Wulff - und die Folgen für die Staatsanwaltschaft

Christian Wulff ist freigesprochen worden. Damit ist jetzt unbestreitbar: Wieder haben Staatsanwälte eine Existenz vernichtet, ohne dass da eine vor einem Gericht erkennbare Straftat dahintergestanden wäre.

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Gewiss, die betroffenen Staatsanwälte werden im verzweifelten und wohl chancenlosen Versuch, ihr Gesicht zu wahren, zu berufen versuchen. Gewiss, man kann nicht prinzipiell Staatsanwälten Vorwürfe machen, wenn jemand freigesprochen wird – sonst wäre ja die Trennung zwischen Richter und Anklagebehörde überflüssig, die wir an Stelle des Inquisitionsprozesses heute haben.

Nur: Es ist in einer Demokratie absolut unakzeptabel, wenn Staatsanwälte ohne konkretes Delikt reihenweise Existenzen vernichten können. Ob es nun um Bundespräsidenten geht oder „nur“ um normale Menschen.

Und sie können das auch in Österreich. Auch hier kenne ich eine Reihe ganz konkreter Fälle (die ich nur nicht identifiziere, um mich nicht des gleichen miesen Verhaltens wie manche Ankläger selber schuldig machen):

     

  • Da wird gegen Manager fünf volle Jahre erhoben, ohne dass irgendetwas herauskommt, bis die Erhebungen schließlich klanglos eingestellt werden.
  • Da hat ein Mann des öffentlichen Lebens schon Hunderttausende Euro an Anwaltskosten aufwenden müssen, ohne Chancen zu haben, dieses Geld jemals zurückzubekommen, auch wenn nach allen Erwartungen nie ein Prozess, geschweige denn eine Verurteilung herauskommt.
  • Da werden ständig an politisch nahestehende Wochengazetten Details hinausgespielt, um einen Menschen fertigzumachen.
  • Da sind die Karrieren vieler Menschen auch auf den mittleren Etagen von Kommunalkredit&Co de facto an eine Mauer geprallt, weil die StA seit langem nicht weitertut.
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