Verfassungsrichterin Baer zur Quote

Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte am 02.11.13 ein aufschlussreiches Interview mit Susanne Baer.

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AGENS hatte sie  als neue Verfassungsrichterin begrüßt und dann auch weiterhin begleitet. Was erfährt der geneigte Leser von der Verfassungsrichterin in dem Interview ? Sie sei eine Quotenfrau (sic!) berichtet sie. Wie bitte? Hier ihr Zitat:

Meine Professur wurde von den Gender Studies erkämpft und der juristischen Fakultät als neu geschaffene Zusatzstelle gegeben. Insofern bin ich auf gewisse Art auch eine Quotenfrau.“

Abgesehen mal davon, dass Gender Studies eine Sache nicht „erkämpfen“ können, stellen Gender Studies nach Meinung der meisten Fachleute keine Wissenschaftsdisziplin dar, mehr dazu hier . Weswegen sagt sie das? Seltsam, das „Erkämpfen von den Gender Studies“ hat Susanne Baer zu einer Professur verholfen…..Das ist – wenn überhaupt – wahrscheinlich nur vor dem Hintergrund der jetzigen Quotendiskussion zu verstehen. Susanne Baer unterstützt offenbar mit ihrer Aussage  die Ideologie der Feministinnen: Quotenerfüllung auf Grund von (feministischer) Gruppenzugehörigkeit zählt zunächst mehr als Qualifikation. Aber jetzt wird es noch spannender:

Die Nominierung von Susanne Baer beruhte 2011 auf dem damaligen Vorschlagsrecht der Grünen. Das entbehrt nicht einer gewissen Delikatesse….aber noch irritierender aus politischer Sicht ist ihr Aufgabenbereich im Bundesverfassungsgericht (BVerG): Sie zeichnet im 1. Senat des BVerfG verantwortlich u.a. für::

- Arbeitsrecht

- Hochschulrecht und

- Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre

Das muß man sich mal vorstellen: Der größte Teil der sogenannten Gender Studies befasst sich gerade mit „ihren“, den obigen Themen! Hier haben die Grünen, auch damals schon, unbeachtet von der Öffentlichkeit, ihre spezielle Geschlechterpolitik im gewissen Sinne prophylaktisch verdrahtet mit der Rechtsprechung. Ein konkretes Beispiel dafür liefert Susanne Baer ohne Not in dem Interview: die Frauenquote. Die gesetzliche Quote  wird in absehbarer Zeit parlamentarisch verabschiedet werden. Einige Staatsrechtler gehen allerdings von der Verfassungswidrigkeit der Quote aus. Das scheint auch die Verfassungsrichterin in dem Interview  mit der SZ zu ahnen:

Baer: Eine leistungsunabhängige Quote für Frauen in der Arbeitswelt? Die gibt es nicht. Es gab aber allzu lange eine faktische Quote für Männer, die nicht wirklich leistungsorientiert war.

SZ: Welche meinen Sie?

Baer: Die Frauenquote in Aufsichtsräten zum Beispiel, die derzeit diskutiert wird. Diese Frage könnte eines Tages auf meinem Schreibtisch beim Bundesverfassungsgericht landen, deshalb kann und will ich dazu nichts sagen.

Das braucht sie auch gar nicht. Höre ich da schon in einigen Anwaltskanzleien die Hufe scharren….?

Beitrag erschien auch auf agensev.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karin Weber

Nach den Fällen "Gustl Mollath" und "Horst Arnold" hat die Justiz jede Glaubwürdigkeit und Integrität verloren. Ein Land, in dem soetwas möglich ist (.. und das sind keine Einzelfälle!), kann keine unabhängige Justiz haben.

Bei dieser Frau kommt verschärfend noch dazu, dass sie sich mit dem Etikett der "Gender-WISSENSCHAFT" schmückt. Dazu muss man sicherlich nichts mehr ausführen.

Naja, das Geld ist ja bald alle und dann zählt in der ersten Zeit wieder die Arbeitsleistung und kein Gelaber. Wer nichts "Wertschöpfendes" zu bieten hat, hat da sicher ein Problem.

Gravatar: Klimax

Die Frauenquote ist verfassungswidrig. Aber das ist der ESM auch. Das ist Draghis EZB-Politik auch. M.a.W. im Zweifelsfall interessiert es das Verfassungsgericht nicht. Verfassungsrichter werden von Politikern vorgeschlagen. Naiv wäre es daher zu glauben, sie würden nicht politisch "recht"sprechen. Denn es bewährt sich auch hier noch der berühmte Ausspruch von Bismarcks Justizminister Leonhardt: "Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre soganannte Unabhängigkeit zu konszedieren." Damit ist alles gesagt.

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