Zivilehe verteidigen heißt Rechtsstaat verteidigen

Der Bundesrat hat in einer Resolution gefordert, das Eherecht gleichgeschlechtlichen Paaren zu öffnen. Man fragt sich, ob sich die Volksvertreter im Klaren sind, was sie da fordern.

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Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare käme einer Neudefinition der Ehe gleich. Anders ausgedrückt: Die Mehrheit, also die, die gerade die politische Macht besitzt, würde die Begriffe, die das politische und gesellschaftliche Leben bestimmen, umdeuten können.

Auf diese Weise könnte es dazu kommen, dass in Deutschland nach jeder Bundestagswahl, also je nach vier Jahren, eine neue Definition von Ehe gültig wäre.

So etwas nennt man Willkür.

Was gegenwärtig der Bundesrat hinsichtlich der Ehe fordert, nämlich die grundsätzliche Umdeutung des Begriffs, könnte bald von anderen Rechtsgütern wie dem Eigentum, der Würde, dem Recht auf Leben, der Freiheit, der Religionsfreiheit und weiteren gefordert werden.

Wer der Meinung ist, das könne nicht passieren, hat nichts aus der Geschichte gelernt.

Kardinal Robert Sarah, Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, schreibt in seinem Buch „Gott oder nichts (Dieu ou rien): „Die wichtigsten Maßnahmen revolutionärer Regierungen betrafen immer die Familie. Aus diesem Grund handelten alle Hirtenbriefe meiner ersten fünf Jahre als Erzbischof (im kommunistischen Guinea) von der christliche Familie, um sie zu schützen“.

Um eine solche Situation zu verhindern, haben sich die Väter des Grundgesetzes dazu entschlossen, den Grundrechten große Bedeutung zu geben. Diese sollten nie wieder der Willkür ausgeliefert werden. 

Doch genau das ist dabei zu geschehen.

In der öffentlichen Debatte kündigt sich diese Situation schon lange an. Wer sich irgendeiner der absurden politischen Forderungen der Homo-Lobby widersetzt hat, wurde rasch Opfer einer Schmutzkampagne. Zuletzt geschah das mit der Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret Kramp-Karrenbauer und mit der Kolumnistin des Westfalen-Blatts Barbara Eggert. Letztere wurde gekündigt, weil sie einem Ehepaar empfahl, ihre Tochter nicht als Blumenmädchen bei einer Verpartnerung von zwei Homosexuellen einzusetzen.

Werden in der öffentlichen Meinung die Grundrechte nicht mehr respektiert und geschätzt, ist es bloß eine Frage der Zeit, bis die Gesetze den Einzelnen nicht mehr schützen.

Deshalb müssen wir uns für die Zivilehe zwischen Mann und Frau einsetzen.

Nehmen Sie deshalb bitte an dieser wichtigen Initiative des Aktionsbündnisses „Demo für Alle“ teil und unterschreiben Sie diese Petition: http://www.citizengo.org/de/24468-ehe-bleibt-ehe

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: AusBerlin

Grundsätzliche Umdeutung des Begriffs:

Das Thema Menschenwürde war ja im Prinzip der Vorreiter: Beim Abtreibungs-"Recht", wurde Recht dadurch ausgehebelt, dass willkürlich festgelegt wurde, wer Mensch ist.
Das Gleiche droht nun am anderen Ende des Lebens. Auch hier sind wir auf dem besten Wege zu defnieren, wessen Leben noch lebenswert sein soll, wessen Leid per Gesetz unerträglich defniert und zu beenden ist.
Früher nannte man das ach so bösartig Euthanasie ... morgen nennen wir es Recht.

Gravatar: FDominicus

Und wo ist das Problem. Was ist denn an, Kein Land muß für die Schulden eines anderen einstehen unklar?

Wird hier immer noch so getan als sei Deutschland ein Rechtsstaat?

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