Tod im Flensburgexpress

Nach fünf Tagen tappt der wissbegierige Bürger weiterhin im Dunkeln. Wir kennen nun die Reihenfolge der Geschehnisse, doch das Entscheidende fehlt: Warum ist der Eritreer ausgerastet?

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Diese Information ist für den potentiell beteiligten Bürger lebenswichtig! Daraus ergeben sich persönliche Konsequenzen, zum Beispiel ob man am Ramadan kurz vor Sonnenuntergang öffentliche Verkehrsmittel besteigen soll. Auch: Wer hat in Deutschland das Recht, mit einer Waffe sein Leben zu schützen?

Beginnen wir der Reihe nach und übergehen wir die Gerüchte.

Am Mittwoch, den 30. Mai 2018 fährt um 19 Uhr ein Zug aus Köln in den Bahnhof von Flensburg ein. Eine 22-jährige bewaffnete Polizistin in Uniform wird vom 24(?)-jährigen illegal zugewanderten Eritreer mit einem Messer verletzt. Ein 35-jähriger Fahrgast will der Polizisten helfen und wird dabei vom illegal zugewanderten Eritreer mit dem besagten Messer schwer verletzt. Die deutsche Polizistin erschießt den Eritreer. Die beiden Verletzten werden im Krankenhaus versorgt, sie schweben nicht (mehr) in Lebensgefahr. Der Eritreer wird obduziert. Hierbei wird „die Identität des getöteten Angreifers zweifelsfrei geklärt“.

Der Satz: „Die Identität des getöteten Angreifers wird zweifelsfrei geklärt“, wird in vielen Zeitungen wortgleich abgedruckt. Dem Leser wird damit suggeriert, dass nur eine Obduktion die Identität eines illegal zugewanderten Afrikaners zweifelsfrei klären kann. Dies ist wohl durch eine deutsche Besonderheit bedingt, da deutschen Behörden die einfachsten Hilfsmittel und Möglichkeiten fehlen, einen Asylartantragsteller einwandfrei zu identifizieren. Zur einwandfreien Identifikation benötigt man in Deutschland eine Obduktion! Doch zur Leichenschau braucht man Pathologen oder Rechtsmediziner, die rar, weil teuer sind. In Deutschland wird deshalb die Leichenschau vernachlässigt. Hinter nicht mehr vorgehaltener Hand geht man davon aus, dass die Hälfte der „unnatürlichen“ Todesfälle, einschließlich Totschlag und Mord, in Deutschland unentdeckt bleiben. Wenn nun jeder tote Zuwanderer obduziert werden soll, bricht die gesamte deutsche Pathologie in sich zusammen.

Die wichtigen Fragen betreffen die 22-jährige bewaffnete Polizistin in Uniform. Warum hat sie den Angreifer aus Afrika erschossen? Hätte sie ihn nicht lebend und kampfunfähig schießen können?

Wir wollen nicht davon ausgehen, dass die junge Polizistin unerfahren ist. Wer eine Waffe trägt, sollte mit ihr umgehen können! Von jetzt an sind mehrere juristische Wege möglich:

  1. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Klage, weil es sich einwandfrei erkennbar um Selbstverteidigung handelt.
  2. Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage, die Beklagte wird freigesprochen.
  3. Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage, die Beklagte erhält eine milde Strafe und darf Waffe und Arbeitsplatz behalten.
  4. Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage, die Beklagte erhält eine schwere Strafe, muss die Waffe abgeben und den Arbeitsplatz räumen.

Eine Strafe, die den Verlust des Arbeitsplatzes und des Tragens einer Waffe zur Folge hätte, ist nicht möglich (4). Sie würde automatisch zur Folge haben, dass kein Polizist in seiner Freizeit bewaffnet oder in Uniform ein öffentliches Verkehrsmittel betritt, da er befürchten muss, im Fall der Fälle seinen krisensicheren Arbeitsplatz zu verlieren. Attentate in öffentlichen Verkehrsmitteln würden rasant ansteigen und staatlicherseits bald unbeherrschbar werden. In einer solchen Konstellation würden die öffentlichen Verkehrsmittel Verluste einfahren und die bürgerlichen Parteien jegliche Parlamentswahlen haushoch verlieren, was die gewählt werden wollenden Politiker zu verhindern wissen werden. Deshalb brauchen wir die staatsanwaltliche Vorgehensweise (4) nicht zu erwägen.

