Wie wird Karlsruhe urteilen?

Am Dienstag, 21. Juli wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil im Normenkontrollantrag der Hansestadt Hamburg zum Betreuungsgeld und Betreuungsbudget sprechen.

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Dazu hat der Deutsche Familienverband, die größte deutsche Vereinigung zur Wahrung von Interessen der Familien, eine Pressemitteilung verfasst, die den gegnerischen Standpunkt vertritt und das Betreuungsgeld als überaus wichtige Maßnahme im Sinne echter Wahlfreiheit für Eltern befürwortet.

http://deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/481-betreuungsgeld-der-ausbau-zum-betreuungsbudget-ist-verfassungsvorgabe

Selbst bei der skandalös minimalen Höhe des Betreuungsgeldes zeigt die Statistik, dass die Leistung bereits 455 000-fach in Anspruch genommen wird, eine Steigerung von 212 % innerhalb eines Jahres. Ein Erfolgsmodell!

http://deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/476-wahlfreiheit-betreuungsgeld-auf-erfolgskurs

Dr. Stefan Sell deckte auf, dass Frau Schwesig eine unbrauchbare “Studie”nutzte, um Stimmung gegen das Betreuungsgeld zu machen.

http://deutscher-familienverband.de/component/content/article/11-aktuelles/335-hat-das-bundesfamilienministerium-eine-studie-gegen-das-betreuungsgeld-lanciert

http://deutscher-familienverband.de/component/content/article/11-aktuelles/335-hat-das-bundesfamilienministerium-eine-studie-gegen-das-betreuungsgeld-lanciert

Beitrag erschien auch auf: familiengerechtigkeit-rv.de 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Helena

Der Ansatz der ohnehin ancierten Studie ist darüberhinaus diskriminierend, wenn nicht gar rassistisch. Unterstellt wird implizit nämlich, dass Frauen mit Migrationhintergrund oder Frauen mit geringerer Bildung nicht in der Lage wären ihre Kinder liebevoll zu umsorgen und gut zu versorgen. Grade in einem Alter, Kleinstkinder 0-3 Jahre, wo die Bindung der Kinder an die Mutter, die Eltern, Familie, vertraute geborgene Umgebung für die Kinder wesentlich und vorrangig ist für eine gute Entwicklung. Da ist Herzensbildung elementar wichtig. Diese Frauen wegen einer ggf. geringeren wissenschaftlichen Bildung oder Migrationshintergrund abzusprechen, ist schon ziemlich daneben.

Gravatar: kassandro

Das Bundesverfassungsgesetz hat ja schon bei der ersten Anhörung eine Vorverurteilung vorgenommen, was an sich schon ein Skandal ist. Ganz klar, das Betreuungsgeld wird für verfassungswidrig erklärt werden, obwohl der Bund auch bei vielen anderen Gesetzen wie z.B. der Kita-Finanzierung in die Zuständigkeit der Länder für die Kindererziehung eingreift. Das Bundesverfassungsgesetz ist der schlimmste Verfassungsbrecher im Land und das Urteil von 21. Juli wird ein weiterer Meilenstein in dieser Richtung werden.

Gravatar: Konrad Kugler

Wie beschränkt muß man sein, eine Sozialistin zur Familienministerin zu machen. Es hat noch nicht gereicht, daß das Trojanische CDU-Pferd mit sieben Kindern die Familienpolitik auf den Kopf gestellt hat. Staatskinder, deren Eltern die Plage und die Haftung bleiben.

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