Transsexualität – Die Rechtsprechung

Frau Dr. Merkel hat festgelegt, daß der Islam zu Deutschland gehört. Aber welcher? Der schiitische oder der sunnitische?

Veröffentlicht:
von

Kürzlich erschien eine Meldung in der "BILD", daß zwei geschlechtsumgewandelte Männer (das waren sie vor der OP) in Dortmund von Moslems gesteinigt wurden, bis die Polizei zufällig vorbeikam. Nun ist die "BILD" ja auch ein Teil der Pinocchiopresse, aber nehmen wir mal an, daß die Geschichte sich wirklich so zugetragen hätte: Wie ist eigentlich die Rechtslage dazu? In Europa, im Iran und in Arabien ist sie ganz verschieden.

In Europa ist man mit dem Überschreiten der Geschlechtergrenzen oft ganz locker umgegangen. Immer wieder zogen sich Männer Frauenkleider an und umgekehrt. Noch heute ist die Jungfrau im Kölner Karneval ein Mann. „Du bist so schön, so wunderwunderschön“, singen die Kölner. Und nie hat sich die Jungfrau so frivol gedreht, wie in dieser Saison. Vor 1930 gab es in Deutschland eine erste Operation, um geschlechtsumwandelnde physische Veränderungen am Körper vorzunehmen. Die Geschlechtsumwandlung ist in Deutschland legal.

Ähnlich ist es im Iran. Die Nummer 198 aus einem größeren Paket von Rechtsgutachten lautet:
„Es gibt Personen, die äußerlich (zwar) männlich sind, aber von den psychischen Aspekten her einige Eigenschaften der Weiblichkeit haben, und sie haben vollständige weibliche sexuelle Neigungen, so dass, falls sie ihr Geschlecht nicht umwandeln, sie in Verderbnis geraten werden. Ist es dann erlaubt, sie durch die Durchführung einer Operation zu behandeln?

Antwort: Die erwähnte Operation ist zulässig, wenn sie für die Aufdeckung und Offenlegung der tatsächlichen Identität erfolgt, mit der Voraussetzung, dass diese (Operation) nicht mit einer verbotenen Handlung verbunden ist und keine Verderbnis daraus folgt.“

Die Gelehrten folgern daraus: „Für die muslimische Gemeinschaft bedeutet das, dass jeder Transsexuelle (…) mit dem gleichen Respekt zu behandeln ist, wie jeder andere Mensch auch! Transsexuelle dürfen nach ihrer Geschlechtsumwandlung auch heiraten und werden in jeder Hinsicht gleichwertig behandelt! Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass Imam Chomeini (geheiligt werde seine Seele) bereits Anfang der 1960er Jahre ein Rechtsurteil bezüglich der Erlaubnis zur Geschlechtsumwandlung herausgegeben hat.“
Allerdings ist im Iran Homosexualität verboten und wird mit der Todesstrafe geahndet. Das heißt, der Geschlechtsumgewandelte muß mit einem Partner seines ehemaligen Geschlechts verheiratet sein. Schwule können die Todesstrafe also umgehen, indem sich ein Partner zur Frau umoperieren läßt.

Ganz anders sieht es im sunnitischen Bereich, also im überwiegenden Teil Arabiens, aus: Im Jahr 1413 nach moslemischen Kalender (umgerechnet 1992) hatte sich in der Universitätsstadt  Ta‘if eine Ratsversammlung der führenden Gelehrten fast einen Monat lang mit diesem Thema auseinandergesetzt.

Die Rechtsgelehrten hatte sich aus der Sure „Die Frauen“ das Wunderzeichen 119 herausgesucht, um das juristische Problem zu lösen: Allah sprach, daß er einen bestimmten Teil seiner Diener in die Irre führt, sie lüstern macht und ihnen befiehlt die Schöpfung Allahs zu verändern. Im übernächsten Wunderzeichen verspricht er ihnen dafür die Hölle. Weiterhin wird aus der Sure „Die Auswanderung“ das Wunderzeichen 7 herangezogen: „Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt, und was er euch verwehrt, davon lasset ab und fürchtet Allah. Siehe, Allah straft strenge.“ Also nichts mit Geschlechtsumwandlung. Und Schwulität ist natürlich auch verboten.

Nun hat Frau Dr. Merkel festgelegt, daß der Islam zu Deutschland gehört. Aber welcher? Der schiitische oder der sunnitische?

Das deutsche Grundgesetz ist leider schwammig formuliert: In Artikel 2 (1) heißt es: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Ja welches Sittengesetz denn, das christliche oder das islamische? Welche Persönlichkeit: die christliche oder die islamische? Das ist ungeklärt. Der islamische Rechtsgelehrte könnte gestützt auf die Offenbarungen behaupten, daß ein Transvestit die Rechte von Moslems verletzt.

Artikel 4 des Grundgesetzes nützt Transvestiten auch nichts. Im Gegenteil: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Zur ungestörten Religionsausübung der sunnitischen Moslems gehört freilich die Bestrafung von Transvestiten. In der Praxis gibt es allerdings sunnitische Länder, in denen Transvestiten illegal sind, wo aber praktisch ein Vollzugsdefizit bei der Bestrafung besteht.

Gegen Körperstrafen steht nun wieder das Grundgesetz Artikel 2 (1): „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Das ist zumindest eindeutig formuliert.