Die tapfere Polizistin wird mit Samthandschuhen behandelt und als Heldin verehrt werden. Es gibt jedoch weitere Probleme, die von Polizei, Staat und Medien unausgesprochen bleiben:

Deutschland leidet seit Jahren unter einem großen Mangel an Polizisten. Die Wahrscheinlichkeit, einen bewaffneten Polizisten in einem öffentlichen Verkehrsmittel anzutreffen, ist deutlich geringer als die Wahrscheinlichkeit, in einem öffentlichen Verkehrsmittel auf einen mit einem Messer bewaffneten illegalen Zuwanderer zu stoßen, der Böses im Schild führt. Es zwingt sich die Frage auf, wer in Deutschland das Recht hat, eine Waffe in der Öffentlichkeit zu tragen, um gegebenenfalls sein Leben und das anderer Unbeteiligter (Indigene und Zuwanderer) zu schützen. Der Tod im Flensburgexpress ist der Beweis, dass das Tragen einer Waffe notwendig ist. In einem französischen Zug haben vor Jahren drei tapfere unbewaffnete GI einen bewaffneten Terroristen überwältigt, wobei eine GI Krankenhaus pflichtig verletzt worden ist. Auf so einen Glücksfall dürfen Politiker vor Wahlen nicht vertrauen.

Die letzte Überlegung ist von praktischer Natur. Wir Bürger erfahren nicht das genaue Ergebnis der Obduktion des Attentäters. Ist er Muslim, der zu Ramadan nichts gegessen und nichts getrunken hat? Der Pathologe könnte die Fragen mühelos beantworten. Da die Antwort dem interessierten Bürger vorenthalten wird, dürfen wir schlimmstenfalls annehmen, dass sämtliche Fragen bejaht werden. Hier gibt es einen einfachen Rat:

Während des Fastenmonats Ramadans verzichten viele Rechtgläubige auf ausreichendes Trinken. Insbesondere an warmen Tagen führt die Austrocknung (Exsikkose) zur Verwirrtheit, Desorientierung, Erregbarkeit und Aggressivität. Deshalb soll man an heißen Tagen, vor allem kurz vor Sonnenuntergang (vor dem Fastenende/Fastenbrechen) öffentliche Verkehrsmittel meiden. Auf Grund des islamischen Mondkalenders, der kürzer als der weltweit gültige zivile Sonnenkalender ist, rutscht der Monat Ramadan in den folgenden Jahren in Richtung Winter. In den kalten Jahreszeiten sind Exsikkosen seltener. Allerdings könnte der Klimawandel einen Strich durch die Rechnung machen. (Allah sei uns gnädig!)

Nachtrag:

Am Mittwoch, den 3. Juni 2018 randaliert ein Österreicher gegen 16 Uhr im Berliner Dom mit einem Messer in der Hand. Das Kirchenpersonal verständigt die Polizei. Rund 100 Kirchenbesucher werden vom Kirchenpersonal aus der Kirche in Sicherheit gebracht.

Kurz darauf betreten zwei Polizeibeamte die Kirche. Sie versuchen erfolglos, in der Nähe des Altars den Randalierer zu beruhigen, der weiterhin mit dem Messer hantiert. Einer der Polizisten schießt dem verwirrten Randalierer ins Bein. Der andere Polizist wird durch eine Polizeikugel leicht verletzt.

Mit dem Wissen von Flensburg können folgende Aussagen getätigt werden:

1.) Es lässt sich nicht ausschließen, dass es sich um die Tat eines Nachahmers handelt, obwohl eine auf den Ramadan basierte Handlung bis zum Beweis des Gegenteils anzunehmen ist.

2.) Wenn ein einzelner bewaffneter Polizist einem Messerstecher gegenüber steht, so wird der Täter eher erschossen, als wenn zwei bewaffnete Polizisten zugegen sind. Im letzteren Fall ist jedoch zu befürchten, dass einer der Polizisten von einer Polizeikugel verletzt wird.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ercan Aslan

"Warum hat sie den Angreifer aus Afrika erschossen?"

Aus Erfahrung kann ich dazu folgendes sagen:

1. Gegenüber Messerangriffen hat man, entgegen landläufiger Meinung, sehr wenig Chancen! Wir üben die Abwehr im Training regelmäßig und es zeigt sich, dass man IMMER verletzt wird (getestet mit rotem Filzstift preparierten Übungswaffen)

2. Wenn der Angreifer Drogen oder Alkohol konsumiert hat, ist das Schmerzempfinden herabgesetzt oder ganz ausgeschaltet, sodass ihn sogar mehrere Kugeln in Arme oder Beine nicht stoppen!

3. In solch einer Stresssituation ist es kaum möglich, so genau zu zielen, dass man genau in den Arm oder das Bein trifft

Meiner Meinung nach, hat die Polizistin alles richtig gemacht! Selbst wenn sie entlassen werden sollte:
Sie ist noch am Leben! So what?

Gravatar: Wolfram

Tippe auch auf Alternative 4. Das passt zu unserer islamophilen Unrechts-Justiz:

Große Milde gegenüber Kriminellen und überdimensionierter Täterschutz, besonders Migranten bzw.Asylanten, u. härtesten Strafe gegen Polizisten. Das hat System.

Ein Poliztist, der einen randalierenden muslimischen Autofahrer während einer Routine-Verkehrskontrolle im Ruhrgebiet stoppte, wurde von dem wütenden Migranten angegriffen. Als sich der Polizist mit Pfefferspray wehrte, sprangen weitere "Glaubensbrüder" aus dem Kulturkreis unter dem Halbmond herzu und filmten die Pfefferspray-Abwehr.

Natürlich gab es eine Klage des aggressiven Angreifers und die muslimischen Zeugen logen natürlich wie gedruckt, denn Allah ist ja der Listigste - das wusste die Mama der Nation bei der Grenzöffnung ja nicht - und der Polizist wurde fristlos entlassen, die Beamtenpension gestrichen und ein deftiges Schmerzensgeld durfte er auch noch an den Angreifer zahlen. - Berufskarriere ruiniert!!!

Die muslimische Community durfte sich kaputt gelacht haben, - wie einfach es ist; deutsche Existenzen mit Lügen und List zu zerstören... - denn Kirsten Heisig, die mutige Richterin aus Berlin, die diese Lügerei durchschaut hatte und den listigen Tätern mit Migrationshintergrund die fromme, heuchlerische Maske vom Gesicht zerrte, kämpfte aktiv gegen falsche Aussagen, Zeugeneinschüchterung usw. und bezahlte das 2010 während der WM mit ihrem Leben - und die Politik vertuschte den offensichtlichen fingierten Selbstmord ganz schnell - Nachrichtensperre - nur keine Fremdenfeinlichkeit :-( - immer schön politisch korrekt bleiben. Tja Ungerechtigkeit erniedrigt ein Volk!!!

Gravatar: Alfred

# Dirk S. keine Kritik an ihrem Beitrag, nur mache sie es kürzer. Denn in der Kürze liegt die Würze!

Zur Frage: Warum ist der Eritreer ausgerastet? Der Typ hatte die Auflage sich nur im registrierten Melde-Raum aufzuhalten. Flensburg signalisiert den Übergang nach Skandinavien! Der Mann wollte sich absetzten und fühlte sich durch die Anwesenheit einer Polizisten ertappt.
Ramadan nun als Ausrede in den Raum zu stellen - typisch deutscher sozialer Quatsch!!!
Die Polizisten hält im deutschen Rechtraum lieber den Mund - wegen der korrupten Presse.

Gravatar: Dirk S

Zitat:"zum Beispiel ob man am Ramadan kurz vor Sonnenuntergang öffentliche Verkehrsmittel besteigen soll."

Als erfahrener ÖPNV-Nutzer kann ich nur sagen: Geht so. Ist eine Art Glücksspiel, der Jackpot ist eine Fahrt ohne Asoziale (egal welcher Herkunft).

Zitat:"Wer hat in Deutschland das Recht, mit einer Waffe sein Leben zu schützen?"

Jeder. §32 StGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

Zitat:"Der Satz: „Die Identität des getöteten Angreifers wird zweifelsfrei geklärt“

...bedeutet erst mal nichts anderes, als dass man anhand von Fingerabdrücken, Gebissröntgenbilder und vielleicht Tatoos versucht die Identität des Toten zu klären.

Zitat:"Dem Leser wird damit suggeriert, dass nur eine Obduktion die Identität eines illegal zugewanderten Afrikaners zweifelsfrei klären kann."

