der Fall ist, dann sollte man gar nicht den Euphemismus »Freiheit« benutzen, denn der Begriff trägt hier überhaupt nicht. Die »Wahl« zwischen Suizid und Weiterleben hat eine vollkommen andere Qualität als die Auswahl zwischen einem Buch, einem Theaterbesuch oder einer Grillparty. Im Übrigen sind »Verstehen« und »moralisch billigen« ebenfalls zwei völlig verschiedene Zugangsweisen zu diesem Problem. Nicht alles, was man irgendwie »verständlich« findet, kann – zum Beispiel aus strafrechtlichen oder aus sozialethischen Gründen – auch für gut befunden werden.

Die Entscheidung zum Suizid ist nicht »frei«

FreieWelt.net: Welche Auswirkungen auf unsere Gesellschaft befürchten Sie, sollte der assistierte Suizid – auch in Einzelfällen – straffrei bleiben?

Axel W. Bauer: Meine Sorge gilt vor allem den geburtenstarken Jahrgängen zwischen 1950 und 1970, die erst in einigen Jahrzehnten »sterben wollen« sollen. Ich selbst gehöre dazu. Denn in den Jahren nach 2020 müssen immer weniger arbeitsfähige Bürger die Renten für die Senioren dieser Kohorte erwirtschaften, die schließlich gut ein Viertel unserer Bevölkerung ausmacht. Angesichts der wenig erfreulichen Aussicht, dass infolge der in Deutschland vergleichsweise moderaten Löhne und der bewusst niedrig angesetzten Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung das relative Rentenniveau in 20 Jahren wohl deutlich unter dem gegenwärtigen liegen wird, muss man durchaus die Frage stellen, ob sich die auffällige politische Toleranz für die Mitwirkung am Suizid künftig tatsächlich nur auf Schwerstkranke in einem medizinischen Finalstadium bezöge, wie derzeit in beschwichtigender Absicht meistens argumentiert wird. Die theoretische Richtigkeit des Arguments der »schiefen Ebene« wird von manchen Ethikern gern bestritten, obwohl das Faktum selbst jedenfalls historisch gut belegt ist. Die von diesem Argument prognostizierte allmähliche, aber so gut wie unaufhaltsame mentale Nivellierung moralischer Grenzen im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger benötigt allerdings geraume Zeit, und deshalb müsste ein Gesetz, das die Sterbehilfe eher fördern als hemmen sollte, etwa zehn Jahre früher in Kraft treten als dies praktisch gesehen erforderlich wäre. Dann würden Hemmschwellen fallen, die heute vor allem noch deshalb vorhanden sind, weil 93 Prozent der Bürger die diesbezügliche Rechtslage nicht kennen und irrtümlich glauben, Anstiftung und Beihilfe zum Suizid seien in Deutschland derzeit strafbar.

In Aldous Huxleys (1894–1963) Roman Schöne neue Welt, erschienen 1932, scheiden die Menschen aus dem Leben, bevor sie ernsthaft erkranken und die Wiederherstellung ihrer Gesundheit Kosten verursacht. Huxley hat seine Erzählung im Jahr 2540 angesiedelt. Man muss, wenn man ehrlich ist, feststellen, dass wir diesem ernüchternden Gesellschaftsentwurf mittlerweile gefährlich nahe gekommen sind, jedenfalls viel näher, als die zeitliche Differenz von derzeit 526 Jahren vermuten lassen würde. Vermutlich hat er die Geschwindigkeit der Entwicklung unterschätzt. So ließ 1978 der schwedische Autor Carl-Henning Wijkmark (geb. 1934) in seinem Buch Der moderne Tod. Vom Ende der Humanität einen (fiktiven) Medizinethiker behaupten, viele Männer und Frauen, die – als Ärzte oder als Angehörige – eine Langzeitpflege und die Pflege »hoffnungsloser Fälle« aus der Nähe erlebt hätten, verspürten den innigen Wunsch, ihnen selbst möge später das Leiden, das sich dort gezeigt habe, erspart bleiben. Wijkmarks Novelle beschrieb ein als Zukunftsszenario dargestelltes, in den 1990er-Jahren spielendes Symposium hochrangiger schwedischer Politiker und Wissenschaftler über die Frage, wie man des Problems zu vieler alter und kranker Menschen in Zeiten des bedrohten Wohlstands Herr werden könnte. Aus der Retrospektive von nunmehr 36 Jahren wirkt das Buch geradezu prophetisch und beklemmend.

FreieWelt.net: Vielen Dank für das Interview!

Hier finden Sie das Video eines Vortrags von Prof. Dr. Axel W. Bauer »Notausgang assistierter Suizid? Zur Politik der Sterbehilfe in Zeiten des demografischen Wandels«. Der Vortrag wurde bei der AlfA-/CdL-Fachtagung Sterbehilfe »Du sollst mich töten. Kommt jetzt der ärztlich assistierte Suizid?« in der Guardini-Stiftung in Berlin am 19. September 2014 gehalten.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: H.von Bugenhagen

Wenn etwas an der Religion festgemacht werden sollte dann doch bitte der eigene Strick.
Religion ist etwas für einsame Menschen ,aber doch nicht für die die mit beiden Beinen im Leben stehen.

Gravatar: H.von Bugenhagen

Der Staat hat doch das Sterben schon Organisiert,der IS tötet und der Staat wäscht seine Hände in Unschuld.Weiße Westen sind wichtig.

Gravatar: Aristoteles

@Wolfgang Bretschneider, richtig, den möchte ich endlich mal kennen lernen, der mich gegen meinen Willen zwingt zu sterben. Was muss das für ein Verbrecher sein.

Gravatar: Aristoteles

"Qualvoll" zu verhindern, war immer schon ärztliche Aufgabe, seit Jahrhunderten.
Und wer hier "bevormunden" soll, vergisst der Schreiber!
Es ist jedenfalls NICHT der Mensch.
Offenbar ist es gesellschaftlicher Trend geworden, für eigene Wünsche Beschuldigungen anderer auszusprechen. Irgendwie aggressiv.
Stellt euch nicht so an, die ganz überwiegende Mehrheit hat keine "qualvollen" Schmerzen beim Sterben.

Gravatar: jenny

ich wollte die Sterbehilfe, weil ich nachher keine Pfandflaschen aus Mülleimern sammeln wollte.

Auf eine auskömmliche Rente werde ich in DE nicht mehr kommen. Ich hab ehrlich gesagt auf die Sterbehilfe gehofft, denn ich wollte nicht später von der Tafel leben - das ist mein Ernst, was soll ein Leben ohne Lebensqualität? Ich bin Mitte 30, hab seit ich 18 bin gearbeitet, mein derzeitiger Rentenbescheid beläuft sich auf 260 Euro ca. Wie soll ich noch über Grusi kommen?

das hat ja auch was mit Würde zu tun, was soll daran würdevoll sein, wenn man arm ist und sich nichts mehr leisten kann? Nicht mal eine Busfahrt oder ähnliches, wie die Oma, die letztes jahr in Müncehn beim Schwarzfahren erwischt wurde - sie fuhr schwarz, weil sie fror, war obdachlos.

Gravatar: rossi

Falsch! Ich richte keinen Appell an andere und will auch keine Anerkennung, wie Sie behaupten. Ich habe einfach nur Angst vor einem langen, qualvollen Siechtum und jedem Tag, der es verlängert.
Eine Regelung, wie ich den Zeitpunkt meines Todes mit ärztlicher Hilfe selbst bestimmen kann, wäre eine große Beruhigung und ein Stück Lebensqualität.

Gravatar: Winfried Schley

Menschen, die sich das Leben nahmen oder es sich haben nehmen lassen, haben das schon immer irgendwie entschieden. Ob aus Verzweiflung, Ausweglosigkeit, Trotz oder Machtgefühlen ist dabei zweitrangig. Neu ist zur Zeit, dass gewisse Medien dies alles über einen Kamm scheren und zur freien Selbstbestimmung als Ideal hochjubeln und natürlich Anhänger dafür finden, weil es so verlockend klingt. Dem Toten nützt das nicht mehr, sehr wohl aber jenen egoistischen gesellschaftlichen Kräften, die öffentlichen Druck aufbauen und lautstark einfordern: „Bevor du uns zur Last fällst, gib gefälligst den Löffel ab“!

Wer vor seinem Ableben öffentlich auf seine freie Selbstbestimmung pocht, richtet diesen Appell ja nicht nur an sich selbst, sondern auch an die anderen, die seine Haltung bitte zu ihrer eigenen Haltung machen sollten. Denn er will ja weitreichende Anerkennung über sich hinaus erreichen und beansprucht damit eine gewisse Verfügung über andere. Er spricht eben gerade nicht für sich allein privat, wie es vordergründig wirkt, sondern er gibt ein öffentliches Werturteil darüber ab, welcher moralische Maßstab für die anderen aus seiner Sicht zu gelten hat. Diejenigen, die genau daran ein Interesse haben, wissen das sehr wohl und freuen sich diebisch über jeden Dummen, der auf diese Selbstbestimmungsmasche voll hereinfällt.

Gravatar: Wolfgang Bretschneider

Herr Bauer liefert den religiösen Dogmatikern wiederum zahlreiche Argumente, wie sie der Bevölkerung auch weiterhin ihre Weltsicht aufzwingen können! Niemand hat in einer wirklichen Demokratie das Recht, andere Menschen, gegen ihren Willen , zu zwingen, einen qualvollen Tod erleiden zu müssen! Mögen die vorgetragenen Phrasen auch noch so vielfältig sein, so bleibt es doch bei der Bevormundung durch religiöse Motive , gegen den Willen von todkranken Menschen. Wer sich durch seinen Glauben verpflichtet fühlt, alle Leiden ertragen zu müssen, der kann das doch auch weiterhin tun. Hören sie jedoch endlich damit auf anderen Menschen ihren Willen - ihre Weltsicht auf zu zwingen!

Gravatar: Freigeist

Wie wäre es denn, würde man das Ganze an der Religionszugehörigkeit festmachen?
Wer z.B. evangelisch oder katholisch ist, darf assistierten Suizid NICHT in Anspruch nehmen.
Wer atheistisch, agnostisch ist, oder der Religion des Fliegenden Heiligen Spaghetti-Monsters angehört, kann assistierten Suizid in Anspruch nehmen. So einfach könnte es geregelt werden.
Meine ich das nun im Ernst ????????

Gravatar: Stephan Achner

Ein außergewöhnlich gutes Interview ohne die ansonsten üblichen Worthülsen und Nebelkerzen bei diesem sehr schwierigen Thema.

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