Vorsicht: Einlagensicherung schützt nicht vor Zwangsabgabe

Manchmal wird in Talkshows tatsächlich Klartext gesprochen. 

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Bei Phoenix erläutern die Finanzexperten von CDU und SPD Norbert Barthle und Carsten Schneider, was auf alle europäischen Sparer, auch die Deutschen, zukommen kann: eine Zwangsabgabe auf Sareinlagen. 

Norbert Barthle weist in aller Offenheit darauf hin, dass eine Einlagensicherung nur bei Insolvenz einer Bank in kraft tritt. 

Wenn ein Staat eine „einmalige Zwangsabgabe“ auf Sparkonten beschließt, greift die Einlagensicherung nicht. Und „selbstverständlich“ sei eine einmalige Abgabe auf Vermögen und Sparguthaben möglich, wenn es eine „Notsituation“erfordere.

Ergänzend teilt Herr Schneider mit, dass die Aussage der Kanzlerin, die Konten der deutschen Sparer seien „sicher“, nie mit einem Gesetz unterlegt wurde.

Wer das genau wissen will, kann sich hier die Originaltöne anhören:

www.phoenix.de/content/656230

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karin Weber

@ Freigeist: Sagen Sie mal, werden Sie irgendwie von denen dafür bezahlt? So ***** kann doch kein Mensch sein, dass er freiwillig sich die Früchte seiner Arbeit rauben lässt.

Banken verwalten das Geld nur treuhänderisch, es gehört dem Bürger. Niemand hat das Recht dem Bürger etwas wegzunehmen. Dies erfüllt den Straftatbestand der Veruntreuung. Wenn ein Staat zum Räuber wird, hat er seine Legitimität längst verloren. So schauts aus. Ich habe keinen Bock, auch nur einen Cent dieser Fiasko-Währung zu verlieren und damit für die Dummheit dieser Politiker privat büßen zu müssen. Ich hab die nicht gewählt und wenn Sie die Einheitspartei Deutschlands gewählt haben, dann müssten man Ihnen eigentlich alles dafür pfänden, denn dann tragen Sie auch einen großen Teil Schuld an dieser Misere.

Gravatar: Freigeist

Die Einlagensicherung bedeutet, dass bei einem Bankbankrott nicht alles futsch ist. Zwangsabgaben sind Steuern, Zockerbanken zu retten. In nervösen Zeiten ist mir lieber, 10% zu verlieren als alles. Muss eine Familie mit 4 Kindern stets neue Autos fahren?

Gravatar: Frank Zenker

Es ist doch ganz einfach: in Zypern gibt es mehr als 5% Zinsen auf das Guthaben. Die Menschen hätten also mal etwas über ein Jahr auf Zinsen verzichtet und damit in etwa die gleiche kalte Enteignung erlebt, die wir in D seit vielen Jahren haben. Nur, in Zypern wurde erfolgreich protetstiert und in D wird dies mit "Jawohl" vom Volke hingenommen. Welche himmelschreiende Ungerechtigkeit!

Gravatar: Frank Zenker

Es ist doch ganz einfach: in Zypern gibt es mehr als 5% Zinsen auf das Guthaben. Die Menschen hätten also mal etwas über ein Jahr auf Zinsen verzichtet und damit in etwa die gleiche kalte Enteignung erlebt, die wir in D seit vielen Jahren haben. Nur, in Zypern wurde erfolgreich protetstiert und in D wird dies mit "Jawohl" vom Volke hingenommen. Welche himmelschreiende Ungerechtigkeit!

Gravatar: quer

Die grundsätzliche Aussage ist richtig. Vor Zwangsabgaben in D sind lediglich Ausländer geschützt, die z.B. ein legales Konto in CH haben, oder die Immobilien in D besitzen.

Alle Schweizer z.B. erhielten - anders als Deutsche - enteignete Immobilien nach Ende des Sozialismus zurück. Ebenfalls Zwangshypotheken. Auch 1949 wurden Immobilien Schweizer Bürger in D nicht mit Zwangshypotheken belegt.

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