Das mit dem Suggerieren ist Quatsch, denn wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, z.B. weil der keinen Ausweis dabei hatte, dann bleibt nur dieser Weg. Und der war erfolgrich, die Identität der Leiche konnte einwandfrei geklärt werden: Ein 24-jähriger aus Eritrea, der eine befristete Aufendhaltsgenehmigung hatte.

Zitat:"Zur einwandfreien Identifikation benötigt man in Deutschland eine Obduktion!"

Nein, aber eine einwandfreie Identifizierung ist praktisch für den Obduktionsbericht. Wäre doch doof, wenn da als Name fälschlicherweise "Nathan Warszawski" drin stehen würde. Also, die Reihenfolge ist andersrum.

Zitat:""Doch zur Leichenschau braucht man Pathologen oder Rechtsmediziner,"

In DE sind Pathologie und Rechtsmedizin 2 unterschiedliche medizinische Gebiete.

https://de.wikipedia.org/wiki/Pathologie
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmedizin

Zitat:"In Deutschland wird deshalb die Leichenschau vernachlässigt."

Ja, die Kosten. Dafür ist man solange nicht tot, bis ein Arzt den Tod festgestellt hat.

Zitat:"Hinter nicht mehr vorgehaltener Hand geht man davon aus, dass die Hälfte der „unnatürlichen“ Todesfälle, einschließlich Totschlag und Mord, in Deutschland unentdeckt bleiben."

In DE wird nur dann obduziert, wenn der begründete Verdacht einer Straftat vorliegt, also äußere Einwirkung erkennbar ist und / oder der den Tod feststellende Arzt Bedenken betreffend eines natürlichen Todes hat (ein spontaner Herzstillstand bei einem 20-jährigen Sportler ohne bekannte Herzerkrankungen ist nun mal sehr unwahrscheinlich - aber nicht unmöglich). Oder auf Antrag (kann aber sein, dass der Antragsteller die Kosten tragen muss).
Das eigentliche Problem ist, dass gerade bei älteren Personen die Ärzte schnell "natürliche Todesursache" angeben und nicht so genau hinsehen, ob die pflegebedürftige Oma nicht vielleicht doch etwas lange unter dem Kopfkissen lag. Man kann auch sagen: Viele mögliche Fälle interessieren einfach nicht.

Zitat:"Wenn nun jeder tote Zuwanderer obduziert werden soll, bricht die gesamte deutsche Pathologie in sich zusammen."

Nun ja, wenn die sich von Polizisten erschießen lassen, dann muss man eben viel obduzieren. Oder die Vorschriften ändern.

Zitat:"Die wichtigen Fragen betreffen die 22-jährige bewaffnete Polizistin in Uniform."

Wer einen bewaffneten uniformierten Polizisten angreift, ist entweder stone, besoffen, ein Vollidiot oder will Suizid begehen. Mein Mitleid hält sich da in sehr engen Grenzen.

Zitat:"Warum hat sie den Angreifer aus Afrika erschossen?"

Notwehr, ganz genau wie in §32 Abs. 2 StGB beschrieben.

Zitat:"Hätte sie ihn nicht lebend und kampfunfähig schießen können?"

Weil sie keine grüne Magierin ist. Solche Forderungen kommen immer nur von Leuten, die Gewalt nur aus Film und Fernsehen kennen. Kampfunfähig und Tot sind in so einem Fall genau das Gleiche. Wenn die Leute unter Drogen oder auch nur Adrenalin stehen, dann merken die Treffer oftmals nicht.

Zitat:"Wir wollen nicht davon ausgehen, dass die junge Polizistin unerfahren ist."

Na, da wäre ich mir jetzt nicht so sicher, die ist aus Bremen. Aber auf kurze Entfernung einen Oberkörper zu treffen, ist nicht ganz so schwer.

Zitat:"Wer eine Waffe trägt, sollte mit ihr umgehen können!"

Da stimme ich zu. Nur kann man bei der Bremer Polizei das nicht unbedingt immer erwarten. https://www.focus.de/regional/bremerhaven/unfall-in-bremerhaven-polizist-will-waffe-vorfuehren-und-schiesst-journalist-ins-bein_id_5308563.html

Zitat:"Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Klage, weil es sich einwandfrei erkennbar um Selbstverteidigung handelt."

Wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen. Wenn es so wie beschrieben abgelaufen ist, dann ist der Fall recht klar.