Dieser Artikel kommt aus der christlichen Gesetzgebung, die das Töten ohne zwingenden Grund verbietet. Dem Islam ist diese Denkungsart völlig fremd. Todes- und Körperstrafen sind völlig normal und gehören zur Scharia, zum Koran und zur Folklore.

Wir erkennen deutlich, daß der Islam nicht ins gewachsene Rechtssystem Europas hereinpaßt. Entweder man verstößt gegen die körperliche Unversehrtheit oder gegen die Religionsfreiheit. Die Konsequenz wäre eine klarstellende Verfassungsreform, entweder mit einer Abschwächung der Religionsfreiheit oder alternativ mit der Abschwächung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Frau Dr. Merkel hockt in ihrem Kanzleramt, versteht nichts und entscheidet nichts. Mit ihrem kulturimperialistischen Ansatz geht sie wahrscheinlich davon aus, daß die Moslems vor dem Christentum oder Multikulti bedingungslos kapitulieren. Bei einem Millionenheer von Zuwanderern ist das mehr als unwahrscheinlich. Auf der Gasse macht schon jetzt jeder was er will. Jedenfalls in Dortmund.

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Kati

Kein Mensch dieser Erde hat das Recht sich über einen anderen Menschen zu stellen und jeder Mensch hat das Recht jeden Menschen, jedes Tier und jede Pflanze zu lieben, sofern er ihm nicht seinen freien Willen nimmt oder ihm Gewalt antut.
Göttin hat uns so geschaffen wie wir sind sonst gäbe es nicht die Vielfalt der Liebenden.
Nur weil Lesben und Schwule keine Kinder haben können stirbt die Menschheit sicher nicht aus. Unsere Politik sollte vielmehr mal dafür sorgen, dass Menschen die Kinder haben wollen unterstützt werden und dass diese Kinder auch eine Zukunft haben; denn derzeit haben Kinder keine Zukunft. Wir befinden uns in einer Weltuntergangsstimmun´g und diese ist mit Sicherheit lebens- und kinderfeindlich.
Hört doch endlich auf, auf Lesben, Schwulen und Transgendern rumzuhacken. Sorgt lieber dafür, dass diese Erde nicht demnächst von kriegstreiberischen Idioten durch den Einsatz von Atombomben ausgelöscht wird!!!

Gravatar: Transmensch

@Lotty
Danke Dir, genau dass wollte ich dem Autor auch mitteilen.
Wer kann den sein Geschlecht umwandeln?!?!? Es wäre mir neu das man es so einfach um zaubern könnte.

1. Realistisch und korrekt ausgedrückt heißt es "Geschlechtsangleichung"! Der Körper wird dem eigentlichen Geschlecht angepasst!

2. Es gibt gewaltige unterschiede zwischen Transvestiten und Transsexuellen/Transidenten Menschen.

Bei entsprechender Recherche auf seriösen Seiten würde man entsprechende Informationen finden.

Bzgl. Anerziehen eines Geschlechts: es gibt sehr ausführliche Berichte die es belegen, dass ein Geschlecht nicht anerzogen werden kann! Die Versuche es zu tun endeten meistens mit Suizid.

Gravatar: Lotty

Zur Abwechslung möchte ich einmal auf ihre Darstellung der Transsexualität eingehen:
Sie schreiben so als handele es sich bei transsexuellen Frauen um Männer deren Geschlecht um operiert sei. Das ist so falsch und entspricht nicht der Realität. Wahr ist, dass es sich um Frauen handelt bei denen vorgeburtlich nicht alles so lief wie es normal ist. Bei ihnen hat ein kleiner Fehler dazu geführt das sich die Gonaden falsch entwickelten. Danach haben die gegengeschlechtlichen Hormone ihr übriges getan. Es entwickelte sich eine Frau mit vermännlichten Geschlechtsmerkmalen.

Es ist vollkommener Irrglaube davon aus zu gehen das sich Geschlecht umoperieren lässt. Aus einem Mann lässt sich keine Frau machen. Sehr wohl können aber einer Frau operativ der richtige geschlechtlichen Körpermerkmale gegeben werden. Geschlecht an zu erziehen hat noch nie geklappt, es endet in der Regel in Verzweiflung oder im Suizid.

Gravatar: Emmanuel Pracht

Psssst! Herr Prabel ich bitte Sie.

Lassen Sie bloß die Löwen nicht erwachen!

Auf solcherlei Gedenk wartet der Polizeischutzsuchende Große Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Kaiman Mazyek, doch nur, um die Bundesschergen beim nächsten Thing in seine Fänge zu bekommen.

Da wird auch die Frau Hübsch hübsch die Finger von lassen und ihr zartes Stimmchen nicht erheben.

Wohlan...

Gravatar: Janda

Mit "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ ist nicht gemeint, dass man sich über die anderen geltenden Gesetze stellen und dies mit seiner Religion begründen darf. Sonst könnte sich ja jeder seine eigene Religon ausdenken (" Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses") und behaupten aus religiösen Gründen dürfe er keine Steuern mehr zahlen, müsse den Lottogewinn auch ohne die richtigen Zahlen entgegennehmen, müsse keine Fahrkarte für den Zug kaufen etc.

Gravatar: Freigeist

Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Diese üble Religion ist eine Schande für die Aufklärung in Deutschland.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang