TTIP, CETA, TiSA: Wer geheim verhandelt, hat etwas zu verbergen!

Wenn die Zivilgesellschaft von wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen ist und geheime Schiedsstellen die ordentliche Gerichtsbarkeit ersetzen, sind Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt.

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Staatliche Souveränität war gestern. Heute sind weder Staat noch Volk der Souverän. Unter der Flagge des freien Handels und dem Banner der Harmonisierung der Märkte soll den Bürgern die Möglichkeit genommen werden, durch demokratisch legitimierte Gesetzesinitiativen nationale oder regionale Standards festzulegen.

Unter großem Druck der Konzerne und Industrielobbyisten werden zurzeit drei multilaterale Wirtschaftsabkommen verhandelt: TTIP („Transatlantic Trade and Investment Partnership“), CETA („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) und TiSA („Trade in Services Agreement“).

TTIP wird als völkerrechtlicher Vertrag zwischen der EU und den USA ausgehandelt, CETA zwischen der EU und Kanada. TiSA betrifft neben der EU und USA noch 21 weitere Staaten. Es geht um Handelsbarrieren, Erschließung neuer Märkte und Liberalisierung von Dienstleistungen. Das Ziel: Die Investoren wollen um jeden Preis ihre internationalen Investitionen abgesichert wissen.

Wenn die Bevölkerung nicht so will, wie die Investoren es wünschen …

Doch die Investoren und Konzerne haben ein Problem: Die Bevölkerungen in den betroffenen Staaten haben ihre ganz eigenen Vorstellungen. Würden die Menschen in Europa und Nordamerika dem Abkommen zustimmen, wenn sie die Chance einer demokratischen Partizipation oder ergebnisoffenen Volksabstimmung hätten?

Um über das Abkommen diskutieren zu können, müsste die Öffentlichkeit zunächst über die Inhaltsdetails aufgeklärt werden. Eine solche Aufklärung findet nicht statt. Im Gegenteil: Es wird streng geheim hinter verschlossenen Türen verhandelt. Beteiligt sind im Fall von TTIP Vertreter der EU, US-Regierung, Industrie-Lobbyisten und Wirtschafts-Anwälte. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Weder das EU-Parlament noch die nationalen Parlamente sind an den Verhandlungen beteiligt.

In Deutschland und Europa befürchten Oppositionsparteien, Bürgerinitiativen, Gewerkschaften, Verbraucher- und Umweltschutzverbände eine Aufweichung der staatlichen Souveränität, der Arbeitnehmerrechte sowie der Umwelt-, Gesundheits-, Lebensmittel- und Verbraucherschutzstandards. Auch die Deregulierung der Finanzmärkte wird befürchtet.

Der Druck wächst. Das Zeitfenster schließt sich. CETA wurde bereits 2013 von den EU-Vertretern und der kanadischen Regierung beschlossen. Es muss nur noch vom EU-Parlament und dem Europäischen Rat ratifiziert werden. Das könnte schon im Herbst geschehen. Die Verhandlungen zu TTIP laufen seit 2013 auf Hochtouren. Der Abschluss ist für 2015 geplant.

Sind Rechtstaatlichkeit und Demokratie Handelshemmnisse?

Rechtstaatlichkeit und Demokratie sind die Pfeiler unserer Zivilgesellschaft. Doch für internationale Konzerne stellen sie offenbar ein Handels- und Investitionshemmnis dar. Denn öffentliche Meinungsbildung und nationale Gesetzesinitiativen können die Gewinnerwartungen der Investoren schmälern.

Wer garantiert mir, könnte ein ausländischer Investor fragen, dass mein Kernkraftwerk auch in zwanzig Jahren noch Rendite abwirft, wenn die Gefahr besteht, dass Staat und Bevölkerung den Atomausstieg beschließen?

Dafür gibt es ISDS. Das „Investor-State Dispute Settlement“ ist eine Form internationaler „Schiedsgerichtsbarkeit“. Ausländische Investoren und multinationale Konzerne können Staaten vor einer nicht-öffentlichen Schiedsstelle verklagen. Statt ordentlicher Gerichte fungieren höchstbezahlte Wirtschaftsanwälte privater Kanzleien als „Schiedsrichter“.

So geschehen im Fall Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland. Man hatte den Atomausstieg beschlossen. Dazu kann man inhaltlich stehen wie man will. Der Souverän hat entschieden. Doch Vattenfall hat Deutschland auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt. Denn seine Atommeiler in Krümmel und Brunsbüttel mussten abgeschaltet werden.

Gab es ein transparentes Verfahren vor einem ordentlichen deutschen Gericht? Nein, es wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem ICSID verhandelt. Das „International Centre for Settlement of Investment Disputes“ gehört der Weltbank. Vattenfall konnte diesen Schritt gehen, weil es sich auf die Energie-Charta („Energy Charter Treaty“, ECT) berufen hat – einem Investitionsschutzabkommen.

Aushöhlung von staatlicher Souveränität durch Privatisierung des Rechts

Allein Deutschland hat bereits weit über hundert bilaterale Investitionsschutzabkommen mit anderen Staaten abgeschlossen. Statt einzelner Abkommen sollen in Zukunft die Verbindlichkeiten in Form multilateraler Abkommen zusammengefasst werden.

Vorbild ist NAFTA. Das „North American Free Trade Agreement“ ist ein Wirtschaftszusammenschluss der USA, Kanada und Mexiko, flankiert von einem Umweltabkommen („North American Agreement on Environmental Cooperation“) und einem Arbeitsrechtabkommen („North American Agreement on Labor Cooperation“). Was das für Mexikaner bedeutet, die um mehr Arbeitsrechte kämpfen, oder für Kanadier, die sich um effektiveren Umweltschutz bemühen, kann man sich denken.

Auch dort können Konzerne Staaten verklagen. Beispiel: Weil die Bevölkerung im kanadischen Bundesstaat Quebec sich für ein Fracking-Moratorium ausgesprochen hatte, konnte ein US-amerikanischer Energie- und Bergbaukonzern den kanadischen Staat auf 250 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagen.

Das Beispiel zeigt eindeutig die Gefahr für die Demokratie: Die Zivilgesellschaft hat ihre demokratische Macht verloren. Sie kann Gesetzesinitiativen nur dann auf den Weg bringen, wenn sie im Einklang mit den vielen bilateralen und multilateralen Abkommen stehen. Ansonsten drohen hohe Schadensersatzforderungen. Auf Fragen, ob Genmais, Chlorhühnchen, Hormonfleisch oder die Privatisierung des Trinkwassers zugelassen werden, haben die Bürger dann keinen Einfluss mehr.

Die Bevölkerung muss mit ihrem Steueraufkommen für Schadensersatzforderungen multinationaler Konzerne haften. Für die Wirtschaftsanwälte der internationalen Schiedsstellen eröffnet sich somit ein viel versprechendes Betätigungsfeld. Es könnte ein Phänomen eintreten, wie wir es in Deutschland bereits mit den Abmahnanwälten erleben. Wirtschaftsanwälte könnten die Gesetze der Staaten bis ins kleinste Detail nach eventuellen Handelshemmnissen absuchen und dann die Konzerne dazu ermuntern, von den Staaten Schadensersatz wegen theoretisch entgangener Gewinne zu fordern. Die Folge wäre eine Klagewelle auf Kosten der Steuerzahler.

Zeit für Gegenwehr

Spitzenpolitiker wie US-Präsident Barack Obama, Bundeskanzlerin Angela Merkel und der zuständige EU-Kommissar Karel de Gucht haben sich mehrfach emphatisch für ein transatlantisches „Freihandelsabkommen“ ausgesprochen. Doch die Bevölkerung haben sie nicht gefragt.