Zitat:"Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage, die Beklagte wird freigesprochen."

Dann müsste der StA aber durch die Politik dazu angewiesen worden sein. Aber, gut möglich.

Zitat:"Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage, die Beklagte erhält eine milde Strafe und darf Waffe und Arbeitsplatz behalten."

Unwahrscheinlich. Dafür scheint der Fall zu klar zu sein.

Zitat:"Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage, die Beklagte erhält eine schwere Strafe, muss die Waffe abgeben und den Arbeitsplatz räumen."

Es geht um eine Polizistin und nicht um einen normalen Bürger. Der würde mit hoher Wahrscheinlichkeit abgeurteilt werden, wo kämen wir denn auch schließlich hin, wenn sich ein Bürger zur Wehr setzt und nicht ein ordentliches Opfer abgibt?

Zitat:"Eine Strafe, die den Verlust des Arbeitsplatzes und des Tragens einer Waffe zur Folge hätte, ist nicht möglich."

Möglich schon, aber sehr sehr unwahrscheinlich.

Zitat:"Sie würde automatisch zur Folge haben, dass kein Polizist in seiner Freizeit bewaffnet oder in Uniform ein öffentliches Verkehrsmittel betritt, da er befürchten muss, im Fall der Fälle seinen krisensicheren Arbeitsplatz zu verlieren."

Polizisten in Uniform dürfen meist kostenlos den ÖPNV benutzen. Das bringt schon einiges an Einsparung und das Risiko, in so eine Situation zu geraten ist auch sehr gering. Die Ausführung können wir unter "Phantasie" ablegen.

Zitat:"Attentate in öffentlichen Verkehrsmitteln würden rasant ansteigen und staatlicherseits bald unbeherrschbar werden."

Quatsch, es würden die Kosten für den ÖPNV steigen, weil die Betreiber viel Sicherheitspersonal einstellen müssten. Ach ja, natürlich würden dann auch viele Verbindungen aus Kostengründen gestrichen. Bevorzugt die, bei denen es solche Vorkommnisse gegeben hat oder geben könnte.

Zitat:"In einer solchen Konstellation würden die öffentlichen Verkehrsmittel Verluste einfahren"

Der ÖPNV ist schon jetzt defizitär. Je nach Betreiber schießt der Staat 40% bis 60% des Fahrpreises zu.

Zitat:"die bürgerlichen Parteien jegliche Parlamentswahlen haushoch verlieren"

Klar, sicher doch. Das bisherige Wahlverhalten zeichnet ein anderes Bild.

Zitat:"Deutschland leidet seit Jahren unter einem großen Mangel an Polizisten."

Nun ja, ist vom Wähler so gewollt. Schließlich wurden ja immer die wiedergewählt, die Polizeistellen abgebaut haben. Also, nicht jammern.

Zitat:"Die Wahrscheinlichkeit, einen bewaffneten Polizisten in einem öffentlichen Verkehrsmittel anzutreffen, ist deutlich geringer als die Wahrscheinlichkeit, in einem öffentlichen Verkehrsmittel auf einen mit einem Messer bewaffneten illegalen Zuwanderer zu stoßen, der Böses im Schild führt."

Also, bei mir ist das eher andersrum:
In Bussen: Beides 0
In Zügen: Polizist: Ein Halber die Woche / Messerzuwanderer: 0

Kann woanders natürlich anders sein.

Zitat:"Es zwingt sich die Frage auf, wer in Deutschland das Recht hat, eine Waffe in der Öffentlichkeit zu tragen, um gegebenenfalls sein Leben und das anderer Unbeteiligter (Indigene und Zuwanderer) zu schützen."

Das ist ganz einfach: Jeder, der die waffenrechtliche Erlaubnis nach §10 Abs. 4 WaffG hat, eine Schusswaffe in der Öffendlichkeit zu führen. Kann man leicht herausfinden.

Zitat:"Der Tod im Flensburgexpress ist der Beweis, dass das Tragen einer Waffe notwendig ist."

Es ist der Beweis, dass in diesem Fall das Führen einer Waffe von Vorteil war. Ein Polizeischild ( https://army-shop-bw.de/Security-Ausruestung/Koerperschutz/Protektoren-Schutzanzuege/Abwehrschild.html ) hätte vielleicht auch gereicht (nur sind die so unhandlich, da hat man seinen so selten mit dabei, hilft dafür aber auch bei Regen und Hagel) oder eben ein Teaser als weniger tödliche Waffe (den ich im Waffenarsenal der normalen Polizei sehr begrüßen würde).

Zitat:"In einem französischen Zug haben vor Jahren drei tapfere unbewaffnete GI einen bewaffneten Terroristen überwältigt, wobei eine GI Krankenhaus pflichtig verletzt worden ist."

Sind eben Amis. Die wussten nicht, dass man in Europa Terroristen nicht angreift und ausschaltet. Die Terroristen könnten sich ja dabei wehtun.

Zitat:"Auf so einen Glücksfall dürfen Politiker vor Wahlen nicht vertrauen."

Ich für meinen Teil bezweifle, dass Politiker das als Glücksfall angesehen haben. Hätte man doch bei erfolgreichen Attentat weitere Freiheiten beschränken können. Scheiß Amis aber auch. Und dann macht der Eastwood noch einen Film darüber, wie schrecklich.

Zitat:"Wir Bürger erfahren nicht das genaue Ergebnis der Obduktion des Attentäters."

Die "Freie Welt" müsste eigentlich nach Informationsfreiheitsgesetz berechtig sein, Einsicht zu erhalten, spätestens nach Abschluss des Verfahrens. Man könnte ja dran bleiben.

Zitat:"Der Pathologe könnte die Fragen mühelos beantworten."

Das ist so nicht richtig. In der Obduktion lässt sich feststellen, ob Nahrung und Flüssigkeit zu sich genommen wurde (z.B. im Magen befunden haben) und ob der Obduzierte beschnitten ist. Ob es sich um einen Muslim gehandelt hat, der wegen des Ramadan nichts zu sich genommen hat, kann die Obduktion nicht feststellen, denn es kann sich ja auch um einen beschnittenen Christen mit Magenproblemen gehandelt haben. In Eritrea leben ungefähr gleichviele Muslime und Christen.

Zitat:"Da die Antwort dem interessierten Bürger vorenthalten wird, dürfen wir schlimmstenfalls annehmen, dass sämtliche Fragen bejaht werden."

Man könnte natürlich auch versuchen, diese Informationen zu erhalten.

Zitat:"der weiterhin mit dem Messer hantiert."

Das ist der Unterschied, denn "hantieren" ist etwas anderes als "angreifen". Also nicht vergleichbar.

Zitat:"Einer der Polizisten schießt dem verwirrten Randalierer ins Bein."

Wäre ein guter Fall für einen Teaser gewesen. Aber da, so wie es scheint, keine direkte Gefahr für Leib und Leben Dritter bestand, hätte ich den sich erst mal austoben lassen.

Zitat:" Der andere Polizist wird durch eine Polizeikugel leicht verletzt."

Ich wüsste schon, wem ich den Umgang mit der Dienstwaffe untersagen würde...

Zitat:"
1.) [...]

2.) [...]"

3.) Es gibt Fälle, die man nicht miteinander vergleichen kann. Wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht, muss man nicht unbedingt von der Schusswaffe gebrauch machen.

Schnittfeste Grüße,

Dirk S

Gravatar: Adorján Kovács

„Wenn nun jeder tote Zuwanderer obduziert werden soll, bricht die gesamte deutsche Pathologie in sich zusammen.“ – Habe mich kaputtgelacht. Aber es stimmt ja: Deutschland nähert sich rasant dem Dritte-Welt-Niveau.

Gravatar: R. Avis

Ich tippe auf Möglichkeit Nr. 4, weil
a) Politiker nicht in Kausalketten denken;
b) es ihnen völlig egal ist;
c) sie sich nicht mit Mafia, Islamisten und NWO-Globalisierern anlegen wollen.
Auch wenn Viele es sich nicht vorstellen können: das Schiff Deutschland schlingert durch schweres Gewässer, der Kapitän kann keine Seekarten lesen; Frau Steuermann vertraut dem Kompass von Jack Sparrow (Fluch der Karibik); die Offiziere nehmen Drogen; das Personal beschäftigt sich vorwiegend mit Genderfragen und Analsex und die Passagiere sitzen sediert in ihren Kabinen und hoffen, daß alles gut geht.
Dabei sind die Piraten längst an Bord und plündern nach Herzenslust, aber Pssst! Kein Wort darüber!

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