Team um Prof. Elicker strengt Verfassungsklage gegen Windkraft an

Der auch EIKE Lesern als kämpferischer Jurist bekannte Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Elicker, (z.B. (hier) hat mit seinem Team im Auftrag betroffener Familien und unterstützt von div.. Bürgerinitiativen begonnen, gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in bzw. der Nähe von Wohngebieten eine Verfassungsklage vorzubereiten. Die Kosten dafür werden auf ca. 30.000 € geschätzt. Gut. 27.000 € sind bis jetzt bereits gespendet worden. Wir bitten unsere Leser ebenfalls zu spenden. Hier) der Website mit allen Details bzw. unten.

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Auszug aus der Website

Nachdem die Frage, ob Infraschall-Emissionen von Windkraftanlagen gesund­heit­liche Schäden bei Anwohnern verursachen können, am 16.12.14 in Wiesbaden im Auftrag des hessischen Energie- und Wirt­schaftsministeriums unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem INFRASCHALL-Experten-Hearing

http://www.regionalverband-taunus.de/mitteilungen/von-dem-hearing-nichts-zu-hoeren

erörtert wurde und im Anschluss in der Versenkung verschwunden ist hat der

Regionalverband Taunus Verfassungsbeschwerde initiiert

und bitten Sie, zu spenden!

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ist nicht geeignet, um Gesundheitsrisiken bei Anwohnern von Windkraftanlagen (WKA) auszuschließen. Die Bundesregierung zieht die TA Lärm zur Genehmigung von WKA heran und verstößt damit wissentlich gegen das Grundgesetz Artikel 2 Abs. 2 “Das Recht auf körperliche Unversehrtheit“. 

Die Staatsrechtler Professor Dr. Elicker und Prof. Dr. Goebel haben nach Sichtung der Rechtsvorschriften und Unterlagen, die der REGIONALVERBAND TAUNUS e. V. zur Prüfung vorgelegt habt, klar geäußert, dass eine große Chance besteht, die Verfassungsklage zu gewinnen. Der Weg führt über das Verwaltungsgericht, 1. Instanz, zum Verfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde ist in Vorbereitung. Stellvertretend für alle Betroffenen wird die Klage von betroffenen Bürgern aus Hessen eingereicht. Wir finanzieren und unterstützen, mit Ihrer Hilfe, diese Klage / Beschwerde.

Dafür benötigen wir ca. € 30.000,--€

Wir haben ein Treuhandkonto eingerichtet. Ihre Spende wird ausschließlich für diesen Zweck verwendet. 

Bitte spenden Sie an das zweckgebundene Anderkonto: Stichwort „Verfassungsbeschwerde“. 

Jeder Betrag hilft! Für Ihre Spende erhalten Sie keine steuerabzugsfähige Spendenquittung, da die Klage von betroffenen Privatpersonen eingereicht wird.

Gemeinsam können wir dem Wahnsinn ein Ende bereiten!

 Beitrag erschien zuerst auf: EIKE

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