Wie Gemeinden Anrainer auspressen

Immer wieder traktieren sie ihre Bürger mit dem leidigen Straßenausbau-Beitrag - Ein jüngster Fall spielt in Lütjenburg: Ein Landwirt soll 189 000 Euro zahlen – Aber Gemeinden dürfen die Anrainer am Straßenausbau beteiligen – Darüber kommt es immer wieder zu Konflikten – Interessenverband kritisiert die Anrainer-Belastung als ungleich und ungerecht - Weitere Kritik: Gemeinden setzen die Kostenbeteiligung häufig zu hoch an – Verfassungsklage erhoben

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Stellen Sie sich vor: Sie bekommen einen Brief, öffnen ihn, ziehen eine Rechnung heraus und sollen 217 000 Euro zahlen. Sie denken: Das kann nicht wahr sein. Es ist aber wahr. Der Brief kommt von der Gemeinde. Sie verlangt diesen Betrag als Beitrag für den Straßenausbau. Nicht jeder erlebt das, aber für Eigentümer von Grundstücken und Häusern, die an einer kommunalen Straße liegen, ist das gang und gäbe: Die Kommune saniert von Grund auf eine Straße oder baut sie aus und verlangt anschließend von den anliegenden Eigentümern, den Anrainern, eine happige Kostenbeteiligung. Warum darf die das? Und warum eigentlich sollen diese Bürger das in einer Höhe zahlen, die ihre Verhältnisse übersteigt?  Bitte hier weiterlesen

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Brenner

Typisch arrogante Alt-Parteien und ihre Helfer in den staatlichen Stellen:

Das Objekt der Bedierde:

"OPM"
("Other Peoples Money")

Gravatar: caesar

Ein interessantes Thema für die AfD.Bin neugierig.

Gravatar: moritz

@Ketzerlehrling

Fast, die Arbeitsleistung des Bauamtes (Planung, Ausschreibung, Überwachung, Abrechnung) ist über Steuern abgegolten, aber ansonsten wird fast alles umgelegt. Der Höchstsatz beträgt nach KAG 80%, nach BauBG 90% (erstmaliger Bau).
Lustiger Weise zahlt die Kommune aber 19% Mwst, das heißt, bei der BauBG zahlt der Anwohner sogar mehr als die Gesamtkosten.

Aber was wollen Sie erwarten, Steuern sind doch nicht für die Gedacht welche sie erwirtschaften.

Gravatar: wolle01

Auch eine Variante - Die Gemeinde läßt für die Erschließung eines Neubaugebietes den dafür nötigen LKW-Verkehr durch eine Anliegerstraße fahren, was diesem ohnehin in die Jahre gekommenen Verkehrsweg nicht gut bekommt. Anwohner protestieren und bekommen über die örtliche Presse die Mitteilung des Bauamtsleiters verkündet, daß man ohnehin vorhatte, die Straße zu erneuern, was nach Abschluß des anliegenden Neubau-gebietes anstehe. Und nach geltender kommunaler Satzung haben die Anlieger dies zu den geltenden Sätzen (Minimum 75 % der Kosten umgelegt auf sie, bei Definition "Ersterstellung" auch 90 %) zu zahlen. Dies aus einer Gemeinde des Homelands NRW.

Gravatar: Ketzerlehrling

Wahrscheinlich lassen sich die Gemeinden mittlerweile den Straßenbau oder Ausbau weitestgehend von Anrainern bezahlen. In diesem verkommenen Konstrukt Deutschland GmbH würde mich das nicht wundern. Wo der Staat die Bürger finanziell ausbeuten, abzocken und durch die Hintertür enteignen kann, tut er es.

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