Im Fokus
Das sogenannte Sterbehilfegesetz

Foto: Dieter Schütz/pixelio.de
Die Justizministerin hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die gewerbsmäßige – das heißt mit Gewinnabsicht erfolgte – Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen würde. Bloß: Es gibt sie gar nicht. Allerdings würde mit diesem Gesetz ein »Angehöriger [des Patienten] oder eine andere ihm nahestehende Person«, wie es im Entwurf heißt, straffrei gestellt. Die Folge: Die Rolle des Arztes würde sich komplett verändern – ein Kulturbruch droht.
Informieren Sie sich bei uns über die Umstände, unter denen die erste Lesung des Gesetzes stattgefunden hat. Erfahren Sie mehr über die Folgen für das Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sollte das Gesetz in Kraft treten. Lernen Sie die zahlreichen Stimmen kennen, die sich gegen die Zumutungen, die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für Alte und Kranke bereithält, wehren. Und auch Sie: Wehren Sie sich!

Foto: Philipp Guelland/ddp
Artikel im Fokus
Mit einem fulminanten Artikel beschreibt der Publizist Alexander Kissler in der Zeitschrift Cicero die kaum gewürdigte Dramatik, ja die Abgründe des Versuchs von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die Straffreiheit für Beihilfe zur Selbsttötung auf Ärzte und viele andere auszuweiten. Dass das Gesetz einstweilen nicht in Kraft tritt, bedauert Kissler nicht.
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Foto: Michael Kappeler/ddp
Artikel im Fokus
Eine sehr subtile Hetze gegen die Kirchen leistete sich der Berliner Tagesspiegel am letzten Freitag. »Auf Wunsch der Kirchen« war dort ein Artikel über das Scheitern des Leutheusser-Schnarrenbergerschen Entwurfs über ein Gesetz, das die Möglichkeiten zur straffreien Sterbehilfe ausweiten würde, betitelt. Tenor: Die Kirchen führen die Politik am Gängelband.
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Foto: Josef Bordat
Interview im Fokus
Die Frage nach der Beihilfe zum Suizid stellt die Gesellschaft vor gravierende ethische Probleme. »Darf« sich ein Mensch das Leben nehmen, wenn er schwer krank ist? Oder ergibt sich für die Angehörigen und Pflegepersonal sogar eine Verpflichtung, dem Kranken seinen Todeswunsch zu erfüllen? FreieWelt.net sprach mit dem Philosophen Dr. Josef Bordat, der schwerpunktmäßig zu ethischen Fragestellungen forscht.
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Foto: pan/pixelio.de
Artikel im Fokus
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte sich gegen jeden Kompromiss gesperrt, deshalb wird es jetzt einstweilen kein Sterbehilfe-Gesetz geben: Die Entscheidung über den Regierungsentwurf zum § 217 StGB – eigentlich geplant für den 31. Januar – wurde ausgesetzt. Es wird also keinen »Tod aus den Gelben Seiten« (Eugen Brysch) geben. Wie gesagt: einstweilen.
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Artikel im Fokus
Wie kurz die »schiefe Bahn« ist, auf die man sich begibt, wenn Sterbehilfe erleichtert, und womöglich legalisiert wird, zeigt ein Fall aus Belgien. Dort ist die Beihilfe zum Suizid seit 2002 straffrei – und zwar nicht nur bei körperlichen Schmerzen, sondern auch bei psychischen Problemen. Ein taubes Zwillingspaar, das zu erblinden drohte, fiel dieser Regelung im Dezember zum Opfer.
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Bild: Peter Esser/Zivile Koalition e.V:
Artikel im Fokus
Die Aktivitäten von so genannten Sterbehilfevereinen, die Menschen bei der Selbsttötung aktiv unterstützen, haben in den letzten Jahren besorgniserregende Ausmaße angenommen. Die Bundesregierung hat vor kurzem einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der vorgibt, ihrem Treiben Einhalt zu gebieten. Doch dieser Entwurf ist eine Mogelpackung.
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Foto: Archiv
Artikel im Fokus
Die Vorsitzende der Vereinigung Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr, hat auf die Dringlichkeit einer öffentlichen Debatte über den Regierungsentwurf zur Regelung der Sterbehilfe hingewiesen. Gegenüber dem Westfalenblatt machte sie darauf aufmerksam, dass bei der ersten Lesung im Bundestag am 29. November alle Reden lediglich zu Protokoll gegeben wurden.
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Foto: Zivile Koalition e.V.
Interview im Fokus
Am 31. Januar soll der Bundestag ein Gesetz verabschieden zur „Strafbarkeit gewerbsmäßiger Förderung der Selbsttötung“. Das Bundesjustizministerium unter Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat diesen Gesetzentwurf vorgelegt und folgt damit einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP. Die Zivile Koalition e.V. fordert die Abgeordneten des Bundestages auf, den aktuellen Gesetzentwurf der Regierung § 217 StGB als unzureichend abzulehnen und neu zu formulieren. FreieWelt.net sprach mit Hedwig von Beverfoerde von der Zivilen Koalition e.V. über diesen Schritt.
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Foto: Michael Kappeler/ddp
Artikel im Fokus
Je näher der Tag der Entscheidung - anvisiert ist der 31. Januar - über den Regierungsentwurf zur Regelung der Sterbehilfe rückt, desto deutlicher schälen sich die beiden Meinungen heraus, die innerhalb von CDU und CSU zu dem Thema vertreten werden. Obwohl der von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Entwurf als mangelhaft angesehen wird, wollen die einen ihn umsetzen, weil sie ihn für besser halten als gar keine Regelung.
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Foto: Peter Winnemöller
Artikel im Fokus
Thomas Schührer, Initiator von „Solidarität statt Selbsttötung“, begrüßt die Vorlage der CDU eines eigenen Gesetzentwurfes zum sog. Selbsttötungsparagraphen (§ 217 StGB): „Die Erweiterung des strafrechtlichen Verbotes der Sterbebeihilfe auf „jede Form organisierter Beihilfe zur Selbsttötung“ sowie die Erweiterung des Verbotes auf „Werbung zur Förderung der Selbsttötung“ durch einen heute vorgelegten, alternativen Gesetzentwurf zum § 217 StGB aus den Reihen der Union begrüße ich ausdrücklich.
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