Es wird Zeit, dass sich nun die Zivilgesellschaft deutlich zu Wort meldet: Mit einem klaren Nein gegen die Aushebelung der Volkssouveränität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Obrigkeitsgegner

Freiheitlicher demokratischer Rechtsstaat ist eine Mär. Diktatur des Kapitals und deren Parteien kommt der Sache schon näher und sie haben Helfershelfer. Bürger werden belogen, betrogen, ausgeplündert, diffamiert, diskriminiert, bevormundet. Die Hirnwäsche mit Hilfe der Medien trägt Früchte und lenkt alle in ihre gewünschte Richtung. Hatten wir alles schon mehrmals in unserer Geschichte. (von http://www.myheimat.de/themen/berliner-platz+pegida.html). „Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus und die Demokratie braucht nicht Verfassungsschutzbehörden, sondern wache und aktive Bürgerinnen und Bürger, die sich für den demokratischen Rechtsstaat einsetzen“, vgl. http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/bingen/bingen/staat-gefaehrdet-verfassung_15491208.htm. Die DDR war untergegangen, weil Zweifel am System nicht vorgesehen waren. Die BRD wird auch untergehen, weil Zweifel ebenfalls nicht vorgesehen sind. Wegen der im Grunde edlen menschlichen Natur sei das demokratische Prinzip ausreichend, um den Machtmissbrauch von Herrschenden zu verhindern, weil diese ja verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (so Prof. Dr. Ridder, http://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip). Zweifel an der edlen Natur der Herrschenden waren schon immer nicht vorgesehen. Ein Problem war und ist der einseitige Gebrauch und Missbrauch von Macht und Recht (vgl. auch http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf ). Macht verführt zum Lügen und zum Sadismus- http://www.wiwo.de/erfolg/management/der-boss-effekt-was-macht-aus-den-menschen-macht/10261622.html/ und http://www.wissen57.de/die-macht-verandert-den-charakter-des-menschen.html. „Führungskräfte mit Macht verhalten sich tendenziell wie Menschen mit einem Hirnschaden“, so Prof. Dacher Keltner (University of California, Berkeley) seine Forschungen zusammen. (vgl. http://www.leadion.de/artikel.php?artikel=0901). Schon 16-jährige will der Staat bei Beantragung des Personalausweises Fingerabdrücke abnehmen, also so behandeln, wie das früher für Schwerverbrecher vorgesehen war.
Auch der Gruppenegoismus ist nicht zu verachten. Schimpansen, die mit denen Menschen genetisch zu ca. 99 % identisch sind, quälen und töten im Kollektiv einzelne fremde Schimpansen. Der Affe ist in uns allen, meint die Wissenschaft. Der Mensch ist von Natur aus grausam, habgierig, egoistisch etc., ein Raubtier voller Bosheit, meinte u.a. der Wissenschaftler Thomas Hobbes (vgl. z.B. http://horvath.members.1012.at/hobbes.htm). Bestätigt wird das durch die Lebenserfahrung und die Menschheitsgeschichte mit ihren Grausamkeiten und ihrem Egoismus sowie Gruppenegoismus wie die von Herrschenden angezettelte Sklaverei, auch die Massenvernichtungen wie Folter, Hexenverbrennungen, Judenvernichtungen, Kriege usw.. Derartigen Verhaltensnormen wird auch in unserer Gesellschaftsform mit ihren Strukturen nicht ausreichend Rechnung getragen. Ganz im Gegenteil.
Der Bevölkerung wird mit Lügen, Betrug und Heuchelei nur vorgemacht, die Obrigkeit würde für edle Werte einstehen und arbeiten- http://www.neopresse.com/politik/dach/kommentar-fragwuerdige-demokratische-prozesse. Besonders die Regierungsparteien sind gegen Bürgerrechte, vgl. z.B. http://www.abgeordnetenwatch.de/abstimmungen-991-0.html. Art. 20 GG / Grundgesetz spricht von drei Staatsgewalten, die es nicht gibt (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/idee). Schutzbestimmungen wie Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht dienen eher als heuchlerische Propaganda als als Richtlinie für Obrigkeiten. Die „Erfolgsquote“ beim Bundesverfassungsgericht liegt dementsprechend im Bereich von nur 0,2 bis 0,3 %, vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237. Der Bürger wird mit pauschalen, nichtssagenden Ablehnungen abgespeist. Dienstaufsichtsbeschwerden (wie auch Befangenheitsanträge) werden von Amtsträgern als "Kollektivbeleidigung aller Amtsträger durch einen Querulanten" empfunden (vgl. http://www.refrago.de/Was_ist_eine_Dienstaufsichtsbeschwerde.frage241.html). Gleiches gilt auch bei Petitionen und Rechtsmitteln. Der Schädigungswille ist stärker als Recht und Gesetz. Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt wegen gewollter Verdrehung der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Die jeweiligen die Demokratie sichernden Grundregeln waren und sind unzureichend und haben versagt. Diktatoren, wie Diktatorengemeinschaften sind auch in solchen angeblichen Demokratien möglich, die ihr wahres Ansinnen mit einem demokratischen Gewand umgeben. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html). Das Kollektiv der Amtsträger verhält sich gegenüber dem einzelnen Bürger feindlich wie sich eine Gruppe Schimpansen gegenüber dem einzelnen Schimpansen, der nicht zur Gruppe gehört, feindlich verhält, sogar tötet. Kein Wunder, denn genetisch sind Menschen und Schimpansen zu ca. 99 % identisch. Weitere Beispiele zum Verhalten der menschlichen Natur:
Man muss mit der Illusion aufräumen, in Deutschland handele es sich um einen vorbildlichen, demokratischen Rechtsstaat, wie es uns die Medien in Unwissenheit und die Politiker mit Kalkül suggerieren wollen... Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt (aus http://grundrechteforum.de/231367).
Den Rechtsstaat, der den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht und wir entfernen uns immer weiter von diesem Ideal, bezeugt ein ehemaliger Richter- http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 (Seite der Humanistischen Union). Ein weiterer ehemaliger Richter bezeugt, dass Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform sind, vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 und dass auch der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht abhilft, wird unter http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/ bestätigt.
Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen- https://www.youtube.com/watch?v=gzNO6Jglljk.
In diesem Sinne legalisierte der Bundestag (unter Führung der angeblich christlichen Parteien) auch die psychiatrische Zwangsbehandlung für systemkritische Bürger- http://phosphoros.over-blog.de/article-paranoia-und-agonieerzeugungsgesetz-horrorstaat-deutschland-psychiatriegesetz-oder-wie-man-im-rechts-114629076.html. Bei dieser Behandlungsmöglichkeit entwickeln sich Herrschende zu perversen Monstern- vgl. http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath_%28Brief_an_StVK_Regensburg%29.
Durch Machtbesitz entsteht offenbar ein Menschenschlag, dem Diktatur und Sadismus zusagen. Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben: ,,Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ,,kriminell" nennen kann" (vgl. z.B. http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/2008/justiz-sumpf-deutschland.html). Nach Art 97 (1) sind die Richter unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Sie sind vorrangig dem Verhaltensgesetz unterworfen, nach dem jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu missbrauchen- vgl. http://de.wikiquote.org/wiki/Charles_de_Montesquieu und die hier bereits aufgeführten Zeugenaussagen. Die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit (vgl. z.B. http://lexetius.com/2003,712) sind nicht gegeben. Die unter vorstehendem Link gepriesene Gehörsrüge / Anhörungsrüge nach § 321a ZPO ist wie die Verfassungsbeschwerde nur ein Scheinrecht (vgl. z.B. http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt). Bürgergerichte zur Schaffung der Strafbarkeit von Rechtsbeugung wären notwendig. Eine Petition dazu kann z.Zt. gefunden werden unter https://www.change.org/p/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren. Art. 97 müsste entsprechend geändert werden. Ein regierungsunabhängiges Qualitätsmanagement (Verhaltensforschung, Meinungsumfragen usw.) wäre auch nötig.
PS: Weiterverbreitung und Änderungen gestattet!

Gravatar: Freigeist

Sie könnten nun auch attac beitreten. Gleiche Forderungen.

Gravatar: keinUntertan

Transparenz und Bürgerbeteiligung ist was die Menschen fordern.
Geheimhaltung und Bevormundung ist was das Establishment macht.
Statt die Mächtigen zu kontrollieren, werden die Bürger kontrolliert.
TTIP ist ein Beispiel für Bevormundung und Kontrolle der Menschen.

Gravatar: Karin Weber

>>Wer geheim tagt, hat etwas zu verbergen.<<

Ja, der Verdacht liegt nahe. Die Mafia mietet ja schließlich auch kein Kongress-Center an.

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